Bewerbung - nachweise

hallo nun habe ein Termin beim Arbeitsamt bekommen und muss denen zeigen wo ich mich alles beworben habe und nachweise zeigen.
ich habe leider nicht alle nachweise da ich alles per Email oder telefonisch gemacht habe.
und die Emails habe ich nicht mehr
was kann ich den machen damit die mir glaube das ich mir die mühe gegeben habe.
und noch was habe ein Praktikum gemacht 2 Wochen lang habe es vergessen dem Arbeitsamt zu sagen (ist das nötig)
danke im voraus

Hallo und einen schönen guten Tag,

also, den Nachweis über Bewerbungen solltest Du aus drei Gründen künftig führen:

  1. um selbst einen Überblick zu behalten, evtl. nachfragen zu können

  2. für schriftliche Bewerbungen gibt es Geld von der Agentur

  3. die wollen, wie Du schon selbst erkannt hast, sehen, dass Du Dich bemühst.

Also, führe in Zukunft einen Nachweis - lege Dir eine Excell-Tabelle an oder ähnlichs

Für die aktuelle Situation: trage aus dem Kopf die Bewerbungen ein, die Dir noch einfallen - ist besser, als wenn Du nichts einreichst. Wenn Du die telefonischen Bewerbungen vom eigenen Anschluss aus geführt hast, nimm gerne den Verbindungsnachweis mit und erzähle, dass Du nicht alle notiert hast.

Was das Praktikum angeht, so muss das normalerweise VORHER beantragt und genehmigt worden sein. Du hast nun zwei Möglichkeiten:

Du verschweigst es, gibt keinen Ärger
Du willst punkten und erzählst es, kann aber sein, dass der Vermittler dann „schimpft“, mehr kann und wird er nicht tun

Mußt Du schauen, wie der drauf ist - künftig gilt auch hier: vorher Antrag stellen

Wenn Du guten Willen zeigen willst, lass Dir all die Anträge (Praktikum, Bewerbungskosten, etc.) beim Gespräch mitgeben

So, ich hoffe, ich konnte helfen - bei Fragen, einfach mailen.

die mit dem Arbeitslosen geschlossene Eingliederungsvereinbarung muss ausdrücklich und detailliert beschreiben, welche Eigenbemühungen der Arbeitslose , in welchem Umfang und mit welcher Dokumentation erbringen muss.(Dazu exitsieren mehrere Urteile der Gerichte, die auch dazu geführt haben, dass ausgesprochene Sperrzeiten zurückgenommen werden mussten)

Wenn diese Erfassung nicht stattgefunden hat, dann reichen auch mündliche und telefonische Bewerbungen. Also eine entsprechende Aufstellung mit den Hinweisen: Beworben am, bei Firma (mit Anschrift), Bewerbungsart (schriftlich, telefonisch, persönlich oder per email), Ergebnis der Bewerbung.

Praktika sind natürlich wixhrig, müssen allerdings auch von der Arbeitsagentur genehmigt werden. Wenn Sie darauf allerdings nicht ausdrücklich hingewiesen worden sind, dann müsste auch die Angabe reichen.

Falls der Arbeitsvermittler mit diesen Informationen nicht zufrieden zu stellen sind, sollte eine Klärung durch einen Anwalt angedeutet werden.

Die sog. Eigenbemühungen werden von der Arbeitsagentur häufig genutzt, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu organisieren. Deshalb muß man auch gegefs. rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Gleichzeitig würde ich den Arbeitsvermittler (im Gespräch mündlich, evtl. per Einschreiben nachreichen) auffordern, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten, denn das gehört zu seinen oroginären Aufgaben. Wird in der Prxis häufig vernachlässigt, weil es Arbeit macht und es natürlich auch leichter istm, den Arbeitslosen unter Druck zu setzen.

Viel Erfolg!

Hallo,

die Nachweise müssen erbracht werden, sonst kann das Arbeitslosengeld gekürzt bzw. komplett eingestellt werden.
Daher sollten die Bewerbungen am besten schriftlich oder per E-Mail erfolgen, damit man diese demtentsprechend nachweisen kann.

Ein Praktikum muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Das sollte auf jeden Fall beim Gespräch angesprochen werden, da man dafür auch Fahrtkosten, etc. bekommen kann.

Gruß

Das ist wirklich eine schlechte Ausgangsposition. Bei telefonischen Bewerbungen bietet sich an, Datum, Uhrzeit, Firma und Ansprechpartner zu notieren und eine entsprechende Liste zu führen. Bei schriftlichen Bewerbungen sollte man Kopien und Ausdrucke aufheben. Sie stehen jetzt ohne Nachweise da, was ein wenig verständnisvoller Arbeitsvermittler als fehlende Eigenbemühungen werten kann. Nachträglich wird es da zwar keine finanziellen Sanktionen geben, doch für die Zukunft kann es auch wegen fehlender Eigenbemühungen zu Sperrzeiten kommen = kein Geld.

Die Zeiten des Praktikums können dazu führen, daß für diese zwei Wochen das Arbeitslosengeld gekürzt wird, da Sie mehr als 15 Stunden/Woche tätig waren (ob mit oder ohne Bezahlung spielt keine Rolle) und somit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung standen. Das heißt, daß für diesen Zeitraum auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, denn Verfügbarkeit ist eine der Voraussetzungen für den Leistungsbezug.

Grundsätzlich sind solche Praktika NUR mit Zustimmung der Arbeitsagentur möglich; das gilt ebenfalls für 1 oder 2 Tage „Probearbeiten“ und dient auch dem Schutz des Arbeitssuchenden. Manche Arbeitgeber nutzen nämlich diese Notsituation auch aus, ohne je jemanden einstellen zu wollen.

Ich muß schon sagen, daß Sie mit Ihrem Vermittler mehr Rücksprache halten sollten. Aus meiner Erfahrung kommen jetzt Schwierigkeiten auf Sie zu, vor allen Dingen wegen des Praktikums. Im nachhinein ist da nichts mehr dran zu ändern.

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
danke für die versuchte demütigung!

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
das reicht oder?

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
das reicht oder?.

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
das reicht oder?..

Hallo marin.,

ich habe leider nicht alle nachweise da ich alles per Email
oder telefonisch gemacht habe.
und die Emails habe ich nicht mehr
was kann ich den machen damit die mir glaube das ich mir die
mühe gegeben habe.

*hmm* Das kommt darauf an, wie genau es dein(e) Betreuer(in) dort nimmt. Für den einfachen Nachweis, dass man sich irgendwo beworben hat, reicht meines Wissens diese einfache Liste aus, auf der steht, wo man sich wann mit welchem Ergebnis beworben hat.

Allerdings wenn’s um den Materialkostenzuschuss geht (gibt ja eine entgeltliche Hilfe pro Bewerbung), dann muss man schon etwas mehr aufweisen, also z.B. das Anschreiben und die Annonce. Bei Email-Bewerbungen fällt das natürlich flach.

Genau Auskunft kann ich dir darüber hinaus allerdings nicht geben!

und noch was habe ein Praktikum gemacht 2 Wochen lang habe es
vergessen dem Arbeitsamt zu sagen (ist das nötig)

*hmm* 100%ig sicher bin ich mir nicht, aber man muss schon jede Veränderung der Agentur mitteilen, denn während dieser Zeit stehst du ja rein theoretisch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wenn du Geld für das Praktikum bekommen hast, kann es auch sein, dass es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Da sind die Behörden sehr akkurat, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. An und für sich ist ja so ein Praktikum ja etwas positives, aber Behörden sind Behörden und ganz besonders die Agentur mit ihren Bestimmungen!

Vielleicht weiß da noch jemand anderer mehr!

Schöne Grüße & guten Rutsch in 2011

Nofri

Ich glaube in Österreich kannst du dir beim Finanzamt eine Liste holen wo du wie lange Arbeitend gemeldet warst!

Ja, das reicht auf jeden Fall

Viel Erfolg

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der
eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
das reicht oder?

Hallo,

ich bin kein Experte für Abläufe im Arbeitsamt, doch ich hoffe inständig, im Namen der Steuerzahler, dass das Arbeitsamt, ebenso wie ich, Ihnen kein Wort glaubt und Ihre Leistungen kürzt!

Hochachtungsvoll
D.K.

Hallo,
da liegt ja so einiges im Argen. Nehme dir einen Zettel und schreibe die Firmen auf, wo du dich beworben hast - kannst ja auch im Telefonbuch nachsehen. Schreibst immer dazu auf ob telefonisch oder per mail. Ich hoffe mal das die das anerkennen.
Außerdem würdest du für jede Bewerbung eine Pauschale bekommen (z.B. 5 Euro pro Bewerbung)aus dem Vermittlungsbudget. Das muß man aber beantragen.
Wegen den Praktikum - wird bei der AA als Trainingsmaßnahme bewertet und dazu ist eine Genehmigung einzuholen wegen der Versicherung, kommt darauf an was du für einen AV hast - mußt du selber einschätzen ob du es ihm sagt oder nicht!!!

Na da
alles Gute
gold-marie

ich habe die nachweise gefunden und die nachweise ausgedruckt!DANKE!
ich stehe zu meinem Wort und ich bin ein guter Bürger.
und mir wird nichts abgezogen!!!

guuut dankeee
ich habe es auch beantragt und ich habe die nachweise gefunden und die gedrückt die Kopien der schriftlichen und die Emails die Eingangsbestätigung reicht doch oder?

guuut dankeee
ich habe es auch beantragt und ich habe die nachweise gefunden
und die gedrückt die Kopien der schriftlichen und die Emails
die Eingangsbestätigung reicht doch oder?

Müßte reichen. Für die schriftlichen Bewerbungen hast du doch sicher einen Antrag auf Gewährung der Förderung bekommen - dort trägst du sie ein und bekommst dann Geld. Für die E.mail gibt es leider nichts - soweit ich das noch weiss.
Aber versuch es - jeder Versuch ist es wert.

Einen guten Rutsch wünscht dir

gold-marie

Bitte die leute bei denen du dich per email beworben hast um Kopien. Und wo du dich telefonisch beworben hast um eine (mögliche) Gesprächsnotiz. Insgesamt hinterläßt du einen nicht sooo ganz seriöses Eindruck. Man muss doch solche Sachen aufbewahren! Du weißt doch, dass es für dich Geld bedeutet?!

Guten Morgen.
Telefonisch - Nachweis über Einzelverbindungsnachweis Ihrer Telefonrechnung und/oder immer aufschreiben wann und wo Sie sich beworben hatten + Ansprechpartner + Telefonnummer des Arbeitgebers
Das Sie die eMails nicht emhr haben ist schlecht, vielleicht bekommen Sie ja von den Arbeitgebern irgendwelche Rückmeldungen, bei eMial Bewerbungen passiert das ja ziemlich oft.

Die zwei Wochen Praktikum sind dann Schwarzarbeit gewesen (auch wenn Sie dafür kein Geld bekommen haben), bei einer BEtriebsprüfung durch irgendwelche Behörden hätten Sie sehr viel Ärger bekommen können.
Und dadurch das Sie das Praktikum vorher nicht angemeldet hatten, ist Ihnen Geld verloren gegangen - Fahrkosten, etc.

ich habe jetzt die nachweise gefunden
und habe alle ausgedruckt und die emails der
eingangsbestätigung das ist jetzt gelöst!
danke für die versuchte demütigung!

Was soll denn die blöde Bemerkung? Nächstes Mal frag’ bitte jemand anderes, dafür ist mir meine Zeit zu schade.