Hallo,
ich habe mich bei unserer Stadt auf eine Stelle beworben, wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen aber habe die Stelle leider nicht bekommen.
Habe ich ein Recht zu erfahren, warum man sich gegen mich entschieden hat?
Gruß
Rudi
Hallo,
ich habe mich bei unserer Stadt auf eine Stelle beworben, wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen aber habe die Stelle leider nicht bekommen.
Habe ich ein Recht zu erfahren, warum man sich gegen mich entschieden hat?
Gruß
Rudi
Hallo Rudi,
eigentlich ist es nach einem solchen Prozedere nur üblich,
den abgelehnten Bewerbern in einem schriftlichen Bescheid
sich für die Bewerbung zu bedanken.
Speziell begründen muß man m.E. den Ablehnungsbescheid nicht.
Leider habe ich auch schon erfahren,das solche Stellen schon vergeben waren bevor die Ausschreibung bekannt gemacht wurde.
(z.B. wurde die Stelle eines personengebundenen Kraftfahrer´s bei uns für den Landrat ausgeschrieben,bekommen hat diese ein Taubenzüchterfreund des Landrates.)
LG Bollfried
PS:Wie gesagt,Vitamin „B“ ist auch heute noch angesagt!
Hallo,
üblicherweise wird ein Grund kurz im Absageschreiben angegeben. Auch üblich sind (bzw. waren mal…) sog. Bewerbungsfeedbackgespräche, insbesondere bei Azubis. In Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes und der Massenbewerbungen sind die allerdings (zumindest in Teilen NRWs) wieder eingestellt worden. Eine freundliche Nachfrage bei dem/der AusbildungsleiterIn der Stadt könnte allerdings auch zum Ziel führen.
Ein „richtiges Recht darauf“ gibt es nicht. Es mag zwar in dem Bundesland, in dem die Stadt liegt, ein sog. Informationsfreiheitsgesetz geben, allerdings dürften derart personal- und datenschutzlastige Auskünfte (es kann ja durchaus eine Auswahl unter mehreren hundert Bewerbern stattgefunden haben) kaum mal ebend so einfach zu bekommen sein. Und falls doch, wäre eine ganze Menge an Angaben geschwärzt (siehe zB §9 IFG NRW)
Gruß vom
Schnabel