Bewerbung: Nettogehalt angegeben. Wie korrigieren?

Guten Tag,

bei einer Bewerbung für eine Teilzeitstelle 20 std. bei einer großen Firma, wurde versehentlich ein Nettogehalt von bis angegeben, anstelle des Bruttogehalts.

Es kam sofort eine telefonische Einladung auf dem AB zu einem Vorstellungsgespräch.
Die Vermutung: Einladung erfolgte aufgrund des niedrig angesetzen Gehalts, weil fachliche Qualitfiktion (noch) fehlt.

Wie/wann korrigiert man am Geschicktesten das Gehalt?
Direkt am Telefon?
Erst im persönlichen Gespräch?

Danke und viele Grüße!

Hallo!

auf jeden Fall im persönlichen Gespräch!!

Denn hier hast du Gelegenheit, dich + deine Fähigkeiten „zu verkaufen“!

Ein Bruttogehalt kann sich je nach Steuerklasse sowieso drastisch reduzieren . Wenn du z.B. mit einer 2. Lohnsteuerkarte und Steuerklasse VI antrittst, dann hast du so enorme Abzüge, dass es sich kaum lohnt, zu arbeiten…

Da du das Gespräch hast, hast du schon mal eine wesentliche Auswahlhürde genommen, und da fängst du - wenn das Thema auf dem Tisch ist . am besten gleich so an, dass du sagst: Damit das richtig verstanden wird, ich sprach von Nettoeinkommen… "…

Wenn du gut bist, wird es daran nicht scheitern.

Alles Gute
Hummel

Guten Tag,

Hallo,

bei einer Bewerbung für eine Teilzeitstelle 20 std. bei einer
großen Firma, wurde versehentlich ein Nettogehalt von bis
angegeben, anstelle des Bruttogehalts.

Kann in der Aufregung schon mal passieren…:wink:

Es kam sofort eine telefonische Einladung auf dem AB zu einem
Vorstellungsgespräch.

Die Vermutung: Einladung erfolgte aufgrund des niedrig
angesetzen Gehalts, weil fachliche Qualitfiktion (noch) fehlt.

Welcher Mensch würde dann nicht zunächst mal aufmerksam werden ?

Wie/wann korrigiert man am Geschicktesten das Gehalt?

Direkt am Telefon? :

Erst im persönlichen Gespräch?

Wenn das Vorstellungsgespräch damit schon erreicht wurde, bereitet man sich doch gründlich darauf vor.

Da die Lohnangabe gewiss im VG hinterfragt wird, weiss der Bewerber zumindest am Stichtag schon mal, aus welchen Posten sich der Bruttolohn generell zusammensetzt.

Von den einzelnen Posten gibt es dann wider welche, die generell prozentual abgeführt werden, manche werden fällig, wenn gewisse Jahreseinkommen überschritten werden könnten.
( nehmen wir hier als kleine Hilfe mal die Lohnsteuer… )

Allgemeine Stichwörter also für die Suchmaschinen:

  • Bruttolohn
  • Nettolohn
  • Sozialversicherungspflicht ( und Arten der einzelnen darin enthaltenen Versicherungen )
  • Lohnnebenkosten ( denn in manchen Fällen bezahlt der Arbeitgeber Anteile / Versicherungen, die auf einer Lohnabrechnung nicht mal direkt auftauchen müsssen )
  • Beschäftigungsformen ( Minijob, Teilzeit oder Vollzeit)
    Manche der oben genannten Abgaben richten sich danach
  • Stundenlohn, Festgehalt / Monatslohn, Sonderzulagen…
  • Tariflohn, Branchen,- Flächen,- und Manteltarif
  • Gewerkschaften

Das sind etliche Themen, die sich in Lehrbüchern und im Netz ( Suchmaschinen ) zumeist finden lassen.
Einerseits wid nach reiner Begriffsdefinition gesucht, im 2. Schritt nach möglichen Ansatzpunkten zur Berechnung der jeweiligen Posten.

Es ist viel Recherche, aber immer noch besser als vorgekaut.
Eigene Bemühung bleibt nun mal besser haften.

Und dann hat man dem potenziellem AG auch was zu erzählen, wieso ein Betrag xx genannt wurde.
( War es ein Fehler >warum>, oder ging der Bewerber von falscher Beschäftigungsform aus >warum>… etc.PP )

Datt wird auch beim Personaler nachzittern, warum seine Fragen dazu auch erörtert werden konnten.

Danke und viele Grüße!

mfg

nutzlos

hallo!

Damit
das richtig verstanden wird, ich sprach von Nettoeinkommen …

Da würde ich mir denken: Was für ein Depp, der nicht einmal weiß, das Nettoeinkünfte absolut individuell sind und mir als Arbeitgeber überhaupt nichts nützen …

Meiner Meinung nach muss er zugebeb, daß das ein Versehen war. Und zwar möglichst bald. Sonst sieht es aus, als habe er sich bloß durch die niedrige Summe ein Gespräch erschleichen wollen …

Gruß,
Max

Hallo,
das sehe ich anders:

Wenn sich bei mir jemand vorstellt, der so einfach denkt, dass er den Nettoverdienst als das Zieleinkommen nennt, dann nenne ich das gradlinig, zielstrebig.

Wenn jemand mit Bruttoeinkommen vertraut ist und Überblick hat, was an Abzügen aufkommen wird, dann ist mir dieser Bewerber suspekt.

Es kommt natürlich letztlich auf die beworbene Position an:

Bis zu einem gewissen Level spreche ich über Monatsgehalt, bei zukünftigen Entscheidungsträgern wird über ein Bruttojahresgehalt gesprochen.

Da sie aber von einer 20 Stunden-Stelle gesprochen hat, gehe ich von Ersterem aus

Gruss
Hummel

Hallo,

ich empfehle ebenfalls: Den Sachverhalt im Vorfeld aufklären.

Unternehmen setzen meist einen eher starren Gehaltsrahmen für Positionen unterhalb einer bestimmten Ebene (und um die wird es sich bei einer Teilzeitstelle wohl kaum handeln). Wenn das gewünschte Bruttogehalt des Bewerbers nun das fälschlich angebene Nettogehalt stark überschreitet, bedeutet ein Vorstellungsgespräch für beide Seiten wenig mehr als vertane Zeit.

Viele Grüße
Diana

Hallo,

Wenn sich bei mir jemand vorstellt, der so einfach denkt, dass er den Nettoverdienst als das Zieleinkommen nennt, dann nenne ich das gradlinig, zielstrebig.
Wenn jemand mit Bruttoeinkommen vertraut ist und Überblick hat, was an Abzügen aufkommen wird, dann ist mir dieser Bewerber suspekt.

auf diesen Gedanken zu kommen ist ziemlich verwegen. Ebenso gut könnte man sagen, wer nicht imstande ist, sein auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenes Bruttoeinkommen zu nennen, hat von kaufmännischen Dingen bzw. auch privater Haushaltsführung vermutlich nicht die geringste Ahnung :wink:

Viele Grüße
Diana

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