Bewerbung nach Kündigung oder von neuer Stelle?

Hallo,

ich habe eine schwierige Entscheidung zu treffen und hoffe, dass man mir hier vielleicht eine Entscheidungshilfe geben kann.

Vor meiner Elternzeit war ich in der mittleren Führungsebene meines Arbeitgebers beschäftigt. Nach einem Jahr Elternzeit verweigert man mir nun auf meine alte Stelle zurückzukehren. Man hat die Abteilung ein bisschen umstrukturiert und sie anders benannt. Die Aufgaben sind im Großen und Ganzen die gleichen.

Ich habe jetzt vom Unternehmen das Angebot auf eine vergleichbare Stelle in einem Tochterunternehmen am gleichen Standort erhalten. Diese Stelle würde mich karrieretechnisch nicht weiter bringen, aber auch nicht zurückwerfen (z.B. hierarchischer Abstieg). Es wäre einfach eine weitere Arbeitserfahrung im Lebenslauf. Das Problem dabei ist, ich soll drastische Verschlechterungen hinnehmen: 5 Stunden unbezahlte Mehrarbeit die Woche und zusätzlich 5 %tige Gehaltskürzung. Man droht mir offen mit Kündigung falls ich die angebotene Stelle nicht annehme.

Nach dieser Aktion möchte ich nun nicht mehr im Unternehmen arbeiten und suche eine neue Stelle. Dies wird aber sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da sich Unternehmen bekanntlich nicht um junge Mütter reißen. Ich rechne mindestens mit einem halben Jahr.

Ich habe nun zwei Möglichkeiten: die Stelle annehmen und mich von der Stelle aus bewerben oder es auf einen Prozess vor dem Arbeitsgericht ankommen lassen. Das Resultat wäre vermutlich Kündigung mit Abfindung.

Ich favorisiere eigentlich den Prozess. Was mich zögern lässt ist die Auswirkung eines solchen Prozesses und der darauf folgenden Arbeitslosigkeit auf meine weitere Karriere. Ich kann die Folgen in dieser Hinsicht überhaupt nicht einschätzen. Was ist besser, nach sehr kurzer Verweilzeit auf einer anderen Stelle sich von dort aus neu bewerben oder sich aus der Arbeitslosigkeit neu bewerben? Ich muss ja auch berücksichtigen, dass sich die Voraussetzungen auf der neuen Stelle mehr Geld zu fordern drastisch verschlechtern, wenn ich jetzt in den Rückschritt bei meiner Arbeitszeit und dem Gehalt mache.

LG,

Jil

Auch hallo,

auch wenn der Fall aus der Ferne schwer zu beurteilen ist, gilt doch, je größer die Firma und je länger Deine Betriebszugehörigkeit, desto schwerer wird die Kündigung für den AG. Generell ist es für einen AG nicht leicht, unmittelbar nach Rückkehr aus Erziehungszeit zu kündigen, da die Sache ja für ihn halbwegs planbar ist. Diese Kündigungsdrohungen gekoppelt mit Angeboten zur Weiterbeschäftigung mit Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sind nach meiner Erfahrung oft nur ein Testballon, von dem sich leider allzu viele Frauen einschüchtern lassen.
Wenn Du kämpfen willst, mußt Du natürlich diese ähnliche Beschäftigung annehmen, aber nur zu Deinen ursprünglichen arbeitsvertraglichen Bedingungen. Will Dein AG dich schlechter stellen, muß er - wenn Du nicht zustimmst - eine Änderungskündigung aussprechen.
Außerdem: Gibt es einen BR und was meint der dazu ?

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

mein Problem ist, dass ich schon seit fünf Monaten wieder in der Firma arbeite. Mir wurde leider nur mündlich eine vergleichbare Stelle zugesagt und ich habe zugestimmt diese anzutreten. Im Unternehmen wird momentan sehr viel umstrukturiert. Deshalb war die Stelle nicht sofort frei. Jetzt hat es sich die Firma aber wieder anders überlegt und die Abteilung in der ich bisher übergangsweise angestellt war (allerdings ohne neuen Vertrag und ohne Funktion da es ja nur eine Überbrückung sein sollte) geschlossen. Der Job den ich eigentlich antreten sollte ist also nicht mehr existent. Deshalb kam jetzt das neue Angebot für eine neue Stelle aber zu viel schlechteren Bedingungen.

Es gibt einen BR und der sagt, dass ich die Stelle nicht antreten soll und dass sie im Falle einer Kündigung widersprechen werden, da mein Vorgesetzter mich in seiner Gesellschaft unterbringen soll und nicht in einer Tochtergesellschaft. Abgesehen davon stellt die Gesellschaft in der ich momentan arbeite ja sogar neue MA ein!

Es ist also eine komplizierte Angelegenheit.

LG,

Jil

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Hallo Jil,

auch wenn es für Dich auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, machen Deine jetzigen Erklärungen die Sache wahrscheinlich arbeitsrechtlich einfacher, sofern Du in den letzten Monaten, seitdem du wieder arbeitest, keiner Verschlechterung deiner arbeitsvertraglichen Bedingungen zugestimmt hast.
Also kann Dein AG wirklich nur über Änderungskündigung versuchen, Dich 'runter zu stufen. Wenn Dein BR fit ist, wird der AG damit nicht durchkommen.
Ich würde Dir raten, ganz engen Kontakt zum BR zu halten, keine(!) Gespräche über Deine Situation ohne Anwesenheit eines BR’s Deines Vertrauens zu führen und Dich auf nix einzulassen.

&Tschüß

Wolfgang

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