Hallo!
Wenn man sich nach einem neuen Posten umschaut, kann der aktuelle AG einem da was wollen?
Der vermeintlich neue AG wird sich ja erkundigen wie der Mitarbeiter so ist.
Stelle ist unbefristet.
Auch hallo
Ohne Angabe von §§§ ein paar Stichworte, die bei dieser Art von Informationsbeschaffung in Frage kommen könnten:
Wenn man sich nach einem neuen Posten umschaut, kann der
aktuelle AG einem da was wollen?
Nein
Der vermeintlich neue AG wird sich ja erkundigen wie der
Mitarbeiter so ist.
-Schadensersatz wg. Falschauskunft
-Verstoss gegen Datenschutz (oder Persönlichkeitsrechte)
mfg M.L.
Hallo
Quelle: http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496010…
Zitat:
- Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Haupt-
In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass nicht nur die Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht (beispielsweise Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen), sondern auch die Verletzung von Nebenpflichten (beispielsweise Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit oder Anzeige gegen den Arbeitgeber) den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen können.
a) Abkehrwille
Aufgrund der in Art. 12 GG geregelten Berufsfreiheit ist ein Arbeitnehmer jederzeit berechtigt, Vorkehrungen zu treffen, um sich nach seinem Ausscheiden entweder selbständig zu machen oder aber zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln. Erfährt der Arbeitgeber davon, dass einer seiner Mitarbeiter ernsthaft mit dem Gedanken spielt, das Unternehmen zu verlassen, so kann er deswegen nicht von sich aus das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Erst dann, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Wechselabsichten konkrete Vertragspflichtverletzungen begeht, ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. Die bloße Vermutung, es könnte im Zusammenhang mit dem Wechsel des Arbeitnehmers zu Vertragspflichtverletzungen kommen, rechtfertigt unseres Erachtens keine verhaltensbedingte Kündigung. Spricht der Mitarbeiter allerdings Kollegen an, um diese ebenfalls zu überzeugen, das Unternehmen zu wechseln, so stellen diese Abwerbungsversuche ohne weiteres einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung dar.
Darüber hinaus neigt die Rechtsprechung auch dazu, bei „Spezial- und Mangelberufen“ im Falle eines nach außen auftretenden Abkehrwillens des Mitarbeiters ausnahmsweise eine betriebsbedingte Kündigung zuzulassen, wenn das Unternehmen gezwungen ist, rechtzeitig eine Ersatzkraft für den gegebenenfalls ausscheidenswilligen Mitarbeiter einzustellen und diese Ersatzkraft auf dem Arbeitsmarkt nur sehr schwer zu bekommen ist. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung ist allerdings Stahlhacke/Preis Recht zu geben, dass die Bejahung einer Kündigungsmöglichkeit unter dem Aspekt der betriebsbedingten Kündigung sehr zweifelhaft ist, weil es am Wegfall des Arbeitsplatzes fehlt und das Unternehmen nur einen Mitarbeiter austauschen will.
Für die Praxis kann einem Arbeitgeber im Hinblick auf die erheblichen Risiken eines Kündigungsschutzprozesses nur davon abgeraten werden, einen Mitarbeiter alleine deswegen zu kündigen, weil dieser sich bei anderen Unternehmen - auch wenn es sich hierbei um Konkurrenzunternehmen handelt - beworben hat. Eine Kündigung wegen Abkehrwillens kann unseres Erachtens auch nicht bei denjenigen Mitarbeitern gerechtfertigt sein, die eine absolute Vertrauensstellung im Unternehmen einnehmen. Will der Arbeitgeber den Wechsel zur Konkurrenz nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses verhindern, so muss er mit dem Mitarbeiter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gemäß der §§ 74 ff HGB abschließen. Eine Kündigungsmöglichkeit wegen bloßem Abkehrwillen würde die Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers unbillig einschränken, da dieser bei jeder Bewerbung befürchten muss, dass er nicht nur die neue Stelle nicht erhält, sondern darüber hinaus auch seinen derzeitigen Arbeitsplatz verliert.
Zitatende
Gruß,
LeoLo
-Schadensersatz wg. Falschauskunft
-Verstoss gegen Datenschutz (oder Persönlichkeitsrechte)mfg M.L.
danke schon mal für die antworten!!
und wie habe ich das denn zu verstehen ^^
das der aktuelle AG falsche Auskünfte erteilen würde und man ihn dann deswegen vor Gericht ziehen könnte/sollte?