Hallo liebe Experten, (diesmal mit der korrekten Abkürzung)
kann mir jemand sagen, wie man Kostenerstattungen durch die AA berücksichtig, wenn man Bewerbungskosten absetzen möchte? Nimmt man die tatsächlichen Kosten, zieht die Leistungen der AA ab und gibt nur den rest als entstandene Kosten an, gibt man alle entstandenen Kosten an und zusätzlich, welche Leistungen man erhalten hat (Nachweis Kontoauszug?)
Wie verfährt man, wenn das Finanzamt mehr Kosten anerkennt (zB 8,70 pauschal pro Bewerbung)als die AA erstattet (5,-) ?
Danke für die Antworten und entschuldigt meine Unwissenheit!