Hallo Mr.Prince,
- warum muss der arbeitgeber bescheidwissen?
guck mal genau in Deinen Lehrvertrag, da steht bestimmt was zu dem Thema 
sind ja zwei ganz verschiedene arbeitsbereiche. geht der
Arbeitsschutzgesetz nicht nur bei über 10 stunden am stück?
Nein, der geht auch auf Wochenstunden etc. Schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/… alledings bin ich nicht sicher, ob das die aktuelle Version ist…
Bitte kläre das zuerst ab.
Bewerbung für eine Teilzeitbeschäftigung
vielleicht noch - im Hinblick auf die obigen Themen - „im Umfang von x Wochenstunden am Freitag/Samstag“
hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für eine
Teilzeitbeschäftigung als Aushilfe für den Bereich Verkauf und
Kundendienste.
Ich habe meinen erweiterten Sekundarabschluss I –
Realschulabschluss Anfang Juli 2008 erworben. Zurzeit lerne
ich Elektroniker für Betriebstechnik in Musterstadt.
Ich würde sagen: literarisch nicht hochwertig, aber für die angesprochene Stelle völlig okay.
Ich interessiere mich seit langem für Elektrotechnik,
Informatik und Medienberatung.
Aber jetzt kommt’s: Das musst Du mit Beispielen belegen. Was hast Du mit diesem „Interesse“ schon gemacht? Im Hobbybereich? Wissen aus Deiner Ausbildung, das Du da anwenden könntest?
Und dann würde ich noch ein paar Worte dazu verwenden, zu erklären, dass Du Freude am Umgang mit Kunden hast und gerne neue Produkte kennen lernst oder so.
Ich würde mich auf ein persönliches Treffen sehr freuen.
Bezahlung? Oder Du schreibst in die Betreffzeile „Auf 400 Euro Basis“. Frühester Termin?
Vielleicht ein Wort zur Erklärung „will Geld sparen für mein Studium“ oder so?
Achja, und persönliche Anmerkung am Rande: stellt der Mediamarkt wirklich Auszubildende in anderen Berufen als Verkäufer und Berater ein? Dann würde mich in der Tat manches nicht wundern 
*wink*
Petzi