Bewertung anbieten über Internet - strafbar?

Guten Tag,

wenn man auf seiner Internetseite ein Bewertungsportal anbietet, wo User ihre Erfahrungen mit bestimmten Dienstleistern bewerten können; kann dann der Admin bzw. der Eigentümer der Internetseite zur Rechenschaft gezogen werden (für den Fall, dass der Betroffene eine Klage einreicht, z.B. wegen Rufschädigung oder ähnliches).

Bei Seiten wie Holidaycheck habe ich noch nichts derartiges gehört.

Kann mir jemand Auskunft darüber erteilen.

mfg

Diloure

Hallo, wenn die Bewertungspunkte sachlich und nicht ehrrührig sind, kann keiner was dagegen haben (freie Meinungsäußerung). Rate dringend zu einer Internett-Rechtsberatung.

Ciao Ricco

Ich empfehle die Lektüre des BGH-Urteils, das die Bewertung von Lehrern durch Schüler gebilligt hat.

Ich hab nur das dem BGH-Urteil zugrundeliegende Urteil des OLG Köln gefunden, aber da der BGH dem ja folgt, dürften zumindest im Wesentlichen die Gründe insgesamt relevant sein. Wie gesagt, die Gründe des BGH habe ich gerade auch nicht parat.
Hier also das Urteil des OLG Köln vom 3. Juli 2008:

http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Pers…

Man muss dazu sagen, dass das (privatrechtliche) Wettbewerbsrecht u.U. andere Bewertungen zulässt. Ich habe mich nicht weiter in die Materie eingearbeitet.