Bewerbungskosten einreichen - Verjährung?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Brett poste, aber vielleicht kann uns jemand weiterhelfen. Folgende Frage: Meine Schwester war zu Beginn des letzten Jahres arbeitslos und in dieser Zeit hatte sie einiges an Bewerbungskosten. Nun verlief das Jahr so hektisch, dass sie gar nicht mehr daran gedacht hat, diese Kosten beim Arbeitsamt einzureichen. Nun ist alles umstrukturiert und vor allem schon über ein Jahr her. Kann sie die Kosten noch einreichen? Bei wem könnte sie sich deswegen erkundigen?

Vielen Dank!

Chris

Kann sie die Kosten noch einreichen? Bei wem könnte sie

sich deswegen erkundigen?

Hallo Chris, das hätte sie vorher beantragen müssen. Hier bekommt man dann eine Pauschale (5 Euro?) pro Bewerbung bis zu einem gewissen Jahresbetrag. Insofern sie das nicht vorher beantragt hat, kann sie es vergessen. Erkundigen kann sie sich natürlich bei der zuständigen Arbeitsagentur.

MfG

Nicht ganz richtig!

Hier bekommt man dann eine Pauschale (5 Euro?) pro Bewerbung bis zu
einem gewissen Jahresbetrag.

Das ist so nicht richtig.

Man bekommt die nachgewiesenen Kosten bis zu einem gewissen Jahresbetrag - also keine Pauschalbeträge pro Bewerbung.

Genaueres ist auf der HP des Arbeitsamtes (heißt zwar Arbeitsagentur, schreib aber immer noch AA) nachzulesen.

Gruß
Molika

Hier bekommt man dann eine Pauschale (5 Euro?) pro Bewerbung bis zu
einem gewissen Jahresbetrag.

Das ist so nicht richtig.

Man bekommt die nachgewiesenen Kosten bis zu einem gewissen
Jahresbetrag - also keine Pauschalbeträge pro Bewerbung.

Hallo Molika, vielleicht hätte ich das Wort „Hier“ fett schreiben sollen, weil es eben hier bei uns so ist. Ich war nicht davon ausgegangen (und habe es auch so nicht geschrieben), dass es überall so ist. Das mit dem Antrag vorher stellen, ist aber bei den anderen Geldleistungen der AA auch so. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass gerade bei den Bewerbungskosten anders gehandelt wird. Oder weißt du Gegenteiliges?

MfG

Hallo,

bei uns gibts auch nur pauschal 5 Euro pro nachgewiesener Bewerbung und nur nach Antragstellung.

gruß anna

So ist es bei uns in Düsseldorf…
Hallo Christine,

als Düsseldorfer schreibe ich Dir (und allen anderen hier im Forum) hier meine Erfahrungen:

Am 19.10.03 besorgte ich mir beim AA ein Formular „Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten“.

Ich sammelte nun meine Bewerbungen, d. h. ich stellte eine Liste zusammen und fügte diesen Kopien meiner Anschreiben sowie der Antwortschreiben der Firmen bei, auch solche, die ich nur per E-Mail eingereicht hatte.

Es waren insgesamt 38 Bewerbungen, die ich kurz vor Ablauf der Frist am 18.10.04 in den Hausbriefkastens des AA warf.

Gleichzeitig beantragte ich ein neues Formular für das darauffolgende Jahr.

Ich bekam ein paar Wochen später 190 Euro (= 38 Bewerbungen x 5 Euro) auf mein Konto überwiesen. Einen Bescheid selber erhielt ich nicht.

Am 18.11.04 rief mich mein Arbeitsvermittler an und teilte mir folgendes mit: „Sie benötigen kein neues Formular mehr. Sie können Ihre Bewerbungen formlos einreichen und die Erstattung der Kosten beantragen. Maßgebend ist dabei für Sie der Zeitraum vom 3.12., dem Tag der Arbeitslosmeldung (am 3.12.02 hatte ich mich arbeitslos gemeldet) und dem 2.12. des nächsten Jahres. Sie erhalten pro nachgewiesener Bewerbung 5 Euro, maximal jedoch 260 Euro, also 52 Bewerbungen pro Jahr erstattet. Sie können diese alle auf einmal einreichen, wenn Sie jetzt Geld benötigen oder aber einzelne Zug um Zug.“

Ich lasse das mal so stehen. In jedem Fall könnte ich für meine bisher nachgewiesenen 36 Bewerbungen, wenn ich sie jetzt einreichen würde, 180 Euro bekommen.

Was die Verjährung anbelangt, so sehe ich für den bereits abgelaufenen Zeitraum allerdings schwarz für Dich. Reiche also den Antrag pro forma j e t z t ein und reiche die Nachweise später nach. Dann bekommst Du in jedem Fall für alles, was ab j e t z t läuft, Geld.

Hoffe geholfen zu haben und Gruß aus dem gallischen Dorf

Asterix