Darf ein Unternehmen einen Bewerber nach den persönlichen Schuldverhältnissen fragen ( Vorhandensein von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)?
Hallo,
ich kann nur aus einem Seminarpapier zitieren, die eigentliche Quelle ist in der Kopie in Schwarz „abgesoffen“, also nicht lesbar.
Unzulässige Fragen sind:
…
Schulden und Vermögensverhältnisse (…)
Dann kommt die Einschränkung, bei besonders hoher Verantwortung, Auftragsvergabe, direkter Umgang mit Geld usw.
also, ein jein.
Viel Erfolg!
Gruß Volker
Gibt auch böse Überraschungsfragen 
Abgesehen von der bereits gegebenen Antwort möchte ich noch hinzufügen:
Fragen KANN der Arbeitgeber viiiiiiiiiel, aber ob er darauf eine ehrliche Antwort bekommt, ist eine andere Sache 
Beispiele:
Sind Sie schwanger?
Besteht bei Ihnen ein (weiterer) Kinderwunsch?
Sind/Waren Sie Mitglied in einer verbotenen Partei?
Sind Sie in einer Gewerkschaft?
Waren Sie schon mal Mitglied in einem Betriebsrat?
Wie oft haben Sie Sex? (soll auch schon vorgekommen sein)
Sind Sie Mitglied in einer nicht anerkannten Religionsgemeinschaft?
Haben Sie schwere Erkrankungen? (Natürlich ist zu beachten, welcher Job und welche Anforderungen)
Haben Sie einen Arbeitgeber schon einmal verklagt?
Alles so Beispiele, wo man es mit der Ehrlichkeit nicht unbedingt ernstnehmen sollte, wenn etwas zutrifft.
Hallo erstmal
Darf ein Unternehmen einen Bewerber nach den persönlichen
Schuldverhältnissen fragen ( Vorhandensein von finanziellen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)?
IdR nicht (Stichwort: Fragerecht des Arbeitgebers), aber es kommt drauf an: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
In der Kategorie „Fragen aller Art“ kann man sich u.a. auch diese Brainteaser ansehen: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/876/471416/bi…
mfg M.L.