Bewerbungskostenerstattung des Arbeitsamtes bei Kündigung

Guten Tag,

ich bin gekündigt worden. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Deshalb werde ich mich schon vor der Arbeitslosenzeit bewerben.

Ist in so einem Fall jetzt schon eine Erstattung der Bewerbungskosten durch das Arbeitsamt möglich?

Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort

Christine

Hallo Christine,
sobald das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde muss man sich schon bei der ARGE „Arbeitslos“ melden.

Im Verlauf des Prozederes ist der Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten zu stellen.

Allerdings muss immer bereits VOR Entstehung etwaiger Ausgaben ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Eine Teilerstattung der Kosten ist auch möglich wenn man noch kein Arbeitslosengeld erhält.

LG K.

hallo
grundsätzlich ja

du muss dich als erste bei der arbeitsagentur arbeitsuchen melden ( sofort wenn du erfahren hast das du gekünndigt wirst)

dann muss du einen antrag auf übernhme von bewerbungskosten stellen

ab diesem tag kannstu kosten ( 5,00€) pro bewerbung erstattet bekommen.

hoffe konnte dir helfen

gruss hasan

ja sehr vielen Dank.

Jetzt weiß ich was beim Arbeitsamt mögich ist.

Meines Wissens nicht, aber eine Nachfrage bei der ARGE
wäre zum Vorteil