Bewerbungsgespräch - Top oder Flop

Hallo an Alle,

meine Frage lautet:

A war viele Jahre als Vertriebsassistent in einer Firma tätig. Durch die Fusion des Arbeitgebers mit einem anderen Unternehmen wurde der Vorgesetzte von A gefeuert und nicht ersetzt. Es gab zwar einen Vorgesetzten auf dem Papier, der sich aber deutlich weigerte diese Funktion zu übernehmen.
A hat nun mehrere Jahre seine Tätigkeit, auch ohne Vorgesetzten, mit Bravour gemeistert. Das dass ohne Chef passierte, gibt es nicht schriftlich.
Nach diesen Jahren des Engagements trifft die Umstrukturierung des Unternehmens auch den Arbeitsplatz von A und er wird aus betriebs-bedingten Grüden gekündigt und muss sich nun eine neue Stelle suchen.

Soll A mit seiner jahrelangen Tätigkeit als eigener Abteilungsleiter im Vorstellungsgespräch auftrumpfen, oder würde dieses ungeschriebene Geheimnis eher zu seinem Nachteil ausgelegt, wenn er es erwähnt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.

Hallo Alexandra!
Da ihm der Titel und die Befugnisse eines Abteilungsleiter nicht „offiziell“ übertragen wurde, darf er sich eigentlich auch nicht mit diesen Lorbeeren schmücken. In der Tat sollte er eher in seinem Lebenslauf bei der Beschreibung seiner Aufgaben der letzten Jahre auf diese „zusätzliche“ Verantwortung eingehen und beschreiben welche weitere Tätigkeiten (Verantwortlichkeiten) er über seine Stellenbesachreibung hinaus inne hatte.
Eventuell sollte es auch möglich sein, dies in seinem Abschlusszeugnis mit einzubauen (soweit es einen Vorgesetzten gibt, der dies auch erkannt hatte und gewillt ist hinzu zufügen).

Viele Grüsse
Steve

Hallo,
diese Frage geht mit zu sehr ins juristische! Daher nur: Mann kann sich nicht als das bezeichnen was man offiziell nicht wahr,man sollte auf keinen Fall schlecht über den Arbeitgeber oder deren Mitarbeiter reden. Man kann natürlich erzählen was man im Tagesgeschäft gemacht hat, aber wenn das dann nicht auch zumindest zum Teil im Zeugnis steht - dann hat man eher schlechte Karten beim zukünftigen potentiellen Arbeitgeber.

Viele Grüße!
Michael Wolke - bewerbungstrainer/bewerbungserstellung.de

Nach den letzten Reaktionen formuliere ich um: Kann er wahrheitsgemäss angeben, dass er die ihm gestellten Aufgaben die letzten Jahre ohne Vorgesetzten erfolgreich erledigt hat und auch damit punkten. Ein Hinweis darauf steht nur im Zeugnis als „zu den Aufgaben gehörte die SELBSTSTÄNDIGE Erledigung von…“.

Ja, prima!