Bewerbungskostenrückerstattung

Hallo,

ich habe gehört, dass das Arbeitsamt die Bewerbungskosten neuerdings pauschal mit 5,00 € je Bewerbung abrechnet. Hat das von euch schon jemand gemacht? Müssen trotzdem noch die Quittungen gesammelt und mit eingereicht werden?

Schöne Grüße

Seni

Neu: Vereinfachtes Verfahren
Hallo Seni,

seit Juni (?) diesen Jahres werden die Bewerbungsauslagen pauschal mit 5 Euro pro Bewerbung erstattet. Quittungen müssen nicht mehr eingereicht werden; man holt sich stattdessen einen „Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten“ (so heißt der, glaube ich). Darin trägt man (in einer Tabelle) die Firmen ein bei denen man sich beworben hat. Als Beleg reicht eine Kopie des Anschreibens, ggf. der Abssagen. Es ist eine sinnvolle Vereinfachung des bisherigen, aufwändigen Verfahrens.
Maximal stehen dem Arbeitsuchenden 260 Euro pro Jahr zu (kann von A-amt zu A-amt abweichen, also: erkundigen).
Beleg und Quittungen dennoch aufbewahren: Das A-amt kann eine Einzelfallprüfung vornehmen, um zu überprüfen, ob die Angaben im „vereinfachten Verfahren“ plausibel bzw. stimmig sind.
Zudem: ich glaube, dass die Bewerbungskosten jetzt auch rückwirkend - vom Beginn der Arbeitssuche bzw. -losigkeit gezahlt werden, während es früher erst ab dem Tag der Antragstellung erfolgte.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Hallo Heiner,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Schöne Grüsse aus Berlin
Seni

So, jetzt komm ich auch noch daher. Ich bin nicht arbeitslos, aber nur, weil ich in Kauf nehme 2x/Woche 80km einfach zur Arbeit zu fahren für je 8 STd., weil ich als Alleinerziehende hier vor Ort nach zahllosen Berwerbungen keine Arbeit finde. Meine Chefin würde mir sofort kündigen, wenn ich dies wünsche, zwecks Arbeitslosengeld und so. Will ich aber nicht, hatte schon genug Ärger mit AA. Aber ich habe mich damals, als ich wußte, dass meine Chefin ihr Büro 80km weit weg verlegt, arbeitssuchend gemeldet. Kann ich diese Bewerbungskostenrückerst. dann auch geltend machen. Denn diese ewigen Bewerbungen gehen ganz schön ins Geld. Gruß Marion

Hallo!

Das die Kosten rückwirkend erstattet werden wird zumindest vom Sachbearbeiter abhängig sein. Denn bei mir war es so, dass ich die Kosten erst von dem Tag an erstattet bekam, von dem an ich dem Sachbearbeiter sagte: „Ich möchte Bewerbungskostenzuschuss beantragen“. Dass ich mich vorher auch beworben hatte (und dies lt. A-Amt ja auch muss!) hat nicht interessiert.

Als ich dann später den Bescheid über die Zahlung erhielt fand sich auch tatsächlich der Hinweis, dass die Kosten für zwei Bewerbungen „leider nicht übernommen werden können, da sie vor dem Antragsdatum verschickt wurden“.

Weiterhin werden die pauschal 5 € auch für E-Mail-Bewerbungen gezahlt! Falls Du Dich also irgendwo online bewirbst oder eine E-Mail verschickst: auf jeden Fall ausdrucken und auch mit auf die Liste setzen!

Da liegt die Vermutung nah, dass nur (oder auch) gecheckt werden soll, ob Du Dich auch ja ausreichend oft bewirbst. Wie hoch die Zahl auch immer sein mag …

Viele Grüße
Vince.