ich habe folgende (wirklich rein utopische) Frage, ein Akademiker mit Doktortitel ist arbeitslos und will an der Kasse eines „Discounters“ arbeiten. Doch bei der Bewerbung wird ihm mitgeteilt er sei „überqualifiziert“.
Kann die Person bei ihrer nächsten Bewerbung einfach ihren Titel verschweigen, oder ist das Führen des Titels eine Pflicht?
Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen?
Kann die Person bei ihrer nächsten Bewerbung einfach :ihren
Titel verschweigen, oder ist das Führen des Titels eine
Pflicht?
Also eine Pflicht ist das nicht.
Nur: irgend etwas hat man in der Vergangenheit ja gemacht. Und eine zu grosse Lücke zwischen einzelnen Daten macht auch wieder verdächtig
Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen?
Also falsche Angaben eines Bewerbers können seitens des AG durchaus zur Anfechtung und fristlosen Kündigung eines AV berechtigen. Aber es kommt halt drauf an…