A arbeitet bei einer Behörde und bewirbt sich bei einer anderen Behörde.
Fordert die andere Behörde zu irgendeinem Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens die Personalakte welche bei der jetzigen Behörde vorliegt, an? Darf die gesamte PA weitergegeben werden oder muss A erst seine Zustimmung erteilen?
Zu welchem Zeitpunkt wird ggf, Einsicht genommen, vor einer möglichen Einstellungsentscheidung?