Bewerbungskosten

hallöchen nochmal,

bekommt man Bewerbungskosten und fahrtkosten erstattet wenn man für das alg1 eine sperrzeit bekommt??

danke für eure antwort:smile:

Hallo

Ja, nach Antragstellung.

Gruß,
LeoLo

Sowas gibt’s nicht mehr (in der Form).
Hi!

Siehe hier: /t/fahrgeld-fuer-den-arbeitsweg/5320967/4

Das ist (und war schon immer) auch unabhängig von Sperrzeiten. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

LG
Jadzia

Moin,

nach meinem Wissensstand ist das so nicht richtig.

Die Kosten können (!) übernommen werden, es besteht aber kein Rechtsanspruch.

Gruß Volker

Hallo

So war es gemeint. Kam zugegebenermaßen nicht rüber.

So hätte ich es schreiben sollen:
Ja, es besteht kein Unterschied zum Nicht-gesperretn-Arbeitslosen. Antragsstellung muß vorher erfolgen.

Gruß,
LeoLo

okay danke euch :smile:

Hallo.

Ja bekommt man. Die Sperre ist unabhängig von der Rückerstattung der Bewerbungs,- und Fahrtkosten. Sie müssen sich ja weiter bewerben. Und ohne die Rückersttung könnten Sie das ja nicht, weil sie die Kosten ja im voraus zahlen müssen. Was bedeuten würde, dass Sie in der Zeit der Sperre untätig zu Hause sitzen würden. Was ja nicht im Sinne der Arbeitsagentur sein kann.

Liebe Grüße: Snoopylee