Sie haben bei wer-weiss-was angegeben, dass Sie sich im Bereich Bewerbung bzw. Personalwesen auskennen. In diesem Zusammenhang habe ich einmal eine Frage an Sie:
Stellen Sie sich vor jemand ist Inhaber eines Schwerbehindertenauseises (Grad der Behinderung 60%) ist aber medikamentös sehr gut eingestellt, so das alle Arbeitnehmereigenschaften wie Belastbarkeit, flexibel, lernfähig etc. erfüllt werden. Aufgrund dieses Status wäre diese fiktive Person von der ARGE förderfähig in eventueller Größenordnung von 50 % Lohnkostenzuschuss für ein Jahr…
An welcher Stelle (schriftlichen Bewerbung, Bewerbunsggespräch, nach Einstellung???) des Bewerbungsprozesses müsste, sollte, dürfte diese fiktive Person den Status Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nennen, damit dieser fiktiven Person keine Nachteile im Bewerbungsprozess entstehen würden.
Wie müsste eine schwerbehinderte Person, der man die Schwerbehinderung nicht auf den ersten Blick ansieht die Schwerbehinderung optimal „verkaufen“?
Tut mir leid, darauf weiß ich keine Antwort. Meine Zeit im Personalwesen ist schon sehr lange her (muss ich mal ändern lassen bei werweißwas).
Alles Gute weiterhin.
Tut mir leid, darauf weiß ich keine Antwort. Meine Zeit im Personalwesen ist schon sehr lange her (muss ich mal ändern lassen bei werweißwas).
Alles Gute weiterhin…
Hallo, leider kann ich hierzu nicht weiterhelfen, diese Informationen würde ich bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einholen, da ist man auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für die Anfrage,
da ich an dieser Stelle gerne etwas ausführlicher antworten möchte, bitte ich um Geduld bis zum Wochenende.
Vielen Dank
K.Klingels
leider kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich mich diesbezüglich zu wenig auskenne und auch nichts falsches raten möchte. Da es sich hierbei um eine heikles Thema handelt, würde ich mir hier einen juristischen Rat einzuholen, damit Ihnen bzw. der fiktiven Person keine Nachteile entstehen.
vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung. Das Sie eventuell erst am Wochenende Zeit für die Beantwortung meiner Anfrage haben ist kein Problem. Es würde mir wirklich sehr weiterhelfen, wenn Sie den Sachverhalt ein wenig beleuchten könnten.
vielen Dank
Alx B aus Westsachsen
Vielen Dank für die Anfrage,
da ich an dieser Stelle gerne etwas ausführlicher antworten
möchte, bitte ich um Geduld bis zum Wochenende.
Vielen Dank
K.Klingels
um direkt auf Ihre Frage zu antworten:
es gibt natürlich die offizielle Variante, die Ihnen wahrscheinlich klar ist und die Ihnen vermutlich nicht weiterhilft:
Natürlich darf Ihnen kein Nachteil durch die Schwerbehinderung (oder der fiktiven Person) entstehen, das widerspräche dem AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz). Vorausgesetzt, die Behinderung steht nicht im Gegensatz zu der auszuführenden Position. Soweit so gesetzlich richtig. Ne?
Tatsache ist:
Auch Personaler sind „nur“ Menschen.
Ein Angestellter im Schwerbehindertenstatus hat andere Rechte (Urlaub, Kündigungsschutz, usw.)
Die Förderung kann der Arbeitgeber nur dann wirklich ausnutzen, wenn er den Kanidaten über einen bestimmten Zeitraum angestellt hat. I.d.R. zwei Jahre, wenn der Arbeitnehmer für ein Jahr gefördert wurde. Entlässt er den AN vorher, muss er die Förderung zurückzahlen.
Nicht jeder Schwerbehinderte spricht die Wahrheit, wenn es darum geht, was er / sie tatsächlich in der Lage ist zu leisten.
Es kann möglich sein, dass dem Angestellten besondere Arbeitsmittel (anderer Schreibtisch, Stuhl, besonderer PC, usw. zur Verfügung gestellt werden muss. Bei Rollifahrern ist auch das WC schon mal schwierig oder Auf- und Zugänge zu den einzelnen Arbeitsplätzen.
Sie sehen also, es ist nicht die menschliche Variante, die AG oftmals davor zurückschrecken lässt, Schwerbehinderte einzustellen, eher die damit verbundenen zusätzlichen Verpflichtungen, die neben den üblichen auf ihn zukommen.
Oft hat ein AG im Vorhinein schon eine Meinung.
Er stellt keine Schwerbehinderten ein, sondern zahlt lieber die Abgabe.
Er stellt Schwerbehinderte ein, wenn die Quote noch nicht erfüllt ist.
Er stellt AN ein, die etwas können und nimmt die damit verbundenen Pflichten einfach in Kauf.
Treffen Sie auf Kandidat 1 können Sie die in Ihrem Schreiben angefragten Kriterien an jeder Stelle platzieren - sie haben keine Chance.
Bei Kandidat 2 und 3 würde ich die fachlichen und persönlichen Qualitäten, die Sie für die Position qualifizieren absolut in den Vordergrund stellen. Der zukünftige AG soll Sie (oder die fiktive Person) schließlich aufgrund Ihrer Kenntnisse einstellen, nicht aus Mitgefühl. Im letzten Drittel des Anschreibens, würde ich die Erwähnung machen, daß sie aufgrund einer Schwerbehinderung, welche keinen Einfluss auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit hat einen Anspruch auf Förderung haben, welche dem AG zugute kommt. Weiter würde ich folgendes hinzufügen:
Gerade in einem solchen Fall ist es wichtig, sich ein persönliches Bild zu machen. Aus diesem Grunde biete ich kurzfristig 2(2 oder 3 oder 5 Tage) Probearbeitstage an um Sie von meinen Qualifikationen als Arbeitnehmer zu überzeugen.
sollten Sie die Schwerbehinderung gar nicht erwähnen, gibt es zwei Punkte zu beachten.
Ihnen stehen keinerlei Schwerbehindertenrechte zu, wenn sie daraufhin eingestellt werden. Sollten sie es doch versuchen und den AG erst im Nachgang aufklären, wird dieser wahrscheinlich nicht erfreut sein und ggf. wegen Täuschung agieren.
sollten die arbeit aufgrund der schwerbehinderung doch nicht voll ausgeführt werden können und sie erzählen im nachgang von der behinderung, würde ich mir als AG ziemlich vera… vorkommen und hätte nicht mehr wirklich spaß an dem AN.
Zusammengefasst:
In der jetztigen Zeit ist es so oder so nicht einfach eine Anstellung (gut bezahlt) zu bekommen. Schwerbehindert oder nicht. Ein AG legt Wert darauf, dass die Menschen die er anstellt in der Lage sind, für ihn gewinnbringend zu arbeiten. (zuverlässig, produktiv und unkompliziert). Wären Sie AG würden Sie auch ungerne Menschen für schlechte Arbeit bezahlen oder für´s Nichtkommen. Ergo:
Stellen Sie Ihr Wissen und Können in den Vordergrund, weisen Sie im Anschreiben bereits darauf hin, gleichzeitig mit dem Hinweis, das dieses für ihn keinen Nachteil sondern Vorteil bedeutet.
Da fällt mir ein: Hier können Sie auch noch eine Motivation ableiten: Gerade als offiziell Schwerbehinderter ist mir bewusst, wie wichtig es ist, in der heutigen Wirtschaft gute Leistung zu erbringen und für meinen Arbeitgeber ein zuverlässiger Mitarbeiter zu sein der wirtschaftlich effizient arbeitet.
So, ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wäre für eine kurze Rückmeldung dankbar.
Schönen Sonntag noch.
Gruß
K.Klingels
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir durchaus weiter helfen können. Es ist wirklich nicht so einfach zu händeln die ganze Problematik…
Zusammenhang habe ich einmal eine Frage an Sie:
Stellen Sie sich vor jemand ist Inhaber eines
Schwerbehindertenauseises (Grad der Behinderung 60%) ist aber
medikamentös sehr gut eingestellt, so das alle
Arbeitnehmereigenschaften wie Belastbarkeit, flexibel,
lernfähig etc. erfüllt werden. Aufgrund dieses Status wäre
diese fiktive Person von der ARGE förderfähig in eventueller
Größenordnung von 50 % Lohnkostenzuschuss für ein Jahr…
An welcher Stelle (schriftlichen Bewerbung,
Bewerbunsggespräch, nach Einstellung???) des
Bewerbungsprozesses müsste, sollte, dürfte diese fiktive
Person den Status Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nennen,
damit dieser fiktiven Person keine Nachteile im
Bewerbungsprozess entstehen würden.
Wie müsste eine schwerbehinderte Person, der man die
Schwerbehinderung nicht auf den ersten Blick ansieht die
Schwerbehinderung optimal „verkaufen“?
Auf diese Fragen kann es keine allgemeingültige Antworten geben. Nochmehr, diese Problematik läßt sich auch nicht in einem Schriftverkehr erörtern. Dazu bedarf es eines persönlichen Dialoges. Es gibt auch viele Unbekannte.
Ihre Frage ist sehr speziell und ich muss gestehen, dass ich mit diesem
Spezialthema „Schwerbindertenstatus“ keine brauchbaren Erfahrungen habe.
Alles was ich Ihnen sagen könnte, ist nicht mehr als „im Trüben fischen“. Es
tut mir leid, ich hoffe, andere Experten können Ihnen richtig weiterhelfen.
Viel Erfolg und viele Grüße,
Barbara Lehmann-Detscher.
das ist nicht so einfach zu beantworten. Und in dem Gebiet bin ich leider nicht so bewandert. Ich denke es hängt stark von Deinen Arbeitsmarktchancen ab, also wie gefragt Deine Qualifikation ist. Denn wenn Du ein Spezialist in deinem Fach bist, dann wird es der Firma egal sein, mehr oder weniger, ob Du einen SB Ausweis hast. Wir suchen momentan dringend Leute bei uns und da kommen solche EIngleiderungzuschüsse gerade recht. Wir machen eh nur befristete Verträge, da hält sich das Risiko in Grenzen.
Wenn Du mehr wissen magst, schreib einfach nochmal.
ich würde eine ganz normale Bewerbung schreiben. Falls im Lebenslauf längere Lücken, sprich arbeitsfreie Zeiten zu erklären sind, und Dich der AG trotzdem zum Gespräch eingeladen hat, ist die erste Hürde genommen. Er hat aufrichtiges Interesse an Dir. Du solltest sorgfältig überlegen, wie längere Abwesenheitszeiten vom Arbeitsprozess plausibel erklärt werden können. Außerdem solltest Du eine Fülle von Beispielen parat haben, die Deine Leistungsfähigkeit glaubhaft belegen. Die Förderung kann dann quasi als „Krönung“ für den Arbeitgeber nachgelegt weden, Du solltest vorher aber aufzeigen, daß Du es eigentlich gar nicht nötig hast, Dich über die Förderung zu verkaufen. Vielleicht solltest Du vorher mit jemandem selbstbewußtes Auftreten für diese Situation üben; ein Coach, der sich auf Karriereplanung spezialisiert hat wäre hilfreich. Falls es bei dem Anliegen nicht um dich geht, übertrage meine Vorschläge einfach auf Deinen Schützling. In jedem Falle: viel Glück und Erfolg!
PS: Erst wenn diese Strategie mehrfach gescheitert ist, würde ich mit der Förderung gleich im Anschreiben „hausieren“, ggf. auch beim gleichen AG nochmal, bei dem die „normale“ Bewerbung gescheitert ist. Hartnäckigkeit zahlt sich aus!
Hallo Alx B
mit diesem Thema habe ich selbst in der Praxis noch nicht zu tun gehabt, daher kann ich nur ganz prinzipiell aus meiner Sicht raten.
Es kommt sicherlich auf den jeweiligen Personaler an, mit dem man es zu tun hat und es ist auch ein bisschen eine Frage der Firmenkultur. Ich selbst bin immer für Offenheit im Bewerbungsprozess und mag es gar nicht, wenn etwas Wichtiges erst später im laufenden Bewerbungsprozess herauskommt. Mir wäre also am liebsten, wenn gleich alles im Bewerbungsschreiben offen dargestellt wird. Ob man sich dann damit die Chance auf ein Bewerbungsgespräch verdirbt, hängt eben vom jeweiligen Personaler und der Firmenkultur ab und evtl. auch von der Stelle, die besetzt werden soll (entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfte es (theoretisch) kein Nachteil sein).
Die ARGE-Förderung ist dann ja auch wieder ein Vorteil für das Unternehmen. Außerdem sind die Unternehmen ja auch verpflichtet, eine bestimmte Quote bei der Beschäftigung Behinderter einzuhalten.
Vielleicht könnte es auch sinnvoll sein, den zuständigen Personaler vorher anzurufen. Am Telefon ist es vielleicht leichter zu erklären und er bekommt schon einen ersten Eindruck vom Bewerber und ist nicht verunsichert/irritiert wenn er die Bewerbung erhält.