Bewerbungskosten

hallo. eine Frage: Ich bin beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet bekomme aber kein Arbeitslosengeld und kein Harz 4. ich habe mich das ganze Jahr beworben, vom Arbeitsamt bekomme ich monatlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro für die Bewerbungskosten. Mein Mann hat eine Arbeit, meine Frage wäre kann ich meine Bewerbungskosten bei ihm als Werbungskosten absetzen? danke

Hallo,

Ihre Bewerbungskosten (abzuegl. der Erstattungen von der Arbeitsagentur) sollten Sie in Ihre eigene Anlage N auffuehren, auch wenn Sie im Steuerjahr aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit keine Einnahmen erzielt hatten. Der daraus resultierende Verlust wird mit den positiven Einkuenften Ihre Mannes verrechnet. Um Werbungskosten anzusetzen (in Ihrem Falle Bewerbungskosten) ist es nicht unbedingt notwendig auch in dem Jahr postive Einnahmen gehabt zu haben. Entscheidend ist nur, dass die aufgewendeten Kosten fuer die Erzielung von (zukuenftigen) Einnahmen dienen, wenn auch in diesem Jahr fruchtlos.

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lohnt sich es nur dann wenn die 920 übersteigen, oder ist das egal, weil mein mann schon über 2000,00 Werbungskosten hat

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Nein, das geht leider nicht.

Das geht leider nicht, aber die Werbungskosten können Sie bei sich als Werbungskosten absetzen, Sie haben dann einen Verlust i.H.d. Bewerbungskosten und dieser wird dann mit den Einkünften Ihres Mannes verrechnet und Sie beide zahlen dann insoweit weniger Steuern. Dies gilt aber nur, wenn Sie verheiratet sind und das Ehegattenwahlrecht wahrnehmen.