Hallo, sicher
ist es möglich eine Lsite aus dem Gedächtnis anzulegen. Das sollte dann dals Nachweis reichen. Das muit dem Praktikum kann Stress b ereiten. Es muss isch wirklich um ein unbezahltes Praktikum handeln, das erscheint, wenn man es sich selber szucht, eher etwas unglaubwürdig, sollgte aber machbar sien.
Für den Nachweis der Bewerbungen per E-Mail reicht das, für die telefonischen jedoch nicht.
Gruß
Hallo.
wenn Sie keine Nachweise mehr haben, ist das natürlich schlecht…
Normalerweise bewahrt man seine E-Mails doch im Ordner „gesendete Objekte“ auf, zumindest bis man eine Antwort bekommen hat. Das würde ich Ihnen auch für die Zukunft dringend empfehlen. Auch wenn Sie Bewerbungen per Post verschicken: immer die Datei speichern oder einen Entwurf für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Was den Nachweis der bisherigen Bewerbungen angeht: da gibt es kein Spezialrezept à la „Sagen Sie dies-und-das, dann glaubt man Ihnen auf jeden Fall.“ Mein Tipp: Ehrlich sein. Sprechen Sie es genauso, wie es gewesen ist, bei Ihrem Sachbearbeiter an. Dann wird er Ihnen entweder glauben und Sie ermahnen, in Zukunft die Nachweise aufzubewahren, oder Ihnen nicht glauben. Das kommt ein Stückweit natürlich auch immer auf die bisherige „Karriere“ an, bzw. wie glaubwürdig und bemüht der Kunde in der Vergangenheit war. Jemand, der seit längerer Zeit bei der Agentur „bekannt“ ist und sich immer wieder durch die Gespräche lamentiert und eine Ausrede die andere jagt, wird natürlich anders angesehen, als ein unerfahrener „Neuling“, der zum ersten Mal arbeitslos ist und sich noch nicht so auskennt. Die Mitarbeiter bei der Agentur wollen Ihnen bestimmt nichts Böses, im Gegenteil. Die sind auch froh, wenn jemand einen neuen Job gefunden hat.
Was ein Praktikum angeht: das sollte man auf jeden Fall im Voraus bei der Agentur für Arbeit anmelden. Jedenfalls, wenn man in dieser Zeit Arbeitslosengeld bekommt. Anderenfalls kann man nicht nur selber, sondern auch der Arbeitgeber, bei einer Betriebsprüfung in Schwierigkeiten kommen. Stichwort Schwarzarbeit !
Ich wünsche Ihnen für Ihre Jobsuche viel Erfolg !
Hallo,
sorry – durch Krankheit habe ich die Anfrage zu spät gelesen.
Viel Erfolg!
Michael Wolke
Bewerbungstrainer / bewerbungserstellung.de
Hallo,
es gilt auch hier:„Im Zweifelsfalle für den Angeklagten!“
Soll heißen, dass Dir der Angestellte der Arbeitsagentur glauben muss, wenn Du ihm schriftliche Nachweise anbringst, dass Du Dich beworben hast. Schriftliche Nachweise können auch sogenannte Excellisten sein, in welchen Du die Unternehmen aufführst, bei welchen Du Dich online beworbern hast. Dazu immer dann natürlich den Namen (wenn vorhanden) der Ansprechperson und die E-Mail.
Gruß
Bewerbungsberater
Hallo Marin, weise nach, was Du kannst und lerne daraus: Mach immer zwei gedruckte Kopien von jeder Bewerbung. Eine ist fürs Arbeitsamt die andere bleibt in einem eigenen Ordner bei DIR!. Dann kannst Du immer nachweisen, was Du unternommen hast.
Das Praktikum ist ja (hoffentlich) so etwas, wie eine Probearbeit gewesen. Normalerweise musst Du das dem Ansprechpartner im Arbeitsamt anzeigen, da Du ja nicht verfügbar bist.
Jetzt ist das Kind im Brunnen - stimm Dir den Ansprechpartner gnädig und sei nicht agressiv.
Viel Glück
Hartmut