Bewerbungspflicht bei Vorschlag durch Maßnahmeträger

Eine Frau befindet sich in einer recht überflüssigen Bewerbungsmaßnahme, der man vom örtlichen Job-Center zugewiesen worden ist. Man versucht außerdem alle Teilnehmer durch gewissen Vorschläge in Arbeit zu vermitteln. Natürlich ist dies eigentlich ein wirklich toller Gedanke und das Beste an unserer Maßnahme, aber die vorgeschlagenen Stellen sind sehr unsolide: Zeitarbeit, kostenloses Praktikum, stadtbekannte Hire and Fire-Butzen und ähnliches.

Nun hat diese Frau trotz eines Kindes eine Stelle in 65 Kilometer Entfernung angeboten bekommen. Sie soll sich dort bewerben und schauen, ob Praktikum oder Festanstellung möglich ist. Die tägliche Fahrtzeit beträgt insgesamt 1,5 Stunden und somit hat die Frau im Monat 2800 Kilometer zu fahren, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Das sind 4 Tankfüllungen und dadurch leider Zusatzausgaben für Benzin von über 300 Euro, zusätzlicher Verschleiss des uralten Autos nicht mitgerechnet!!!

Auch wenn es hier eine Moraldiskussion auslösen könnte, aber aufgrund der hohen Kosten für die Wegstrecke und dem damit verbundenen Zeitverlust wäre es ihr fast schon lieber, wenn sie diese Stelle nicht bekommen würde! Es würde sich einfach für sie nicht lohnen, leider!

Nun ist es ja so: eine verbindliche Einstellungszusage für diese Stelle hat sie noch nicht, weder für ein Praktikum noch für eine Festanstellung. Sollte sie es ablehnen sich dort überhaupt zu bewerben, könnte sie dann Ärger mit dem Job-Center bekommen oder nicht, da der Stellenvorschlag ja nicht vom Job-Center, sondern vom Maßnahmeträger ist!?!

Ich weiß halt nicht, ob ihr Ärger droht falls sie ihren Maßnahmeträger mitteilt, dass sie sich auf diese Stelle nicht bewerben möchte. Was könnte ihr passieren, wenn der Maßnahmeträger beim Job-Center petzen würde?

Es geht um die Thematik, ob es etwas anderes ist, dass sie den Stellenvorschlag nicht vom Job-Center, sondern lediglich von einem Mitarbeiter des Maßnahmeträgers bekommen hat.

Außerdem fragt sie sich folgendes: ein Arbeitsplatzangebot darf man ja nicht so einfach ablehnen, aber darf man es ablehnen sich bei einer Firma zu bewerben? Schließlich ist es ja nur eine Bewerbung und noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot!

Das ist ne schwere frage…aber vorstellen wuerde ich mich schon es gibt viele tips und tricks die stelle nicht zu bekommen… sie wuerde nur drauf legen das stimmt oder fragen ob sie die fahrtkosten übernehmen. …

Hallo,
bewerben musst du dich trotzdem. Schreib doch deine Bewerbung so, dass du für diese Stelle gar nicht geeignet bist. Lass mal deine Fantasie spielen. Am Ende zählt nur, dass du dich auf diese angebotene Stelle beworben hast.

Viel Erfolg

Andreas

3h Fahrt/Tag könnten zuviel sein, der genaue Wert ist mir nicht bekannt. Außerdem, weiss jemand von dem Fahrzeug? Mit öffentlichem Verkehr dauerts wie lange?
Bis wann läuft die Bewerbungsfrist-erst kurz vor Ablauf bewerben, evtl. ist diese tolle Stelle schon vergeben!
In der Bewerbung könnten Verhalte stehen, die nicht gefallen, aber so formuliert, daß niemand hieran Anstoss nehmen kann.
Entscheidend ist so vorzugehen, daß kein offenliegender, problemerzeugender Widerstand erkenntlich wird.
Dies mag vorerst genügen, viel Erfolg.

PS: Anfahrtzeitaufwand und Dauer des Arbeitstages müssen im richtigen Verhältnis stehen, halbtags und 3h Anfahrt sind dies nicht.

Darf man es ablehnen sich bei einer Firma zu bewerben? Schließlich ist es ja nur eine Bewerbung und noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot!

Siehe § 31 SGB II: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis (…) 2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern (…) Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.“

Ein wichtiger Grund, sich auf dieses Angebot nicht zu bewerben, ist aus den hier gegebenen Infos hier nicht erkennbar. Auch die Pendelzeit würde ggf. noch im Rahmen liegen - wobei das aber letztlich vom Umfang der täglichen Arbeitszeit abhinge. Siehe dazu auch hier den Abschnitt zu Pendelzeiten; „Zumutbarkeitskriterien bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung“ -> http://hartz.info/index.php?topic=4593.0 )

Nun hat diese Frau trotz eines Kindes eine Stelle in 65 Kilometer Entfernung angeboten bekommen.

Ob und in welchem Umfang eine Maßnahme oder Stelle zumutbar wäre, hinge ab von den persönlichen Umständen (z.B. alleinerziehend ?) , vom Alter bzw. Betreuungsbedarf des Kindes und ob das Kind ggf. geregelt fremdbetreut ist. Liegt Kindesbetreuungsbedarf vor, der aufgrund der Tätigkeit bzw. der Arbeits-/Pendelzeiten nicht gesichert ist, wäre die Stelle ggf. unzumutbar. Siehe Ratgeber „Zumutbarkeitskriterien“ oben.

aufgrund der hohen Kosten für die Wegstrecke (…) würde sich einfach für sie nicht lohnen, leider!

Für Erwerbseinkommen fallen Frei-/Absetzbeträge an, die nicht auf den ALG2-Bedarf angerechnet werden. Bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01 € können statt des Grundfreibetrages die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden. Siehe dazu hier, „Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit“, insbes. Punkt „Tatsächliche Kosten/ Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes“: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Sollte sie es ablehnen sich dort überhaupt zu bewerben

Warum sollte sie es ablehnen, sich zu bewerben , und damit eine Sanktion riskieren ? Eine Bewerbung einzuschicken bedeutet noch nicht, dass man überhaupt eingeladen, geschweige denn genommen wird. Und selbstverständlich ist es legitim, sich im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs z.B. auch danach zu erkundigen, ob und welche Kinderbetreuungseinrichtungen der Betrieb anbietet - und auch, ob ein Betriebsrat vorhanden ist… usw.

Sie soll sich dort bewerben und schauen, ob Praktikum oder Festanstellung möglich ist

Bezüglich Praktikum wichtig ! : http://hartz.info/index.php?topic=10282.0 (darin auch Punkt zu Fahrtkosten).

Es geht um die Thematik, ob es etwas anderes ist, dass sie den Stellenvorschlag nicht vom Job-Center, sondern lediglich von einem Mitarbeiter des Maßnahmeträgers bekommen hat.

Das wäre ein wichtiger Punkt, der ggf. abzuklären wäre. Es käme auf den genauen Inhalt der Eingliederungsvereinbarung an, die zwischen Hilfebedürftigem und Jobcenter abgeschlossen wurde - und auf den genauen Inhalt des Maßnahmevertrags, der mit dem Maßnahmeträger abgeschlossen wurde. Es müsste genau festgehalten worden sein, welche konkreten Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse der Maßnahmeträger hat.

Um’s mal platt auszudrücken: Nicht immer stimmt das, was der Maßnahmeträger macht, mit dem überein, was er gemäß seines Vertrags mit dem Jobcenter machen soll und darf. Dem Hilfebedürftigen muss unmissverständlich mitgeteilt worden sein, welche Ziele der Träger da anvisieren soll - und was er darf und nicht darf. Im Zweifelsfall immer das Jobcenter kontaktieren und abklären.

Vor allem , wenn die Aufnahme eines unbezahlten Praktikums im Raume steht, würde ich mich auf jeden Fall absichern und sicherstellen, eine schriftliche Bestätigung vom Jobcenter (!) zu bekommen, dass die Aufnahme dieses Praktikums ihrerseits abgesegnet ist - und dass ggf. auch die Übernahme der damit verbundenen Kosten zugesichert ist. Siehe Ratgeber Praktikum.

LG

Hallo,

kenne das Problem.
Hier muss nach der Verhältnismäßigkeit zwischen Angebot und Nutzen geprüft werden. Es steht in keinem Verhältnis eine Praktikumsstelle anzutreten die die Familie „zerstören“ kann.

Ein Praktikum wird wiederum mit Fahrkosten vergütet und dauert auch nicht so lange.

Bei einer Bewerbung kommt es auch darauf an „wie“ man sich bewirbt.

Gruß

Jobcenter und Maßnahmeträger arbeiten Hand in Hand. Der Maßnahmeträger muss an das Jobcenter Bericht erstatten!
Sie muss sich bewerben. Aber WIE sie das macht, lässt ihr doch einige Möglichkeiten offen! Auf das Kind hinweisen! Und „Ich muss mich natürlich noch um BetreuungsLeute ausserhalb der Schule/Kindergartenzeiten kümmern. Bzw. sollte ich einen Umzug erwägen, um einen Kindergartenplatz. Oder gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeiten den Kindergartenzeiten anzugleichen? Denn ich muss das Kind am Arbeitsort in den Kindergarten schicken, . in 1,5 Stunden Entfernung ist eine Betreuungsperson nötig.“
Also nicht, dass sie es so schreiben muss, aber sie kann es ja mal andenken, gell.
Und nein, du kannst das ARbeitsplatzangebot nicht mal ablehnen, wenn es eine üble Firma war, die dich schon mal gekündigt hat!
Die Kosten und die Kinderunterbringung -tja, da bleibt vom Geld nicht mehr viel über!
Ich drücke die Daumen!

Danke für die Mühe!

Ich würde zuerst im Jobcenter nachfragen wie es sich verhält.
Notfalls kann sie sich ja dort bewerben, aber auch gleich in der Bewerbung ihre Situation schildern ( Kind, Entfernung ).
Meistens erledigt sich die Bewerbung dann von allein.
Ausserdem denke ich das es eh für eine Mutter mit Kind nicht zumutbar ist, ich weiss natürlich nicht ob sie verheiratet oder alleinerziehend ist.
Wenn sich aber die Ausgaben mit den Einnahmen nicht decken würde ich es ablehnen, bzw. ich habe es im Jobcenter begründet und damit hatte es sich erledigt.
Aber ich würde ihr raten dieses Problem mit ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter zu besprechen.