Bewerbungskosten abgelehnt

Bewerbungskosten wurden vom Arbeitsamt abgelehnt weil keine Original Absageschreiben vorliegen. Die meisten Firmen bei denen man sich bewirbt senden keine Absageschreiben zu, meist hört man nichts.

Arbeitsamt: „Egal“ - „Entscheidung nach §§45 und 46 Sozialgesetzbuch“

Hier wird der Arbeitssuchende für seinen Fleiß finanziel benachteiligt.

Kann man Widerspruch erheben oder gibt es eine andere Regelung ?

Erst mal Hallo - soviel Zeit sollte schon sein.

Arbeitsamt gibts auch nicht mehr, heißt jetzt Agentur für Arbeit.

Die einzelnen Agenturen für Arbeit können selbst genauer definieren, wie und wann sie Bewerbungskosten zahlen. Denn die Erstattung von Bewerbungskosten ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Natürlich kannst du Widerspruch einlegen, ob du damit durchkommst steht auf einem anderen Blatt, du kannst dir dann nur sicher sein, der Widerspruchsstelle Arbeit zu verschaffen ;O)

Von meiner eigenen Agentur für Arbeit kenne ich die Regelung, dass pro Kopie des jeweiligen Bewerbungsanschreibens (also das Anschreiben an den Arbeitgeber) 5 € (max. 260 € im Jahr) erstattet werden. Aber das ist, wie schon oben geschrieben, Sache der einzelnen Agentur für Arbeit.

Gruß, David

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Tipps
Hi,
ich habe mich aug arbeitslos melden müssen vor nem Monat.
Habe gleich zu Anfang alle Formulare mitgenommen und gefragt.

In meiner Agentur kann man z.B. Bewerbungsschreiben unverschlossen abgeben. Unverschlossen damit kein sonstiger Briefverkehr abgesendet wird.
Die Agentur verschließt dann und sendet neutral per Post weiter.
Du hast dann keine Kosten.

Wenn du Bewerbungen vorlegen kannst und zu jeder auch die entsprechenden Quittungen, wirst du glaubwürdiger.
Bringe deinem Berater auch mal ein Muster deiner Bewerbungsmappe mit, damit er deinen finanziellen Aufwand sieht.
Die Entscheidung ist oft Ermessenssache.

Klar gibt es eine Höchstgrenze der Kostenerstattung. Die wurde bei mir z.B. handschriftlich als 121€ auf dem Antrag angegeben.
Auf den Folgeseiten kannman aber sehen, dass der Mitarbeiter die einzelnen Posten selbst bewilligen kann.
Scheint also sehr von seinem Willen abzuhängen.

Da auf dem Vordruck kein fixer Betrag eingetragen ist gehe ich nicht von einer einheitlichen Bundesregleung aus.
Gruß
BJ

Hi,

Du hast dann keine Kosten.

Papier? Foto? Bewerbungsmappe? Briefumschlag?

Bringe deinem Berater auch mal ein Muster deiner
Bewerbungsmappe mit, damit er deinen finanziellen Aufwand
sieht.

Die zahlen i.d.R. Pauschalen. Alles per Quittung abzurechnen, wäre auch ein viel zu großer Aufwand.

Klar gibt es eine Höchstgrenze der Kostenerstattung.

Bis 260 € pro Jahr.

MfG

Hallo

Kann man Widerspruch erheben oder gibt es eine andere Regelung
?

Widerspruch einlegen kostet nichts. Kannst du einfach machen, am besten mit der Begründung, dass du es dir dann aus finanziellen Gründen möglicherweise künftig nicht mehr leisten können wirst, dich zu bewerben.

Wenn der Widerspruchsbescheid negativ ist, kannst du auch klagen, das kostet beim Sozialgericht auch nichts. Du brauchst auch keinen Anwalt, und must kein Juristendeutsch beherrschen. Die Gerichte entscheiden oft für den Arbeitslosen, wenn es einleuchtend ist, was der vorbringt.

Viele Grüße
Simsy

Hi Someday,

Bewerbungskosten wurden vom Arbeitsamt abgelehnt weil keine
Original Absageschreiben vorliegen.

das heisst doch zwei Dinge:

  1. ruf bei den Firmen an, die Dir abgesagt haben und bitte um ein offizielles Absageschreiben (plus Rücksendung Deiner Unterlagen). Einen Anspruch zumindest auf letzteres hast Du meines Wissens nicht, aber wenn Du nett anfragst kriegst sicherlich zumindest ein paar Mappen zurück.
  2. wenn Dir in Zukunft eine Firma telefonisch absagt, dann bitte doch darum, dass sie Dir ein entsprechendes Schreiben (plus Deiner Mappe) schicken.

Ansonsten würde ich die schon öfters zitierte Liste zur Hilfe nehmen. Denn sicherlich führst ja Du - so wie jeder Arbeitssuchende - eine Liste, wo man nachvollziehen kann, wann Du mit wem dort telefoniert hast, wann welches Schreiben kam etc. Und ich bin sicher, wenn Du diese Liste zum nächsten Termin mitbringst und bei 2 von 20 (sagen wir mal!) Firmen steht „Absage telefonisch am … durch Herrn…“ wird Dir kein vernünftiger Berater unterstellen, dass Du schummeln wolltest. Passiert das natürlich bei 98 von 100 Bewerbungen, dann würde sich sicherlich die Augenbraue Deines Beraters heben.

Achja - diese Liste sollst Du natürlich nicht für den Berater führen, sondern nur für Dich und Deine Übersicht. Sowas kann einige Peinlichkeiten ersparen helfen (been there, done that).
Glaub mir, es klingelt das Telefon während Du grad so friedlich in den einschläigen Jobbörsen forstest: „Guten Tag Herr Someday, hier ist Nuschelnuschel von Firma Rhabarberrhabarber“ Dann kannst Du blitzschnell in der Liste nachgucken, wer das sein kann und die Kopie vom Anschreiben plus Stellenanzeige rauskramen (sollte natürlich schnell zugänglich sein). Und sofort bist Du wieder im Bilde was Du im Anschreiben alles behauptet hast zu können und kannst im Telefonat gegebenenfalls eine ähnliche Wortwahl verwenden…

meist hört man nichts.

Das ist leider so… Trotzdem hilft da nur nachhaken. Und vielleicht läuft’s ja perfekt und man hatte Dich wirklich vergessen einzuladen, wird an Dich erinnert und am Ende wird ein Job draus :wink:

Kann man Widerspruch erheben oder gibt es eine andere Regelung
?

Keine Ahnung. Ich würde einfach sagen: „Die Jungs wollen Papier sehen - sie sollen Papier bekommen“

*wink*

Petzi

Bewerbungskosten wurden vom Arbeitsamt abgelehnt weil keine
Original Absageschreiben vorliegen. Die meisten Firmen bei
denen man sich bewirbt senden keine Absageschreiben zu, meist
hört man nichts.

Arbeitsamt: „Egal“ - „Entscheidung nach §§45 und 46
Sozialgesetzbuch“

Hi,

nach welchem Sozialgestzbuch?
Gruß J.

Hier wird der Arbeitssuchende für seinen Fleiß finanziel
benachteiligt.

Kann man Widerspruch erheben oder gibt es eine andere Regelung
?

Die zahlen i.d.R. Pauschalen. Alles per Quittung abzurechnen,
wäre auch ein viel zu großer Aufwand.

Hi,
im Formular ist eine Einzelabrechnung nach Beleg vorgesehen.

CU
BJ

Hi,

nach welchem Sozialgestzbuch?

Auch wenn es insgesamt 12 Sozialgesetzbücher gibt, ist bei dem Thema die Auswahl dann doch nicht all zu groß. ->

MfG

Die zahlen i.d.R. Pauschalen. Alles per Quittung abzurechnen,
wäre auch ein viel zu großer Aufwand.

im Formular ist eine Einzelabrechnung nach Beleg vorgesehen.

Das können die Agenturen handhaben wie sie möchten. Ich schrieb ja auch „i.d.R.“*.

* = in der Regel

MfG

Hi,

da kommen unter Umständen SGB I, II oder III in Frage und da ich keine Lust habe die beiden Artikel in den jeweiligen Büchern jeweils nachzuschlagen sei die Frage gestattet. Es macht manchmal etwas mehr Arbeit eine Frage, wie die gestellte vernünftig zu beantworten, aber wenn es schon blöd erscheint, wenn man nach dem „richtgen“ SGB fragt entschuldigung.

MFG

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