Bewerbungsunterlagen müssen von Firma zurückgesand

Hallo,

eine Person bewirbt sich in einer Firma und erhält ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurück.

Muss die Firma diese Bewerbungsunterlagen zurücksenden

oder

muss die Firma die Bewerbungsunterlagen aufbewahren, damit sich die Person diese abholen kann?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

off topic
Hallo Marcel,

nur mal aus Interese:

Machst Du gerade Hausaufgaben für einen BR-Lehrgang?

LG
guido

Machst Du gerade Hausaufgaben für einen BR-Lehrgang?

Etwas Ähnliches!

Es handelt sich bei meinen Beiträgen um fiktive Fälle, somit sind die Fragen, die sich auf diese Fälle beziehen auch nicht persönlicher Natur.

Ich kenne keine [aktuellen] Urteile zu dieser Thematik,
aber mein Gefühl sagt mir einfach: No.

Schliesslich hast Du der Firma Deine Unterlagen ohne
irgendwelchen Rechtsansprüche übermittelt.

Anm.: Sollten dt. Gerichte hierzu anders urteilen,
müsste die Software „staat“ dringend re-bootet werden.

\q

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Ich kenne keine [aktuellen] Urteile zu dieser Thematik,
aber mein Gefühl sagt mir einfach: No.

Schliesslich hast Du der Firma Deine Unterlagen ohne
irgendwelchen Rechtsansprüche übermittelt.

Ich schätze, dass dein Gefühl hier täuscht. Der Versand von Bewerbungsunterlagen bedeutet keinesfalls eine Aufgabe von Rechtsansprüchen. Siehe http://www.rp-dresden.de/ds/praxis/bewerbungsunterla…

IANAL
Schorsch

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Hallo

Kommt drauf an, ob zur Bewerbung aufgefordert wurde (dann muß zurückgeschickt werden) oder ob es initiativ war (dann muß abgeholt oder ein Umschlag inkl. Briedmarke beigfelegt werden).

Gruß,
LeoLo

Grundsätzlich gilt: wenn man sich auf eine Anzeige bewirbt geht nur das
Anschreiben in den Besitz der Firma, alle weiteren Unterlagen (Mappe,
CV,…) gehören weiterhin dem Versender und müssen zurück geschickt
werden.
Schickt man unaufgefordert Unterlagen ab verhält es sich, wie oben
schon genannt, so, dass man die Unterlagen selber wieder abholen oder
einen frankierten Rückumschlag beilegen muß.

Gruß
as

In dem Schreiben aus deinem Link ist von einer ausgeschriebenen Stelle die Rede. Man muss sicher unterscheiden, ob ein Unternehmen ausdrücklich um Bewerbungen gebeten hat oder nicht.

Ich hatte gerade den Fall, dass ich (selbständig, Einzelunternehmen) eine Bewerbung (Azubi) bekommen habe, ohne eine Stellenanzeige veröffentlicht zu haben. Die Dame hat rotzfrech gleich im ersten Satz geschrieben, dass sich sich auf die Stellenanzeige hin bewerbe (die es aber gar nicht gibt). Am liebsten hätte ich die Unterlagen in den Müll geworfen, denn ich habe keine Stelle ausgeschrieben, und die Dame hat es auch nicht für nötig erachtet einen Rückumschlag mit Porto beizulegen.
Ich denke, dass ich in rechtlicher Hinsicht keine Verpflichtung habe, in so einem Fall die Unterlagen zurückzusenden. Nun konnte ich mich aber nicht zurückhalten, ihr noch ein paar Sätze zu Ihrer Bewerbung zu schreiben, und somit habe ich heute doch (auf eigene Kosten) die Unterlagen zurück gesendet.

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