Bewerbungsschreiben 'Final Version'

hi,

vor einiger Zeit habe ich bereits schonmal mein versuchtes Bewerbungsschreiben gepostet. Ich bedanke mich für die vielen Tipps. Ich haba das ganze jetzt nocheinmal überarbeitet und es in der Schule mein zuständigen Lehrer vorzeigen können.

Bitte kommentiert das Schreiben nocheinmal.

axme
X
Schneestrasse 7
XXXXX Ort

Finanzamt Ort X
Postfach XX XX XX
XXXXX Ort

Studium zum Diplom-Finanzwirt

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit ca. zwei Jahren beschäftige ich mich sehr intensiv mit dem Themen Steuern, Wirtschaft und Recht. Im familiären Kreis bin ich für viele der erste Ansprechpartner wenn es um die genannten Themen geht. Diese Fähigkeiten habe ich mir allesamt im Eigenstudium angeeignet; mit Gesetzestexten kann ich gut arbeiten.

Im Sommer 2010 erhalte ich mit meinem Abschluss zum staatlich geprüften Techniker die Fachhochschulreife. Auf der Technikerschule habe ich meine EDV- und administratorischen Fähigkeiten, sowie meine Teamfähigkeit in verschiedenen Projekten wie z.B. Qualitäts- und Projektmanagement, oder Betriebswirtschaftslehre weiterentwickelt. Überdurchschnittliche Leistungen habe ich auch im Unterrichtsfach Politik gezeigt – es wurde das Thema Steuern behandelt.

Aufgrund meines Interesses an wirtschaftlichen Themen, guten EDV- und Zahlen Kenntnissen habe ich mich dazu entschlossen den Diplom-Finanzwirt studieren zu wollen. Ich strebe bei Ihnen nach der Aus¬bildung eine Weiterbildung zum Steuerfahnder an. Meine administratorischen Fähigkeiten kön¬nen da mit Sicherheit von Vorteil sein.

Leider habe ich einen Makel in meinem bisherigen Lebenslauf. Ich bin strafrechtlich in Erscheinung getreten, so dass ich zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße, die allerdings am 29.01.2010 regulär abläuft. Im August habe ich bereits bei der zuständigen Richterin vorgesprochen, um die Bewährung vorzeitig aufzuheben. Ich habe bereits einen Antrag für die Aufhebung der Bewährung, inklusive der Löschung der Eintragungen im BZR gestellt. Ich bereue meine gesetzeswidrigen Handlungen sehr und habe daraus gelernt. Ich bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn geraten werde. Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten bin, keine Bewährungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die Ausbildung zum Techniker abschließe, können dies sicherlich bestätigen. Die zuständige Richterin wird Ihnen das sicherlich auch bestätigen.

Ich bin der Auffassung, trotz meiner Vergangenheit der richtige für das Studium zu sein. Gern würde ich mich bei Ihnen persönlich Vorstellen. Bei einem Termin würden Sie mich als Person und meine fachli¬chen Fähigkeiten mit Sicherheit positiv bewerten können.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage: Bewerbungsmappe

lg axme

Hallo

So auf die Schnelle:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Möglichkeit keine Allgemeinplätze

EDV- und ___Zahlenkenntnissen___ habe ich mich dazu entschlossen

(…)

Steuerfahnder an. Meine administratorischen Fähigkeiten
kön¬nen da mit Sicherheit von Vorteil sein.

Also mit Steuerfahndung assoziiert man i.A. etwas anderes als mit Admintätigkeiten. Aber vllt. lässt sich beides doch unter einen Hut bringen: http://www.handelsblatt.com/politik/nachrichten/wenn…

Leider

Keine negativen Formulierungen

mfg M.L.

offene Karten

Bitte kommentiert das Schreiben nocheinmal.

O.K.

Finanzamt Ort X
Postfach XX XX XX
XXXXX Ort

Studium zum Diplom-Finanzwirt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn möglich direkt an einen Ansprechpartner.

seit ca. zwei Jahren beschäftige ich mich sehr intensiv mit
dem Themen Steuern, Wirtschaft und Recht. Im familiären Kreis
bin ich für viele der erste Ansprechpartner wenn es um die
genannten Themen geht. Diese Fähigkeiten habe ich mir
allesamt im Eigenstudium angeeignet; mit Gesetzestexten kann
ich gut arbeiten.

O.K.

Im Sommer 2010 erhalte ich mit meinem Abschluss zum staatlich
geprüften Techniker die Fachhochschulreife. Auf der
Technikerschule habe ich meine EDV- und administratorischen
Fähigkeiten, sowie meine Teamfähigkeit in verschiedenen
Projekten wie z.B. Qualitäts- und Projektmanagement, oder
Betriebswirtschaftslehre weiterentwickelt.
Überdurchschnittliche Leistungen habe ich auch im
Unterrichtsfach Politik gezeigt – es wurde das Thema Steuern
behandelt.

O.K.

Aufgrund meines Interesses an wirtschaftlichen Themen, guten
EDV- und Zahlen Kenntnissen

„Zahlen“-Kenntnisse bitte kongetisieren. Das du nur alle Zahlen die es gibt kennst, ist eine Selbstverständlichkeit.

habe ich mich dazu entschlossen
den Diplom-Finanzwirt studieren zu wollen.

Zu geschwollen formuliert. Einfacher und direkter sagen.

Ich strebe bei Ihnen nach der Aus¬bildung eine Weiterbildung zum
Steuerfahnder an.

Zu weit vorgegriffen. Erst mal willst du Finanzwirt werden. Ein Fahnder braucht einiges mehr an Erfahrung.

Meine administratorischen Fähigkeiten

Auf EDV bezogen oder was?

kön¬nen da mit Sicherheit von Vorteil sein.

Nicht unbedingt, denn Steuerfahndung funktioniert nicht nur über die EDV?
Mit diesem Satz schießt du dir selbst ins Knie.

Leider habe ich einen Makel in meinem bisherigen Lebenslauf.
Ich bin strafrechtlich in Erscheinung getreten, so dass ich
zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße,
die allerdings am 29.01.2010 regulär abläuft.

Pauschal gesagt: Dann vergiss dich bei einer solchen Institution zu bewerben.

Im August habe ich bereits bei der zuständigen Richterin vorgesprochen, um
die Bewährung vorzeitig aufzuheben.

Hat wohl nicht geklappt?

Ich habe bereits einen Antrag für die Aufhebung der Bewährung, inklusive der :Löschung der Eintragungen im BZR gestellt.

Da bleibt es immer drin! Nur im PolFZ taucht es nicht mehr auf. Nützt aber für diesen Job nichts.

Ich bereue meine gesetzeswidrigen Handlungen sehr und habe daraus gelernt.
Ich bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn
geraten werde.

Zwei gute Sätze. Hätten im Schlussplädoyer der Verhandlung kommen sollen. Für die Bewerbung ungeeignet.

Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr
strafrechtlich in Erscheinung getreten bin,

Ist löblich, mehr nicht.

keine Bewährungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die
Ausbildung zum Techniker abschließe, können dies sicherlich
bestätigen.

Leider nein.

Die zuständige Richterin wird Ihnen das sicherlich
auch bestätigen.

Nicht notwendig.

Ich bin der Auffassung, trotz meiner Vergangenheit der
richtige für das Studium zu sein.

Es gibt genügend andere Bewerber.

Gern würde ich mich bei Ihnen persönlich Vorstellen. Bei einem Termin würden :Sie mich als Person und meine fachli¬chen Fähigkeiten mit Sicherheit
positiv bewerten können.

Wow! Das ist zuviel Selbstbewusstsein.

Also hier fehlt einfach die Erklärung, warum denn die Bewährungsstrafe erfolgte. Es ist zwar richtig, dass dies für einen Beruf nicht unbedingt eine Rolle spielen muss. Aber da es angesprochen ist, dann aber nicht erwähnt wird um was es da ging, fragt sich der Leser natürlich: Was hat der angestellt?
Und hier stellt sich die Weiche, ob der Personalchef sich die Mühe machen will dies zu ergründen oder lieber gleich einen anderen Kandidaten nimmt.
Wenn schon mit offenen Karten gespielt wird, dann in diesem Fall gleich komplett offen.

Aufgrund meines Interesses an wirtschaftlichen Themen, guten
EDV- und Zahlen Kenntnissen

„Zahlen“-Kenntnisse bitte kongetisieren. Das du nur alle
Zahlen die es gibt kennst, ist eine Selbstverständlichkeit.

In der Stellenausschreibung heißt es einfach nur „Zahlen“… hier die Änderung:
mathematischen Kenntnissen, sowie ein gutes Zahlen-Verständnis,

habe ich mich dazu entschlossen
den Diplom-Finanzwirt studieren zu wollen.

Zu geschwollen formuliert. Einfacher und direkter sagen.

Wie wäre es hiermit:
möchte ich den Studiengang zum Diplom-Finanzwirt beginnen.

Ich strebe bei Ihnen nach der Aus¬bildung eine Weiterbildung zum
Steuerfahnder an.

Zu weit vorgegriffen. Erst mal willst du Finanzwirt werden.
Ein Fahnder braucht einiges mehr an Erfahrung.

In der Stellenausschreibung / Internet-Präsentation stand u.a. drin, dass man später als Steuerfahnder eingesetzt werden kann. Hier die Änderung:
Später würde ich gerne meine Ausbildung zum Steuerfahnder ausbauen.

Meine administratorischen Fähigkeiten

Auf EDV bezogen oder was?

kön¬nen da mit Sicherheit von Vorteil sein.

Nicht unbedingt, denn Steuerfahndung funktioniert nicht nur
über die EDV?
Mit diesem Satz schießt du dir selbst ins Knie.

Ich hatte es auf Allgemeine PC-kentnisse in Hard- und Software beziehen wollen… - ist gelöscht.

Leider habe ich einen Makel in meinem bisherigen Lebenslauf.
Ich bin strafrechtlich in Erscheinung getreten, so dass ich
zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße,
die allerdings am 29.01.2010 regulär abläuft.

Pauschal gesagt: Dann vergiss dich bei einer solchen
Institution zu bewerben.

Im August habe ich bereits bei der zuständigen Richterin vorgesprochen, um
die Bewährung vorzeitig aufzuheben.

Hat wohl nicht geklappt?

Ich habe bereits einen Antrag für die Aufhebung der Bewährung, inklusive der :Löschung der Eintragungen im BZR gestellt.

Da bleibt es immer drin! Nur im PolFZ taucht es nicht mehr
auf. Nützt aber für diesen Job nichts.

Da gibt es doch ein Urteil auf welches ich mich bezogen habe:
§39 BZRG – Es geht darum Eintragungen aus dem pol. Führungszeugnis zu löschen. Das kann entweder ich selber beantragen, oder jedoch Sie lassen es anordnen. Die Voraussetzung ist, dass das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nichts entgegensteht. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bewährung abgelaufen, oder eingestellt wurde.

§49 BZRG – Selbige Voraussetzungen wie bei §39 BZRG, jedoch Löschung der Eintragungen im BZR.

oder habe ich da etwas falsch verstanden / überlesen?

Ich bereue meine gesetzeswidrigen Handlungen sehr und habe daraus gelernt.
Ich bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn
geraten werde.

Zwei gute Sätze. Hätten im Schlussplädoyer der Verhandlung
kommen sollen. Für die Bewerbung ungeeignet.

Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr
strafrechtlich in Erscheinung getreten bin,

Ist löblich, mehr nicht.

keine Bewährungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die
Ausbildung zum Techniker abschließe, können dies sicherlich
bestätigen.

Leider nein.

Die zuständige Richterin wird Ihnen das sicherlich
auch bestätigen.

Nicht notwendig.

Wie kann man soetwas sonst noch „positiv“ hervorheben, dass man sich tatsächlich seit Jahres schon gebessert hat? Eigentlich wäre die ganze Bewährungsgeschichte schon seit ca. zwei Jahren abgelaufen, allerdings war ich da in der Bewährungszeit einmal am falschen Ort, zur falschen Zeit. Durch sehr positive soziale Gutachten wurde die Bewährungszeit allerdings auf ca. 5 Jahre verlängert (inklusive der Neustrafe). Die letzte Strafe geht um gem. Körperverletzung. Viele Jahre vorher bin ich allerdings schonmal mit 86a in Verbindung gekommen. Dass das nicht die besten vorraussetzungen für einen solchen Job sind, ist mir schon klar. Versuchen möchte ich es dennoch.

Der schlechte Absatz neu, noch ohne Bezug auf die Straftat(en):
Allerdings bin ich bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, so dass ich
zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße,
die am 29.01.2010 regulär abläuft. Im August habe ich bereits bei der zuständigen Richterin vorgesprochen und einen Antrag auf Aufhebung der Bewährung, inklusive Löschung der Eintragungen im BZR gestellt. Ich bereue meine gesetzeswidrigen Handlun¬gen sehr und habe daraus gelernt. Ich bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn geraten werde. Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten bin, keine Bewäh¬rungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die Ausbildung zum Techniker abschließe, können als Beleg für meine Einschätzungen dienen. Die zuständige Richterin wird Ihnen das sicherlich auch bestätigen.

Ich bin der Auffassung, trotz meiner Vergangenheit der
richtige für das Studium zu sein.

Es gibt genügend andere Bewerber.

Gern würde ich mich bei Ihnen persönlich Vorstellen. Bei einem Termin würden :Sie mich als Person und meine fachlichen Fähigkeiten mit Sicherheit
positiv bewerten können.

Wow! Das ist zuviel Selbstbewusstsein.

Wegen der fachlichen Fähigkeiten?

Also hier fehlt einfach die Erklärung, warum denn die
Bewährungsstrafe erfolgte. Es ist zwar richtig, dass dies für
einen Beruf nicht unbedingt eine Rolle spielen muss. Aber da
es angesprochen ist, dann aber nicht erwähnt wird um was es da
ging, fragt sich der Leser natürlich: Was hat der angestellt?
Und hier stellt sich die Weiche, ob der Personalchef sich die
Mühe machen will dies zu ergründen oder lieber gleich einen
anderen Kandidaten nimmt.
Wenn schon mit offenen Karten gespielt wird, dann in diesem
Fall gleich komplett offen.

ich muss das pol. Führungszeugnis ja mit abgeben, reicht das nicht?

Danke und lg axme

Aufgrund meines Interesses an wirtschaftlichen Themen, guten
EDV- und Zahlen Kenntnissen

„Zahlen“-Kenntnisse bitte kongetisieren. Das du nur alle
Zahlen die es gibt kennst, ist eine Selbstverständlichkeit.

In der Stellenausschreibung heißt es einfach nur „Zahlen“…
hier die Änderung:
mathematischen Kenntnissen, sowie ein gutes
Zahlen-Verständnis,

Klingt gut.

habe ich mich dazu entschlossen
den Diplom-Finanzwirt studieren zu wollen.

Zu geschwollen formuliert. Einfacher und direkter sagen.

Wie wäre es hiermit:
möchte ich den Studiengang zum Diplom-Finanzwirt beginnen.

Ist auf jeden Fall besser.

Ich strebe bei Ihnen nach der Aus¬bildung eine Weiterbildung zum
Steuerfahnder an.

Zu weit vorgegriffen. Erst mal willst du Finanzwirt werden.
Ein Fahnder braucht einiges mehr an Erfahrung.

In der Stellenausschreibung / Internet-Präsentation stand u.a.
drin, dass man später als Steuerfahnder eingesetzt werden
kann. Hier die Änderung:
Später würde ich gerne meine Ausbildung zum Steuerfahnder
ausbauen.

O.K.

Meine administratorischen Fähigkeiten

Auf EDV bezogen oder was?

kön¬nen da mit Sicherheit von Vorteil sein.

Nicht unbedingt, denn Steuerfahndung funktioniert nicht nur
über die EDV?
Mit diesem Satz schießt du dir selbst ins Knie.

Ich hatte es auf Allgemeine PC-kentnisse in Hard- und Software
beziehen wollen… - ist gelöscht.

Leider habe ich einen Makel in meinem bisherigen Lebenslauf.
Ich bin strafrechtlich in Erscheinung getreten, so dass ich
zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße,
die allerdings am 29.01.2010 regulär abläuft.

Pauschal gesagt: Dann vergiss dich bei einer solchen
Institution zu bewerben.

Im August habe ich bereits bei der zuständigen Richterin vorgesprochen, um
die Bewährung vorzeitig aufzuheben.

Hat wohl nicht geklappt?

Ich habe bereits einen Antrag für die Aufhebung der Bewährung, inklusive der :Löschung der Eintragungen im BZR gestellt.

Da bleibt es immer drin! Nur im PolFZ taucht es nicht mehr
auf. Nützt aber für diesen Job nichts.

Da gibt es doch ein Urteil auf welches ich mich bezogen habe:
§39 BZRG – Es geht darum Eintragungen aus dem pol.
Führungszeugnis zu löschen. Das kann entweder ich selber
beantragen, oder jedoch Sie lassen es anordnen. Die
Voraussetzung ist, dass das öffentliche Interesse einer
solchen Anordnung nichts entgegensteht. Weitere Voraussetzung
ist, dass die Bewährung abgelaufen, oder eingestellt wurde.

Aus dem POlFZ kommt es ja „relativ zeitig“ eh wieder raus.
Was nichts nützt, des im BZR noch wesentlich länger drin steht. Bis es dann getilgt wird.

§49 BZRG – Selbige Voraussetzungen wie bei §39 BZRG, jedoch
Löschung der Eintragungen im BZR.

Das wird wohl schwierig. Kann man probieren.
Zumal die behörde ein PolFZ zur Vorlage bei der behörde verlangen wird. Und da steht dann eben noch was drin (bis es eben getilgt ist).

Ich bereue meine gesetzeswidrigen Handlungen sehr und habe daraus gelernt.
Ich bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn
geraten werde.

Zwei gute Sätze. Hätten im Schlussplädoyer der Verhandlung
kommen sollen. Für die Bewerbung ungeeignet.

Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr
strafrechtlich in Erscheinung getreten bin,

Ist löblich, mehr nicht.

keine Bewährungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die
Ausbildung zum Techniker abschließe, können dies sicherlich
bestätigen.

Leider nein.

Die zuständige Richterin wird Ihnen das sicherlich
auch bestätigen.

Nicht notwendig.

Wie kann man soetwas sonst noch „positiv“ hervorheben, dass
man sich tatsächlich seit Jahres schon gebessert hat?

Die Frage ist, ob das die Behörde interessiert. Vorstarfen und derartige Dienste vertragen sich wirklich nicht.

Eigentlich wäre die ganze Bewährungsgeschichte schon seit ca.
zwei Jahren abgelaufen, allerdings war ich da in der
Bewährungszeit einmal am falschen Ort, zur falschen Zeit.

Da kommt schon das nächste.

Durch sehr positive soziale Gutachten wurde die Bewährungszeit
allerdings auf ca. 5 Jahre verlängert (inklusive der
Neustrafe).

Du meine Güte. Das dauert ja ewig bis aus dem BZR getilgt wird. Ohne nachzulesen, würde ich meine, dass sind 10 oder 15 Jahre. Wie gesagt aus dem PolFZ kommt ers früher raus.

Die letzte Strafe geht um gem. Körperverletzung.
Viele Jahre vorher bin ich allerdings schonmal mit 86a in
Verbindung gekommen. Dass das nicht die besten
vorraussetzungen für einen solchen Job sind, ist mir schon
klar. Versuchen möchte ich es dennoch.

Verscuhen o.k… Klappt das nicht, ist’s vorbei, dann kommen nur noch andere Jobs in Betracht. Und selbst dann kann es noch schwierig werden, solange es im PolFZ auftaucht.

Der schlechte Absatz neu, noch ohne Bezug auf die
Straftat(en):
Allerdings bin ich bereits strafrechtlich in Erscheinung
getreten, so dass ich
zurzeit eine Bewährungsstrafe ohne Bewährungsauflagen verbüße,
die am 29.01.2010 regulär abläuft. Im August habe ich bereits
bei der zuständigen Richterin vorgesprochen und einen Antrag
auf Aufhebung der Bewährung, inklusive Löschung der
Eintragungen im BZR gestellt. Ich bereue meine
gesetzeswidrigen Handlun¬gen sehr und habe daraus gelernt. Ich
bin mir sicher, dass ich nie wieder auf die schiefe Bahn
geraten werde. Dass ich nun über drei Jahre nicht mehr
strafrechtlich in Erscheinung getreten bin, keine
Bewäh¬rungsauflagen habe und nächsten Sommer erfolgreich die
Ausbildung zum Techniker abschließe, können als Beleg für
meine Einschätzungen dienen. Die zuständige Richterin wird
Ihnen das sicherlich auch bestätigen.

Probier es.

Ich bin der Auffassung, trotz meiner Vergangenheit der
richtige für das Studium zu sein.

Es gibt genügend andere Bewerber.

Gern würde ich mich bei Ihnen persönlich Vorstellen. Bei einem Termin würden :Sie mich als Person und meine fachlichen Fähigkeiten mit Sicherheit
positiv bewerten können.

Wow! Das ist zuviel Selbstbewusstsein.

Wegen der fachlichen Fähigkeiten?

Wegn dem „mit Sicherheit positiv bewerten können“.

Also hier fehlt einfach die Erklärung, warum denn die
Bewährungsstrafe erfolgte. Es ist zwar richtig, dass dies für
einen Beruf nicht unbedingt eine Rolle spielen muss. Aber da
es angesprochen ist, dann aber nicht erwähnt wird um was es da
ging, fragt sich der Leser natürlich: Was hat der angestellt?
Und hier stellt sich die Weiche, ob der Personalchef sich die
Mühe machen will dies zu ergründen oder lieber gleich einen
anderen Kandidaten nimmt.
Wenn schon mit offenen Karten gespielt wird, dann in diesem
Fall gleich komplett offen.

ich muss das pol. Führungszeugnis ja mit abgeben, reicht das
nicht?

Wenn es gefordert ist. Nur wundert, dass dei nicht das PolFZ zur Vorlage bei einer Behörde haben wollen.