Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine konkrete Frage und hoffe auf Deine Hilfe.
IN den letzten Jahren habe ich Fahrtkosten zu potenziellen Arbeitgebern steuerlich absetzen können. D.h., ich habe eine Stellenanzeige gelesen. Diese kam für mich in Frage und ich bin im Vorfeld zu der Firma gefahren und habe mir den Standort und die Umgebung angeschaut. Danach habe ich mich beworben. Nun kam es auch vor, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war. Die Fahrtkosten möchte ich hierfür trotzdem absetzen. Bisher ging das auch immer. Nun habe ich wg. Umzug das Finanzamt wechseln müssen. Die wollen das nicht mehr anerkennen. Gibt es hier eine Grundlage oder eine Rechtsprechung?
Schon jetzt vielen Dank für Deine Mühe
Michael
Hallo eine Rechtssprechung zwecks Werbungskostenabzug bei Bewerbungen gibt es nicht. Allerdings gibt es eine „nichtbeanstandungsgrenze“ von 15 Euro pro Bewerbung. Allerdings liegt das im Ermessen des Finanzamtes. Wenn man allerdings Nachweisen kann, dass die Bewerbung geschrieben wurde, gab es in unserem Kreis noch nie Probleme.
D.h. Eine Liste mit potentiellen Arbeitgebern, evtl. sogar mit Stellenausschreibung.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Hallo,
das dürfte schwierig werden. du bist dem FA gegenüber in der beweispflicht, d.h. du musst glaubhaft darlegen können das es so war. kannst du es nicht, muss das FA es auch nicht „glauben“ und somit auch nicht berücksichtigen. ob es urteile dazu gibt kann ich so ad hoc nicht sagen, kann ich mir aber nciht vorstellen. ich schlage vor, das hier ein persönliches gespräch an amtsstelle hilfreich ist.
gruß
sven
Hallo Nina,
Danke für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Michael
Hallo Sven,
Danke für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Michael
Hallo Michael,
nach § 9 EStG sind Werbungskosten, Kosten die im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit anfallen. Diese sollten nachgewiesen werden. Hier wird es jedoch problematisch, wenn sie „Besichtigungsfahrten“ vor einer Bewerbung vornehmen.
Vielleicht wäre es hier hilfreich die Annoncen zu sammeln und einzureichen. Bei einer Ablehnung können Sie auch das Ablehnungsschreiben einreichen.
Hier stellt sich jedoch auch die Fragen, wieviele Firmen Sie sich im Jahr so anschauen.
Zumindest haben Sie keinen Anspruch auf Berücksichtigung der Fahrten, weil diese in den vergangnen Jahren anerkannt worden sind.
Gruß