Bewerbungskosten absetzen b. (Teil)zahlungen d. AA

Hallo liebe Experten, (diesmal mit der korrekten Abkürzung)

kann mir jemand sagen, wie man Kostenerstattungen durch die AA berücksichtig, wenn man Bewerbungskosten absetzen möchte? Nimmt man die tatsächlichen Kosten, zieht die Leistungen der AA ab und gibt nur den rest als entstandene Kosten an, gibt man alle entstandenen Kosten an und zusätzlich, welche Leistungen man erhalten hat (Nachweis Kontoauszug?)

Wie verfährt man, wenn das Finanzamt mehr Kosten anerkennt (zB 8,70 pauschal pro Bewerbung)als die AA erstattet (5,-) ?

Danke für die Antworten und entschuldigt meine Unwissenheit!

Bewerbungskosten absetzen b. (Teil)zahlungen d. AA
Hi,

kann mir jemand sagen, wie man Kostenerstattungen durch die AA
berücksichtig, wenn man Bewerbungskosten absetzen möchte?

gibt
man alle entstandenen Kosten an und zusätzlich, welche
Leistungen man erhalten hat (Nachweis Kontoauszug?)

ja, dann ist es klar und ergibt keine Nachfragen

Wie verfährt man, wenn das Finanzamt mehr Kosten anerkennt (zB
8,70 pauschal pro Bewerbung)als die AA erstattet (5,-) ?

alle Werbungskosten (8,70)
abzüglich Erstattungen (5,-)
Betrag, der sich in der Steuererklärung auswirkt.

Schöne Grüße
C.