Bewerbung bei der Bundespolizei

Wie ich schon oben berichtet habe, habe alle Tests (auch fast alle ärztliche Untersuchungen) bestanden. Das Einzige Problem war mein räumliches Sehvermögen (stereotypisches Sehen). Ich habe auf Empfehlung des Polizeiarztes ein Augentest beim Facharzt (AA) gemacht und nicht die erforderlichen Winkelsekunden (100) erzielen können, welches laut PDV 300 aber erforderlich ist. Bei erste Frage habe ich falsche Werte angegeben (nicht mit Absicht!). Also, der Wert der Winkelsekunden bei mir ist nicht 84 sondern 480.
Gibt es jemanden, der trotzt einer Nichterfüllung von 100 Winkelsekunden beim räumlichen Sehen, Polizist geworden ist?
Ich hoffe, es gibt jemanden, der mir positive Antwort geben kann.

Hi.

Sowas hab ich mir schon gedacht.

Bei einem Wert von 480 kann ich dir keine großen Hoffnungen machen. Gut, es mag gewisse Ausnahmen geben, je nach Einsatzgebiet, aber mit 480? Bedenke, der Wert eines „normal“ sehenden Mensch liegt bei etwa 20 - 30. Was hat denn der AA dazu gesagt? Der sollte doch auch bez. Bewerbungen eine Aussage treffen können.

Ich hab da mal ein bissle recherchiert:

Das BKA hat da ein Dokument wo’s um Ausschlußgründe für den Polizeidienst geht:

Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:

  1. Unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit
  2. Erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit
  3. Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen
  4. Unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit

Punkt 2 ist dabei der relevante für Dich. Der wird weiter präzisiert hier:

Zu Nr. 2 erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit, z. B. durch
a) relevante Funktionsstörungen an folgenden Sinnesorganen:

  • Augen: Minderung des Sehvermögens, des räuml ichen Sehens, bei
    Gesichtsfeldausfäl len, bei Farbsinnschwäche (diesbezügl ich unbedingt die
    näheren Hinweise zum Sinnesorgan Augen beachten! ),
    [Ohren und anderes Getier…]

Und in den „näheren Hinweisen“ steht dann

Sind Anforderungen an Sinnesorga-ne nicht erfüllt, ist die Polizeidiensttauglichkeit im Sinne der Nr. 2 a) ausgeschlossen.

Nachzulesen in voller Schönheit hier (Achtung, lädt ein pdf runter…)

Das heisst: wenn Du deren Anforderungen halt nicht erfüllst, dann isses halt Essig mit der Ausbildung dort.

Schaut man nun weiter, so findet man die folgende Vorgehensweise hier beschrieben:

im Rahmen des Einstellungstests findet eine gründliche Untersuchung statt. Die vorliegenden ärztlichen Unterlagen, die Ergebnisse der Untersuchung und eventuell weitere notwendige Nachuntersuchungen bilden die Grundlage für die Entscheidung: Stellt der polizeiärztliche Dienst fest, dass Sie polizeidiensttauglich sind, sind Sie ihrem Wunschberuf wieder einen großen Schritt näher gekommen. Kommt der polizeiärztliche Dienst aber zu dem Ergebnis, dass Sie für den Polizeidienst nicht tauglich sind, scheiden Sie aus dem Auswahlverfahren aus.

Da steht dann auch ziemlich klar, dass der Polizeiarzt entscheidet. Und das wohl im Einzelfall, siehe hier

Die Vorgaben für die Einschätzung der Polizeidiensttauglichkeit ergeben sich aus der Polizeidienstvorschrift 300, kurz PDV 300. Sie listet die Gründe auf, die zum Ausschluss vom Polizeidienst führen können. Allerdings ist die PDV 300 in erster Linie als Richtlinie zu verstehen. Denn der jeweilige Polizeiarzt beurteilt Sie und Ihren gesundheitlichen Zustand individuell. Eine vorliegende Erkrankung oder körperliche Einschränkung muss also nicht zwangsläufig das Aus für Ihren Berufswunsch bedeuten.

Und damit ist Dein Wunsch zu argumentieren „Bei Polizist x ging’s doch auch“ vermutlich hinfällig…

Was ich aber nicht verstehe: Du hast irgendein Problem mit den „Winkelsekunden“ - ich nehme an es geht um den Bildpunktverschiebungswinkel, der laut deren Vorgaben <100 Winkelsekunden sein muss, richtig? Das war bei Dir bei der Eignungsuntersuchung nicht gegeben und Du bist zum Augenarzt gegangen. Der hat gemessen und kam auf 480 Winkelsekunden (also schon ordentlich mehr als die akzeptieren). Das verstehe ich alles. Aber warum gibst DU dann nen Wert weiter? Normalerweise kriegt man vom Augenarzt doch ein Blatt mit den Meßergebnissen und das schickt man direkt dem Polizeiarzt? Irgendwie glaube ich, dass in dieser Geschichte ein Stückchen fehlt…

Aber - ohne selbst medizinisch besonders versiert zu sein oder mich mit dem Polizeidienst auszukennen - wenn so ein Wert um das beinah fünffache überschritten wird, dann sollte das mit der Einzelfallentscheidung recht schwierig werden… Und wenn dann tatsächlich noch so ne blöde Sache dazu kommt, dass Du versehentlich den falschen Wert weitergegeben hast, dann spricht das vermutlich auch nicht so sehr für Dich (nicht für die Augen sondern für die Zuverlässigkeit)

Dennoch drücke ich Dir die Daumen, dass das mit dem Wunschberuf doch noch klappt :slight_smile:

Warum hast Du die Tests überhaupt gemacht, wenn die Eingangsvoraussetzung gar nicht gegeben war ? Bzw. hast die Tests machen dürfen ? Es ist doch zwecklos sich zu bewerben, wenn Eingangsvoraussetzungen nicht gegeben sind und das sollte auch in jedem Antrag stehen. Wie man dann die Eignungstests überhaupt hat machen dürfen erschließt sich mir nicht .

:smile:

Das bezog sie eher auf ihre erste Frage, vor 2, oder 3 Tagen

1 Like

Ich glaube dass das umgekehrt war. Er/sie/es hat sich bei der Polizei beworben, den Eingangstest gemacht und bis auf diese Augensache bestanden. Und dieser Polizeidoc hat dann „empfohlen“ dass er/sie/es nochmal zum Augenarzt geht (der mag die präzisieren Meßgeräte haben) - siehe mein Posting mit den Einzelfallentscheidungen…

1 Like

Der AA hat mich zu anderen AA geschickt, selber für mich Termin vereinbart, da sonst müsste ich bis Oktober warten. Er soll noch mal die Untersuchung durchführen, angeblich eine neue Methode anwenden. Der Termin ist aber erst in zwei Wochen.
Dann berichte ich weiter, Danke für die Meldung

Ja, aber so läuft es m.E. nach nicht.
Man muss doch vorher Unterlagen vorlegen, denn es hat doch keinen Sinn zu Tests eingeladen zu werden wenn Grundbedingungen nicht vorliegen.

Weder für den Bewerber noch für die Polizei.

Ach verdammt, hast recht! Jetzt wo Du’s sagst, verstehe ich das auch so. Sorry @Tatanka1959, dann ziehe ich diesen Teil meiner Antwort natürlich zurück…

1 Like

was Du so erachtet :slight_smile: Aber das läuft tatsächlich so: da bewirbt man sich, ggf. wird man eingeladen, durchläuft deren Bewerbungsprozess und geht in diesem Rahmen eben auch zum Doc. Guggstdu: https://www.komm-zur-bundespolizei.de/auswahlverfahren

2 Like

Ich merke, dass meine Frage zur Verwirrung führt. Ich hätte nie gedacht, dass ich Probleme mit meinen Augen habe, meine Sehstärke ist hundertprozentig ich sehe 3D auch gut. Vor der Zulassung zum Eignungstest musste ich nur ein Attest von Zahnarzt und nicht Augenarzt vorliegen. Sehfähigkeit wurde erst durch den Polizeiarzt geprüft. Den endgültigen Ergebnis bekomme ich erst in zwei Wochen und dann werde ich den vom AA ausgefüllten Formular an Polizeiarzt schicken.
Danke für die Antworten.

Dann drück ich dir mal die Daumen.

Servus,

ganz am Rande: Die Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei) sind seit je relativ anspruchsvoller als die Länderpolizeien, was körperliche Voraussetzungen betrifft. Wenn Du bei der Bundespolizei nicht landen kannst, heißt das nicht automatisch, dass Dir der Polizeidienst aller Bundesländer verschlossen bleibt.

Ich schätze, dass das letztlich entscheidende Urteil des einzelnen Polizeiarztes in den Bundesländern, in denen die Polizei größte Mühe hat, überhaupt Bewerber zu finden, die halbwegs unfallfrei lesen und schreiben können (Baden-Württemberg und Bayern), bei so einer nicht dramatischen körperlichen Einschränkung durchaus auch davon beeinflusst ist, dass er möglichst viele Bewerber auch mit körperlichen Einschränkungen K.V. schreiben sollte, wenn es insgesamt viel zu wenige davon gibt.

Also: Young Lady, go south!

Schöne Grüße

MM

Lieben Dank. Du hast mir wieder kleine Hoffnung gemacht!!

Hallo, wie vor ein paar Wochen versprochen, möchte ich über meiner zweiten AA Untersuchung, die am 20 Mai stattgefunden hat, berichten. Der Augenarzt hat bei mir keine Einschränkungen festgestellt. Der Polizeiarzt hat mich vor eine Woche als „polizeidiensttauglich“ beurteilt. Bin sehr glücklich darüber.