Bewerbungsfrist

Hallo,

eine Bekannte ist derzeit arbeitslos gemeldet und bewirbt sich leider recht erfolglos. Das letzte Stellenangebotes des Arbeitsamt datiert auf den 18. Februar, erhalten hatte sie es am Dienstag drauf (also am 22. Februar). Am 01. März wurde ein Schreiben Ihrer Arbeitsberaterin verfasst, aus dem hervorgeht, das die Beraterin beabsichtigt, die Bewilligung des Arbeitslosengeldes aufgrund eines möglichen Eintritt einer Sperrzeit aufzuheben. Begründung dafür ist: Es ist nicht zu einem Arbeitsverhältnis gekommen. Nun stellt sich mir die Frage, wie Sie innerhalb von 9 Tagen eine Bewerbung schreiben, einen Vorstellungstermin bekommen, den Job bekommen und dem Arbeitsamt Rückmeldung geben sollte? Dazu muss man sagen, sie ist Berufsanfängerin, sucht sehr engagiert nach einem Job, aber der Markt ist im Moment sehr abgegrast (sie hat mit mir eine Ausbildung zur Mediengestalterin gemacht). Beim ersten Stellenangebot des Arbeitsamtes hatte sie eine schriftliche Bewerbung abgeschickt und nach 6 Wochen immer noch keine Rückmeldung erhalten und dies dann dem Arbeitsamt mitgeteilt. Damals gab es ausser einem „Schade für Sie“ keine Reaktion wie etwa die Androhung einer Sperrfrist-wieso also kommt nach dieser kurzen Zeit ein solches Schreiben?

Danke für eure Antworten

Viele Grüße Sandra

Hi Sandra,

hmm, ich spreche jetzt mal so, wie die Logik vom Arbeitsamt funktioniert: Deine Freundin bekommt ein Stellenangebot. Darauf muss sie sich dort bewerben, sprich ihre Unterlagen dorthin schicken. Kommt es dann zu einem persönlichen Gespräch muss sie natürlich auch dort antanzen (eh klar, gelle?). Zudem geht das Arbeitsamt davon aus, dass Deine Freundin arbeitslos ist (ha! wat ein kluger Satz, aber er geht noch weiter *fg*) und damit Zeit hat. Sprich, wenn sie das Angebot am 22. bekommt, schreibt sie die Bewerbung am 23., schläft eine Nacht drüber, liest sich’s nochmal durch auf Vertippsel und schmeißt das Teil am 24. in den Briefkasten oder bringt’s persönlich vorbei. Dann hat die Firma das Werk spätestens am 26.

Und ich vermute mal, dass in diesem Fall ihre Beraterin bei der Firma nachgefragt hat, ob denn eine Bewerbung von Deiner Freundin schon angekommen ist, was dort verneint wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beraterin erwartet, daß es innerhalb von 10 Tagen zu nem Vertrag kommt :wink:

Darum würde ich folgendes tun: Hat Deine Freundin ihre Bewerbung pünktlich und wie oben berechnet losgeschickt, dann würde ich sofort mit einer Kopie derselben bei der Beraterin antapern und erwähnen, dass die Bewerbung wohl in der Post hängen geblieben sein muss.
Sollte sie bisher noch keine Bewerbung geschrieben haben, dann muss sie das jetzt und sofort und auf der Stelle tun und am besten noch heute persönlich dort vorbeibringen. Auch das sollte sie jedoch ihrer Beraterin mitteilen und eventuell erklären, wie es zu dieser Verzögerung gekommen ist. Im übrigen bin ich ja überzeugt, dass Deine Freundin nicht „die Grippe“ hatte (sonst hätte sie sich sicherlich krank gemeldet) sondern bei anderen Vorstellungsgesprächen war, im Internet Firmenadressen recherchiert hat, Bewerbungen geschrieben hat und das alles auch belegen kann :wink:

Wie gesagt, so funktioniert die Logik und auch wenn ein Arbeitsamt-Vorschlag nicht erfolgreich war muss sie’s beim nächsten wieder probieren, da hilt gar nix.

Bewerbung abgeschickt und nach 6 Wochen immer noch keine
Rückmeldung erhalten

Jep, sowas passiert bei vielen Firmen… Das kann Schlampigkeit sein, kann jedoch genauso auch ein „Test“ sein - sprich, man hat schon von Personalabteilungen gehört, die Bewerbungen erstmal liegen lassen und dann abwarten ob’s dem Bewerber „wichtig“ ist und er sich nochmal meldet. Sprich, ich würde in jedem Fall mal so nach 3 Wochen anrufen und fragen, ob sie die Bewerbung bekommen haben und ob sie noch Fragen haben (*fg* klingt halt besser als zu fragen „wollt mal wissen, was da jetzt los ist“). Das kann der entscheidende Anstoß sein, kann schlimmstenfalls gar nix bewirken, aber schadet sicher nix.

*wink* und viel Erfolg für Deine Freundin

Petzi

Hallo Petzi,

danke, dass du dir die Zeit genommen hast.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Stelle
am 25. schon vergeben war. Dazu muss man sagen, dass
sie sich nicht sofort auf die Stelle beworben hat, sondern
noch an anderen Bewerbungen gefeilt hat und genau diese
Bewerbung noch nicht rausgeschickt hatte. Ich schätze mal,
jetzt kommt es auf die Kulanz der Beraterin an, ob sie ihr
eine Sperrfrist reinhaut.

Dazu habe ich allerdings auch noch eine Frage:
Die Frist würde 20 Tage betreffen, woher kommt diese Zahl?
Ich meinte bisher immer, bei einer Vollzeitstelle
gäbe es eine Sperre von 12 Wochen und bei einer befristeten
Stelle eine von 6 Wochen.

Ich werde deine Antwort weiterleiten und auf Feedback warten,
falls es jemanden, dem es ähnlich geht, interessiert.

Liebe Grüße
Sandra

Rückmeldung
Die Dame der Arbeitsagentur hat sich entschuldigt für die Androhung und hat eingesehen, dass die Bewerbungsfrist doch etwas knapp war. Ergebnis: Keine Sperre, alle zufrieden. Sie hat übrigens einen Job gefunden inzwischen, allerdings weit von Ihrem erlernten entfernt, aber besser als nichts :smile:

LG Sandra