Bewerbungsunterlagen zurück: Pflicht?

Hallo allerseits,

wenn ich einer Firma meine Bewerbungsunterlagen schicke, ist die verpflichtet, mir die ohne ausdrückliche Bitte zurückzusenden?

Thanks,

Mohamed.

nein (o.w.t.)
.

Hallo Ann

Warum so pauschal „Nein“?

Kommt doch wohl darauf an, ob es sich bei der Bewerbung um eine Initiativbewerbung (insbesondere ohne frankierten Rückumschlag) handelt oder ob der Bewerber zum Beispiel aufgrund eines Zeitungsinserats oder über das Arbeitsamt aufgefordert wurde, sich zu bewerben. In den letzteren Fällen sind die eingesandten Bewerbungsunterlagen i.d.R. auf Kosten des Arbeitgebers zurücksenden.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

danke für den Comment. Aber wenn der Arbeitgeber (der ja eben kein Arbeitgeber ist) die Kosten tragen soll, warum kommt das Arbeitsamt nach eigenen Angaben für Bewerbungskosten auf? Was finanziert es denn an den Bewerbungen, wenn nicht die Portokosten und die Mappen, die ohnehin zurückgesendet werden sollen?

Gruß,

Mohamed.

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Zum einen unterstützt es dich bei der Erstellung korrekter Unterlagen tw. durch mehr oder wenige geschickte Berater etc. oder durch kleine „Lehrgänge“ wie man sich korrekt bewirbt.

Zum anderen werden deine Unterlagen dann auch korrekt gedruckt, in ordentliche Mappen gesteckt und versandt - ist ja auf Dauer nicht billig mit ordentlichen Fotos und angepassten Schreiben etc.

Allzuoft kann man zurückgesandten Unterlagen sowieso nicht benutzen, da zum einen zumindest das Bewerbungsschreiben auf die Firma abgestimmt sein muss und damit eh neu erstellt werden muss, zum anderen leiden die Unterlagen halt in der Post oder in den Fingern der Sachbearbeiter - eine abgegriffene Bewerbung ist ein Fall für Ablage P !

Auch das Arbeitsamt weiss, dass heute leider ne Menge Firmen die
Unterlagen auch nicht oder verspätet zurückschicken… Wegen 10 Euro Bewerbungsmappen klagen ist dann wohl auch nicht sinnvoll…

Gruss