Hallo, jemand hat sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben, wurde aber nicht genommen (und auch nicht zum Gespräch eingeladen). In dem „Bescheid”, der ihm zugeschickt wurde, steht, dass Herr X und Frau Y anstelle, seiner Person genommen wurden, weil sie dem „Anforderungsprofil“ besser entgegenkamen.
Kann ja sein. Da sich die abgelehnte Person – in aller Demut – aber als sehr gut geeignet für die Stelle sah, will er gerne von der Personalerin wissen, inwieweit und welche Berufserfahrung und Qualifizierung die hatten, die genommen wurden und die ihm fehlte.
Vereinfacht dargelegt, geht es zu wissen, ob die genommene Person a) quantitativ mehr und b) qualitativ mehr Erfahrung in der Ausübung der Tätigkeit/Funktion hat. Und, ob die die genommenen Personen eine höhere Qualifizierung für die Stelle hatten.
In dem Ablehnungsschreiben stand, dass man binnen eines Monats Einspruch erheben kann. Kann er also formlos Einspruch erheben und fragen stellen, die dann auch a) für voll genommen, und b) beantwortet werden?
Danke.