Hallo Zusammen,
es gibt einen Beschluss des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B ER) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -.
Dort werden Beträge für Bewerbungskosten (EUR 4,00 als Pauschale pro Bewerbung und maximal EUR 260,00) erwähnt.
Besteht die Möglichkeit seitens der Finanzämter auf diese Beträge im Rahmen der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen zurückzugreifen?
Oder gibt es Argumentationen die dieser Vorgehensweise widersprechen.
Mfg
Kai