bekanntlich sind Bewerbungsgespräche ein sog „vernünftiger Grund“, einen Meldetermin (wg Eigenbemühungen) bei der AA abzusagen.
Nun ergibt sich folgender Fall: In meiner Branche sind (terminierte!) telefonische Bewerbungsgespräche mit anschließendem persönlichen Gespräch absolut branchenüblich. (Es handelt sich nicht um 2-Minuten-pille-palle-Gespräche mit der zentrale, da wird vorbereitet, nachbereitet, während des Gesprächs auf die website gesurft usf). Problem: Hatte - mehrere! - Gespräche terminiert für Tag x, bekam dann, wie es so spielt, Einladung zum Tag x, faxte der AA VORAB Bitte um Terminänderung wg bewerbungsgesprächen zu. Jetzt sagt AA: Sperrzeit, da telefonische Bewerbungen (alles nachgewiesen!) nicht zählten. ich dachte - merkblatt 1! - möglichst schnelle Arbeitsaufnahme gehe allem anderen voran?
Bitte jetzt kein Empörungsgerede a la „das ist ja echt fiese, das ist ja jetzt Sperrzeitenranzocke“. Türlich ist das Sperrzeitenranzocke und sonst gar nichts. Aber gilt deren Begründung FORMAL? IST es so, dass (terminierte) tel. Bewerbungen nicht zählen?
Danke
Hartmut
PS: Noch n guter Witz zum Abschluß: Bewerbung war erfolgreich!