Hallo,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen „Brett“ bin. Es geht um folgenden Fall:
Mal angenommen, es gibt den Bewerber B der sich initiativ bei Arbeitgeber A bewirbt. Zwar hat der A eine Stelle ausgeschrieben, auf die sich der B bewirbt, der B nimmt aber keinen direkten Bezug darauf (bezieht sich nicht darauf. Es geht aber aus dem Anschreiben schon hervor, um welche Tätigkeit es gehen soll).
Im Falle einer Initiativbewerbung verliert der B ja das Eigentum an seinen Bewerbungsunterlagen. Eine Rücksendungsverpflichtung, auch nicht auf Bitten des B, besteht seitens des A nicht.
Frage: Wenn der B nun in einem solchen Fall das Recht an den Unterlagen verliert, bedeutet dass dann zugleich auch, dass der A damit machen kann was er will ?
Sprich kann er die Unterlagen etwa an Personalserviceagenturen weitergeben oder gar veräußern oder die Unterlagen sonstwie im Internet veröffentlichen ?
Wie ist es also mit dem Datenschutz bei Initiativbewerbungen? Gibt es einschlägige Gesetze?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Stefan