Bewerbungsfotos

Hallo Community,

man nähme mal folgendes an:
A geht zum Fotografen F und schließt mündliche einen Vertrag, Bewerbungsfotos schießen zu lassen.
Nun ist A mit den Fotos nicht zufrieden und möchte das vereinbarte Entgeld oder jedenfalls einen Teil dessen nicht zahlen, weil er der Ansicht ist, dass die Fotos hinter der vereinbarten Leistung zurückbleiben.

Dies begründet A damit, dass der im Hintergrund verwendete Vorhang dergestalt zu sehen ist, dass die Falten des Vorhangs zu sehen sind. Damit sei das Foto für eine Bewerbungsmappe gänzlich ungeeignet und sähe danach aus, von einem Amateur hergestellt worden zu sein.
Daneben sei ein heller Hintergrund vereinbart worden. Tatsächlich ist der Hintergrund dunkel. A geht es also gerade nicht darum, dass er auf den Bildern nicht gut dargestellt werde, sondern die gefertigten Bilder objektive Mängel aufweisen würden.

Liegt nun eine nicht wie geschuldete Leistung vor?

Im INet konnte ich nur finden, dass die Bilder technisch einwandfrei und deren Beschaffenheit von mittlerer Art und Güte sein müssen.
Was ist genau darunter zu verstehen?

Ich verstehe irgendwie nicht warum dir erst bei Vorlage der Fotos aufgefallen ist dass der Hintergrund nicht stimmt. So wie ich das kenne betritt man den Raum, setzt sich hin, Fotos werden gemacht, dann geht man zum PC wo man mit dem Fotografen die Bilder durchgeht. Spät. da sollte das einem doch schon auffallen. Und warum nicht schon bevor die Fotos geschossen wurden? Schliesslich hast du doch vor dem Hintergrund gesessen.

häh? Steht A noch gerade beim Fotografen? Bilder gibt es nur, wenn bezahlt wurde. So kenn ich das.

Oder hat A bezahlt, ist nach Hause und seine Holde war nicht mit dem Bild zufrieden? Und nun will er von den 10-15 Euronen was zurück?

A sollte sich beruhigen und sich 'nen anderen Fotografen suchen. Jede Minute, die man hier darüber länger diskutiert, kostet de-facto nur eigene Nerven. Eingeklagt werden kann bei der Streitsumme sowieso nicht wirklich etwas.

Gruß
VB

Der Fotograf schießt die Fotos.
Gem. Vereinbarung soll F die Fotos bearbeiten und digital zur Vorschau zusenden.
Dabei werden dann die divergierenden Feststellungen getroffen (Hintergrund weiterhin dunkel, Hintergrund nicht glatt, sondern Knitter der Vorhänge sichtbar etc).

A als Laie hat sich ja auf F verlassen, dass durch die Bearbeitung der Fotos die Mängel nicht sichtbar seien.

na, das hätte man dann doch schon im ersten Posting schreiben können.

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In unserer Firma (global Player, > 100.000 Mitarbeiter) hat die obere Führungsriege 3 verschiedene Hintergründe in ihren Passbildern:

  1. „Bei der Arbeit“ (Produkt oder ähnliches im Hintergrund)
  2. typischer Fotografenhintergrund
  3. freigestellt.

Der Fotografenhintergrund (2) sieht (für mich) immer scheie aus, egal ob mit oder ohne Falten (beides kommt vor). Ein komplett weißer Hintergrund wird bei einem „perfekten“ Foto mittelgrau. Es gibt keinen hellen Hintergrund, bei keinem dort, nur „freigestellte“ (3) oder um die Kontur herum aufgehellte (m.E. auch sche).

Hast Du vielleicht ein freigestelltes Foto erwartet?
Vielleicht habt ihr aneinander vorbeigeredet, und der Fotograf kann Dir anhand eines für Dich gelungenen Beispiels gerecht werden.

könntest du mal kurz erläutern, inwieweit das die rechtsfrage in einem brett für ‚allgemeine rechtsfragen‘ tangiert?

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Hi nochmals,

nochmals zur eigentlichen Frage:
Was versteht man unter technisch einwandfreien Fotos bzw. wann sind sie von mittlerer Art und Güte?
Wenn mir jmd da weiterhelfen könnte, wäre ich schon sehr dankbar.

Unter technisch einwandfrei stelle ich mir laienhaft so etwas vor, wie richtige Fokussierung, Ausleuchtung etc.

Laut UP hat das Foto seines erachtens einen Mangel. Die rechtliche Seite dazu wurde ausreichend beleuchtet.

Mir ging es darum, dass es sich vielleicht um ein Missverständnis zwischen UP und Fotograf handeln könnte, dass ohne Gutachter und richterliche Bewertung im Einvernehmen gelöst werden könnte.

mittlerer Art und Güte bedeutet durchschnittliche Leistung eines Fotografen wenn dieser nach anerkannten handwerklichen Regeln agiert. Ein Vorhang mit oder ohne Falten, und dessen grau ist allgemein üblich und „Stand der Technik“. Ein „freigestelltes“ Bild wirkt auf Papierausdrucken (Bewerbung) oder weißen Webseiten sehr gut, in einem Ausweis dagegen zuweilen unnatürlich.

Es kommt darauf an, was vereinbart wurde und was du nachweisen kannst.
Wenn „Bewerbungsfotos“ vereinbart wurden, dann müssen Sie qualitativ auch für Bewerbungen geeignet sein.
Ob ein dunkler Hintergrund einen objektiven Mangel darstellt, bezweifel ist aber.

Abgesehen davon, dass du ja anwesend warst, als der Fotograf die Fotos gemacht hat.
Wenn ihr einen hellen Hintergrund vereinbart habt und du das nachweisen kannst, dann liegt natürlich ein Mangel vor.
Kannst du das nicht nachweisen, ist grundsätzlich Qualitativ eine Qualität mittlerer Art und Güte geschuldet. Wenn die Fotos also sonst im Wesentlich in Ordnung sind, liegt kein Mangel vor, sofern du keine andere vertragliche Vereinbarung nachweisen kannst.