Guten Tag,
Hallo,
bei einer Bewerbung für eine Teilzeitstelle 20 std. bei einer
großen Firma, wurde versehentlich ein Nettogehalt von bis
angegeben, anstelle des Bruttogehalts.
Kann in der Aufregung schon mal passieren…
Es kam sofort eine telefonische Einladung auf dem AB zu einem
Vorstellungsgespräch.
Die Vermutung: Einladung erfolgte aufgrund des niedrig
angesetzen Gehalts, weil fachliche Qualitfiktion (noch) fehlt.
Welcher Mensch würde dann nicht zunächst mal aufmerksam werden ?
Wie/wann korrigiert man am Geschicktesten das Gehalt?
Direkt am Telefon? :
Erst im persönlichen Gespräch?
Wenn das Vorstellungsgespräch damit schon erreicht wurde, bereitet man sich doch gründlich darauf vor.
Da die Lohnangabe gewiss im VG hinterfragt wird, weiss der Bewerber zumindest am Stichtag schon mal, aus welchen Posten sich der Bruttolohn generell zusammensetzt.
Von den einzelnen Posten gibt es dann wider welche, die generell prozentual abgeführt werden, manche werden fällig, wenn gewisse Jahreseinkommen überschritten werden könnten.
( nehmen wir hier als kleine Hilfe mal die Lohnsteuer… )
Allgemeine Stichwörter also für die Suchmaschinen:
- Bruttolohn
- Nettolohn
- Sozialversicherungspflicht ( und Arten der einzelnen darin enthaltenen Versicherungen )
- Lohnnebenkosten ( denn in manchen Fällen bezahlt der Arbeitgeber Anteile / Versicherungen, die auf einer Lohnabrechnung nicht mal direkt auftauchen müsssen )
- Beschäftigungsformen ( Minijob, Teilzeit oder Vollzeit)
Manche der oben genannten Abgaben richten sich danach
- Stundenlohn, Festgehalt / Monatslohn, Sonderzulagen…
- Tariflohn, Branchen,- Flächen,- und Manteltarif
- Gewerkschaften
Das sind etliche Themen, die sich in Lehrbüchern und im Netz ( Suchmaschinen ) zumeist finden lassen.
Einerseits wid nach reiner Begriffsdefinition gesucht, im 2. Schritt nach möglichen Ansatzpunkten zur Berechnung der jeweiligen Posten.
Es ist viel Recherche, aber immer noch besser als vorgekaut.
Eigene Bemühung bleibt nun mal besser haften.
Und dann hat man dem potenziellem AG auch was zu erzählen, wieso ein Betrag xx genannt wurde.
( War es ein Fehler >warum>, oder ging der Bewerber von falscher Beschäftigungsform aus >warum>… etc.PP )
Datt wird auch beim Personaler nachzittern, warum seine Fragen dazu auch erörtert werden konnten.
Danke und viele Grüße!
mfg
nutzlos