Hallo Elamaus,
woher hast du die Info dass man maximal 260 Euro erstattet
bekommt? Mit wurde gesagt ich kann bis zu 100 Euro erstattet
bekommen?! Das versteh ich nicht
MfG, Tinchen
Hallo Tinchen,
das kannst du auf den Seiten der Arbeitsagentur (unter Geldleistung) nachlesen und da ich momentan selbst im Bewerbungsstress stecke, habe ich selbigen Antrag gestellt und schon 220 Euro erstattet bekommen und mir wurde gesagt, somit habe ich noch 40 Euro. Wo hat man die das gesagt?
Ich kopier hier mal den Text von der Arbeitsagentur ein:
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_"Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten
- für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
- im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 22.05.2005"_
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MfG
Elamaus