Bewerbung als Betreuer (für Senioren) beim Betreuungsgericht - stellen SCHUFA - Einträge ein unüberwindbares Hindernis dar?

Hallo,

angenommen jemand ist seit 21 Jahren in der Seniorenpflege tätig, hat vor, nach erfolgreicher
Absolvierung eines berufsbegleitenden Fernlehrgangs später Berufsbetreuer für Senioren zu
werden:

dann sollte vor dem Beginn eines solchen Fernlehrgangs eine Bewerbung beim Betreuungsgericht
eingereicht werden.

Das Führungszeugnis enthält KEINERLEI Eintrag, in der SCHUFA existieren solche jedoch. Voraus-
gesetzt das Betreuungsgericht hält den Bewerber von der Person etc. für geeignet: wird ein Bewerber
eben wegen SCHUFA - Einträgen grundsätzlich abgelehnt oder existieren Ermessensspielräume?

Besten Dank und viele Grüße,

Josef

Hallo Josef,

das hängt vermutlich stark davon ab, weshalb der Eintrag existiert.

Näheres kannst du hier durchlesen:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Berufsbetreuer#Praktisches_Vorgehen_zum_Berufsstart

Und am besten fragst du bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach, dann weißt du es genau. :wink:

Gruß
Maja