Bewerbungsunterlagen / Datenschutz

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen „Brett“ bin. Es geht um folgenden Fall:

Mal angenommen, es gibt den Bewerber B der sich initiativ bei Arbeitgeber A bewirbt. Zwar hat der A eine Stelle ausgeschrieben, auf die sich der B bewirbt, der B nimmt aber keinen direkten Bezug darauf (bezieht sich nicht darauf. Es geht aber aus dem Anschreiben schon hervor, um welche Tätigkeit es gehen soll).

Im Falle einer Initiativbewerbung verliert der B ja das Eigentum an seinen Bewerbungsunterlagen. Eine Rücksendungsverpflichtung, auch nicht auf Bitten des B, besteht seitens des A nicht.

Frage: Wenn der B nun in einem solchen Fall das Recht an den Unterlagen verliert, bedeutet dass dann zugleich auch, dass der A damit machen kann was er will ?
Sprich kann er die Unterlagen etwa an Personalserviceagenturen weitergeben oder gar veräußern oder die Unterlagen sonstwie im Internet veröffentlichen ?
Wie ist es also mit dem Datenschutz bei Initiativbewerbungen? Gibt es einschlägige Gesetze?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Stefan

Hallo,

ob das mit dem Eigentumsübergang bei Bewerbungsunterlagen wirklich so ist, habe ich jetzt nicht näher geprüft. Das kann man auch anders sehen. Warum sollte da nicht immer das Eigentum auf den Arbeitgeber übergehen, schließlich darf er die bei Einstellung ja auch behalten, es ist auch kein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Das kann ja trotzdem einen Anspruch auf Rücksendung (Rückübertragung des Eigentums) bedeuten.

Wie auch immer:

Für die Unterlagen gilt jedenfalls das BDSG (§ 32 BDSG auch für Papier und auch für Bewerber), so dass erst einmal alles andere als Verwendung für Bewerbungszwecke verboten ist, wenn es nicht durch das BDSG erlaubt worden ist. Da scheiden Übermittlungen an Dritte oder Verwendungen zu anderen Zwecken (Werbung) aus, weil dafür kein berechtigtes Interesse besteht.

VG
EK

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort. Das mit dem unterschiedlichen Eigentumsverhältnis (Anschreiben vs. Anhang) habe ich in mehreren Bewerbungsratgebern gelesen. Inwieweit da aber nur voneinander abgeschrieben wurde, kann ich natürlich nicht einschätzen.

Beste Grüße
Stefan