mich würde intressessieren, ob man den Bewerbungskostenantrag bei der Agentur für Arbeit auch nach Arbeitsaufnahme für Bewerbungen aus der vorherigen Arbeitslosigkeit stellen kann. Da es mit der Einstellung nun doch recht schnell ging, habe ich meinen Bewerbungskostenantrag mit den letzten Bewerbungen nicht mehr während der Arbeitslosigkeit abgegeben.
Meine Erfahrung ist, dass die Bewerbungskostenerstattung eine Kann-Leistung ist und erst gilt, nachdem der Antrag gestellt (nicht genehmigt) wurde. Ich habe derzeit ebenfalls einen Antrag zu Hause liegen und schreibe Bewerbungen darauf, aber er ist noch nicht genehmigt. Wird mir die Kann-Leistung überhaupt genehmigt, dann gilt er jetzt schon. Wird die Kann-Leistung nicht genehmigt, dann bekomme ich überhaupt nichts. Die Bewerbungen, die ich vor Antragstellung geschrieben habe, darf ich nicht abrechnen.
der Antrag muss ja bereits vorher gestellt werden.
Auf dem Antrag steht dann das Datum. Liegt dieses Datum in dem Zeitraum, für den Bewerbungskosten entstanden sind, werden diese üblicherweise auch übernommen. Sonst hätte man den Antrag gar nicht bekommen. Zumindest ist das bei uns so.