Hallo,
ich weiss das man Bewerbungkosten von der Steuer absetzen kann. Gilt das gleiche auch wenn man sich im Ausland bewirbt, z.B. für die Kosten fuer die Hin- und Ruckfahrt ins Ausland.
Danke
Gema
Hallo,
ich weiss das man Bewerbungkosten von der Steuer absetzen kann. Gilt das gleiche auch wenn man sich im Ausland bewirbt, z.B. für die Kosten fuer die Hin- und Ruckfahrt ins Ausland.
Danke
Gema
Es kommt drauf an, wo die Einkünfte, die man dann dort im Ausland erzielen würde, besteuert werden. Wenn nicht in Deutschland, dann auch keine Werbungskosten, § 3c EStG.
Hallo,
Es kommt drauf an, wo die Einkünfte, die man dann dort im
Ausland erzielen würde, besteuert werden. Wenn nicht in
Deutschland, dann auch keine Werbungskosten, § 3c EStG.
Wenn die zukünftigen Einnahmen steuerfrei mit Progressionsvorbehalt sind, werden die Werbungskosten als negativer Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Schöne Grüße
C.
Das ist begrifflich falsch. Die Werbungskosten mindern den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Betrag, sie werden aber nicht als negativer Progressionsvorbehalt angesetzt.