Bewerbungskosten zurückerstatten

Ahoi, ich habe eine Frage ich habe noch ein Jahr Berufsoberschule vor mir und bewerbe mich jetzt schon für einen Ausbildungsplatz an einer BA. Nun bevor ich jetzt die ganzen Bewerbungen schreibe wollte ich mal wissen ob und in welcher Höhe ich die Kosten die mir entstehen vom Arbeitsamt zurück erstattet kriege.

Danke im Vorraus.

Valentin

Ahoi, ich habe eine Frage ich habe noch ein Jahr
Berufsoberschule vor mir und bewerbe mich jetzt schon für
einen Ausbildungsplatz an einer BA. Nun bevor ich jetzt die
ganzen Bewerbungen schreibe wollte ich mal wissen ob und in
welcher Höhe ich die Kosten die mir entstehen vom Arbeitsamt
zurück erstattet kriege.

Ich verstehe nicht ganz, wieso Dir da jemand Bewerbungskosten erstatten sollte. Ist das heutzutage üblich?

Gruß,

Malte.

Hi,

wieso sollte dir das Arbeitsamt Bewerbungskosten erstatten. Bist du arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet?

Gruß

Phoebe

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Hallo ihr beiden.

Ich habe letztes Schuljahr sowas in der Schule mitbekommen nur ist der Lehrer nicht mehr an unserer Schule und so kann ich ihn nicht fragen. Deswegen habe ich gedacht ich frage mal hier nach ob ihr da was wisst.

Hi Valentin,

Bewerbungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet, von niemandem, es liegt schließlich in Deinem Interesse, Arbeit zu bekommen. Wenn Du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, steht manchmal auf der Einladung, dass der Interessent die Fahrtkosten erstattet. Das ist dann reine Freundlichkeit, niemand ist dazu verpflichtet.

Gruß Ralf

Wenn Du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen
wirst, steht manchmal auf der Einladung, dass der Interessent
die Fahrtkosten erstattet. Das ist dann reine Freundlichkeit,
niemand ist dazu verpflichtet.

Das ist falsch. Grundsätzlich müssen Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet werden, es sei denn, diese Erstattung wird vor(!) dem Vorstellungsgespräch ausgeschlossen.

Gruß,

Malte.

Moin,

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar….
Jetzt fragt sich bloß noch, wie der Bewerber zu seinem Geld
kommt, wenn der Einladende den § 670 BGB nicht kennen will.

bei einem Gespräch mit negativem Ausgang kann es dem Bewerber recht egal sein, ob derjenige den § kennt oder nicht, er kann ihn dann belehren. Bei einem Gespräch mit positivem Ausgang sollte man im Zweifelsfall eher auf einen Kampf verzichten :smile:

Gruß,

Malte.

Hallo Valentin!

Ich habe mich zu meiner Schulzeit (Gymnasium) auch an BAs beworben und dafür das Geld von den Agenturen wiederbekommen. Das war vor drei Jahren. Ich weiß nicht, wie das heute ist, aber warum sollte sich das groß geändert haben?
Voraussetzung war glaube ich, dass man vorher schon mal zur Beratung beim Amt war und registriert ist. Also nix mit arbeitslos oder so, sondern arbeitssuchend. Man musste alle Quittungen von Papier, Post und Foto aufheben und hat es dann eingereicht. Ich habe alles wiederbekommen.
Auch Vorstellungsgespräche wurden mir bezahlt. Hier musste man vorher einen Antrag mit der Einladung des potentiellen AGs beim Amt vorlegen. Die Erstattung hat dann zwar ewig gedauert, aber dafür kam überhaupt was. Allerdings wird hier „nur“ der billigste Weg erstattet. Wenn du also erster Klasse mit der Bahn fahren willst, wird das wohl nichts ;o)
Die ganze Erstattung ist allerdings jährlich begrenzt. An den Betrag kann ich mich aber nicht mehr erinnern.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben? Erkundige dich am besten mal direkt im Arbeitsamt, die haben doch da so stellen direkt für die jungen Leute!?

LG
die Lidscha

Ahoi, ich habe eine Frage ich habe noch ein Jahr
Berufsoberschule vor mir und bewerbe mich jetzt schon für
einen Ausbildungsplatz an einer BA. Nun bevor ich jetzt die
ganzen Bewerbungen schreibe wollte ich mal wissen ob und in
welcher Höhe ich die Kosten die mir entstehen vom Arbeitsamt
zurück erstattet kriege.

Ich verstehe nicht ganz, wieso Dir da jemand Bewerbungskosten
erstatten sollte. Ist das heutzutage üblich?

Hallo,

ja ist es, wenn der Betreffende arbeitssuchend gemeldet ist. Es handelt sich jedoch um eine KANN-Leistung der BA. Da dort das Geld aber scheinbar immer noch nicht knapp genug ist wird meist ohne genauere Prüfung (Unterlagen müssen aber eingereicht werden) erstattet. Für mich persönlich ein Punkt, an dem der Sozialstaat immer noch überzeichnet ist.

Hallo,

also zu Bewerbungskosten kann ich nur sagen, wer beim Arbeitsamt arbeitslos, arbeitssuchen oder ausbildungssuchend gemeldet ist, kann Bewerbungskosten erstattet bekommen. Ihr geht zum zuständigen Arbeitsamt und verlangt dort einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten, allerdings bevor ihr euch bewerbt, rückwirkend wird nicht erstattet. Der Antrag gilt immer für ein Jahr, pro Bewerbung wird eine Pauschale von 5,00 € erstattet. Insgesamt könnt ihr im Jahr bis zu 260,00 € erstattet bekommen, also 52 Bewerbungen. Dem Antrag fügt ihr entweder Kopien der Anschreiben oder Antwortschreiben der Firmen bei, eben einen Nachweis. Ob ihr die Bewerbungskosten dann erstattet bekommt, hängt von der Bearbeitung des Antrages ab, aber an sich dürfte da nichts schief gehen.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruss Elamaus61283

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Hallo Elamaus,
woher hast du die Info dass man maximal 260 Euro erstattet bekommt? Mit wurde gesagt ich kann bis zu 100 Euro erstattet bekommen?! Das versteh ich nicht
MfG, Tinchen

Hallo Elamaus,
woher hast du die Info dass man maximal 260 Euro erstattet
bekommt? Mit wurde gesagt ich kann bis zu 100 Euro erstattet
bekommen?! Das versteh ich nicht
MfG, Tinchen

Hallo Tinchen,

das kannst du auf den Seiten der Arbeitsagentur (unter Geldleistung) nachlesen und da ich momentan selbst im Bewerbungsstress stecke, habe ich selbigen Antrag gestellt und schon 220 Euro erstattet bekommen und mir wurde gesagt, somit habe ich noch 40 Euro. Wo hat man die das gesagt?

Ich kopier hier mal den Text von der Arbeitsagentur ein:
_________________________________________________________________________________

_"Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)

Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Als unterstützende Leistungen können Kosten

  1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
  2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

übernommen werden.

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 22.05.2005"_

_________________________________________________________________________________

MfG
Elamaus

Hey!
ich stecke ebenfalls im Bewerbungsstress. als ich mich vor ca. 2-3 Monaten als arbeitssuchend gemeldet habe, wurde mir ein Zettel überreicht, auf welchen ich 10 Bewerbungen einschreiben kann, die ich erstattet bekommen könnte. Die gute Frau da meinte, es gäbe maximal 100 Euro im Jahr. Entweder war sie fehlinformiert oder hatte einfach nur keine Fachkompetenz (wie so einige dort)
Ich muss nächste Woche sowieso da hin und werd mal nachfragen.Den Text hab ich mir gleich ausgedruckt!

MfG, Tinchen

Hi!

OK, da wünsch ich dir viel Glück!
Vielleicht schreibst du ja nochmal, was dabei rausgekommen ist, würde mich interessieren.

MfG
Elamaus

Verweise am besten auf SGB III § 45 und SGB III § 46

_Sozialgesetzbuch Drittes Buch
Arbeitsförderung

SGB III § 45
Leistungen
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten

  1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),

  2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

übernommen werden.

SGB III § 46
Höhe
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

(2) Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen._

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Alles klar, werd ich tun. Geh nächsten Freitag hin!
Danke dir!
Liebe Grüße und sonniges WE!

Alles klar, werd ich tun. Geh nächsten Freitag hin!
Danke dir!
Liebe Grüße und sonniges WE!

Hi,
wollte mal fragen wie es nun gelaufen ist?
LG Elamaus