Hallo,
wenn jemand ein Kind hat welches noch zur Schule geht und dieses sich für eine Ausbildungsstelle bewirbt, kann man diese Kosten bei der Einkommenssteuer gelten machen? Oder muss das Kind diese Kosten, später wenn es selbst Steuern bezahlt, bei eigener Erklärung absetzen?
Hi !
wenn jemand ein Kind hat welches noch zur Schule geht und
dieses sich für eine Ausbildungsstelle bewirbt, kann man diese
Kosten bei der Einkommenssteuer gelten machen? Oder muss das
Kind diese Kosten, später wenn es selbst Steuern bezahlt, bei
eigener Erklärung absetzen?
Zuerst zum letzten Satz: Ein Grundsatz im Steuerrecht ist, dass Aufwendungen nur für das Jahr geltend gemacht werden können, in dem sie angefallen sind. Sind also die Aufwendungen im Jahr 2004 entstanden, so dürfen sie auch nur in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 berücksichtigt werden.
Nächster Grundsatz: Aufwendungen dürfen nur bei dem Jenigen berücksichtigt werden, der tatsächlich wirtschaftlich belastet ist. In diesem Fall sind dies die Eltern. Der Sohn dürfte sowieso nichts ansetzen.
Nun zum eigentlichen Kern der Frage: Die Aufwendungen, die den Eltern für die Bewerbungskosten ihres Sohnes entstehen, dürfen sie nicht in ihrer eigenen Steuererklärung berücksichtigen. Es handelt sich vom Thema her um Unterhaltsaufwendungen für das eigene Kind. Diese sind bereits mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
TIPP: Im Rahmen der steuerlichen Gestalltung sei die Frage gestattet, ob es sich nicht darstellen läßt, dass sich die Eltern selbst beworben haben? Diese Aufwendungen könnten dann nämlich als Werbungskosten bei den Eltern anerkannt werden.
BARUL76
Hi,
Danke für die schnelle Antwort.
Sollte das Kind sich in 2005 beworben haben und beginnt im September 2005 die Ausbildung, so müsste es doch bei der Erklärung für 2005 die Bewerbungskosten absetzen können. Oder sehe ich das falsch?
Die Aufwendungen, die den
Eltern für die Bewerbungskosten ihres Sohnes entstehen, dürfen
sie nicht in ihrer eigenen Steuererklärung berücksichtigen. Es
handelt sich vom Thema her um Unterhaltsaufwendungen für das
eigene Kind. Diese sind bereits mit dem Kindergeld bzw.
Kinderfreibetrag abgegolten.
Und wie ist es wenn ein Kind studiert und nebenbei einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Können die Eltern die Werbungskosten für Fahrten und Berufskleidung absetzen? Oder ist das auch mit dem kindergeld abgegolten?
Sollte das Kind sich in 2005 beworben haben und beginnt im
September 2005 die Ausbildung, so müsste es doch bei der
Erklärung für 2005 die Bewerbungskosten absetzen können. Oder
sehe ich das falsch?
Ja.
Lohnt sich aber nur, wenn es für diese 4 Monate überhaupt Steuern zahlt.
Und wie ist es wenn ein Kind studiert und nebenbei einer
geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Können die Eltern die
Werbungskosten für Fahrten und Berufskleidung absetzen? Oder
ist das auch mit dem kindergeld abgegolten?
Es gilt wieder, was Barul schrieb:
Die Aufwendungen, die den Eltern für die Bewerbungskosten ihres Sohnes entstehen,
dürfen sie nicht in ihrer eigenen Steuererklärung berücksichtigen.
Bei einer geringfügigen Tätigkeit werden vom Arbeitnehmer i. d. Regel keine Steuern gezahlt, also ist auch hier nichts abzusetzen.
Es kann aber trotzdem seeeehr sinnvoll sein, dass das Kind alle Werbungskosten akribisch sammelt, falls es mit seinen Einkünften in eine Region kommt, bei der das Kindergeld und alles, was damit zusammenhängt (Kinderanteil der Eigenheimzulage, Ortszuschlag), gefährdet ist.
Dann können für die Kindergeldkasse Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden und das Kindergeld ist für ein Jahr gerettet.
Link: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm
„Im Rahmen der steuerlichen Gestalltung sei die Frage gestattet, ob es sich nicht darstellen läßt, dass sich die Eltern selbst beworben haben“
Das ganze nennt man dann allerdings mindestens Gestaltungsmissbrauch, eher eigentlich Steuerhinterziehung.
das nennt man definitiv steuerhinterziehung bzw. steuerverkürzung und auch die aufforderung dazu ist strafbar - hoffentlich liest hier niemand vom finanzamt mit… 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Och:
das nennt man definitiv steuerhinterziehung bzw.
steuerverkürzung und auch die aufforderung dazu ist strafbar -
hoffentlich liest hier niemand vom finanzamt mit…
Das war doch keine Aufforderung, bloß so eine vage Idee…