Hallo,
angenommen jemand ist seit 21 Jahren in der Seniorenpflege tätig, hat vor, nach erfolgreicher
Absolvierung eines berufsbegleitenden Fernlehrgangs später Berufsbetreuer für Senioren zu
werden:
dann sollte vor dem Beginn eines solchen Fernlehrgangs eine Bewerbung beim Betreuungsgericht
eingereicht werden.
Das Führungszeugnis enthält KEINERLEI Eintrag, in der SCHUFA existieren solche jedoch. Voraus-
gesetzt das Betreuungsgericht hält den Bewerber von der Person etc. für geeignet: wird ein Bewerber
eben wegen SCHUFA - Einträgen grundsätzlich abgelehnt oder existieren Ermessensspielräume?
Besten Dank und viele Grüße,
Josef