Bewertung Arbeitsleistrung I

Hallo,

zu folgender Beurteilung sollte man noch folgenden Background haben:
Karl Bauer hat 10-11/2002 bei XYZ seine Dipl.arbeit geschrieben. Er war in dieser Zeit gegen ein Entgelt (Höhe=Aufwandschädigung) angestellt. 04/2003 war er insgesamt 12 h mit Heimarbeit (Softwaretest beschäftigt) und ab 09/2003 war er mit 2 direkt aufeinanderfolgenden Zeitverträgen insgesamt 7 Monate mit 40 h/Woche beschäftigt.

Was fällt euch positiv/negativ auf ? Was klingtr komisch ? Note ?

Herr Karl Bauer, geboren am XX.YY.ZZZZ, war vom 01.10.2002 bis zum 30.11.2002 und vom 01.09.2003 bis zum 31.03.2004 bei der XYZ Ingenieurgesellschaft beschäftigt. In den Monaten April und Mai 2002 war er im geringen Umfang als freiberuflicher Mitarbeiter für unser Unternehmen tätig. Die Einsatzorte waren D, E und F.

In der Zeit vom 01.10.2001 bis zum 30.11.2001 war Herr Bauer als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Die Arbeitsaufgabe umfasste die Erstellung des „Branchenbezogenen Infoblattes Industriebranche“, insbesondere

  • die Recherche und Beschaffung von Unterlagen
  • das Zusammenstellen der relevanten Fakten aus vg. Unterlagen
  • die Darstellung der Fakten gemäß den formalen und inhaltlichen Anforderungen
    des Auftraggebers sowie
  • die Präsentation der Ergebnisvorlage beim Auftraggeber.

Die Arbeitsaufgabe löste Herr Bauer zielstrebig, effektiv und selbstständig. Er zeigte vorbildliche Eigeninitiative. Herr Bauer brachte sein umfassendes Wissen ein und erarbeite sich in kürzester Zeit neue Sachverhalte. Das Arbeitsergebnis lag termingetreu und gemäß den formalen und qualitativen inhaltlichen Anforderungen des Auftraggebers vor. Die Arbeitsaufgabe wurde damit vollumfänglich erfüllt.

Sein Verhältnis zu den Vorgesetzten und den Mitarbeitern war gut. Herr Bauer fügte sich schnell in die organisatorischen und formalen Gegebenheiten unseres Büros ein und konnte so die Ressourcen unseres Büros optimal für die Durchführung seiner Arbeitsaufgabe nutzen.

In der Zeit vom 01.04. - 31.05.2003 arbeitete Herr Bauer in geringfügigen Umfang bei der Qualitätskontrolle eines Softwareprojektes mit.

In der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 31.03.2004 war war Herr Bauer als Projektingenieur tätig. Seine Arbeitsaufgabe umfasste v.a. Zuarbeiten für das fach- und finanztechnische Controlling verschiedener Objekte im Rahmen der Altlastenfreistellung im Auftrag der Bundesländer A und B. Dazu gehört

  • die Prüfung der Einhaltung der Vergaberichtlinien nach VOB und VOL sowie HOAI
  • das Vertragscontrolling inkl. Zuarbeit zur Haushaltsmittelplanung der Auftraggeber
  • die fachtechnische Prüfung der Berichtsdokumentationen sowie
  • das Ableitung der gemäß BBodSchG gebotenen Erkundungs- und
    Sanierungsmaßnahmen.
  • die fach- und finanztechnische Rechnungsprüfung

Herr Bauer war außerdem mit Zuarbeiten für weitere Projekte und organisatorischen Aufgaben betraut.

Herr Bauer erarbeite sich schnell die unterschiedlichen juristischen und formalen Vorgaben der verschiedenen Auftraggeber und setzte diese um. Er konnte sein umfassendes juristischen und fachliches Wissen zielgerichtet und effektiv einsetzen. Auch in diesem Beschäftigungsverhältnis zeigte Herr Bauer Engagement, Zielstrebigkeit und effizientes Arbeiten. Er eignete sich die notwendigen Fähigkeiten an, um Arbeitsaufgaben parallel termingerecht zu erledigen. Herr Bauer erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit.
Anknüpfend an sein erstes Vertragsverhältnis arbeitete Herr Bauer sich schnell und problemlos ein. Er zeigte sich flexibel angesichts der während seiner Beschäftigungszeit stattfindenden Umorganisation unseres Unternehmens. Sein Verhältnis zu den Vorgesetzten und den Mitarbeitern war gut.

Wegen der ungenügenden Auftragslage konnte der bis zum 31.03.2004 befristete Arbeitsvertrag leider nicht verlängert werden. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit Herrn Bauer machten wir das mit uns in einer Bürogemeinschaft verbundene Unternehmen Peschla & Rochmes GmbH auf ihn aufmerksam, wo er zwischenzeitlich Anstellung gefunden hat.

Wir wünschen Herrn Bauer für seine weiteren Lebensweg alles Gute und beruflichen Erfolg.

Vielen Dank für Lesen und Antworten
m,
P.S.: Rechtschreibfehler gehen auf das OCR- Programm.

Auch hallo.

Prinzipiell muss klar sein, dass ein Unternehmen ein guten bis sehr guten MA nicht ‚einfach so‘ ziehen lässt. Dann ist das Unternehmen entweder insolvent oder der MA liess sich nicht anders beschäftigen/weiterbilden.
Okay, die Beurteilung klingt weitgehend positiv. Von daher würde ich dem Ganzen eine Note 1-2 geben. Aber trotzdem sollten Zweifel angebracht sein: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
Ausserdem gilt es zu beachten ob „Selbstverständlichkeiten“ im Zeugnis erwähnt werden…

HTH
mfg M.L.

Hallo

Kein Angst :smile:

Das Zeugnis ist gut!

Wenn Du folgendes noch abändern lassen kannst, dann ist es in meinen Augen nicht zu beanstanden:

Sein Verhältnis zu den Vorgesetzten und den Mitarbeitern war
gut.

(…später dann noch mal…)

Sein
Verhältnis zu den Vorgesetzten und den Mitarbeitern war gut.

Erst einmal würde ich es nicht doppelmoppeln, sondern im unteren Teil eindeutig auf den Gesamtzeitraum bezogen setzen und zweitens anstatt eines „gut“ ein „einwandfrei“ favorisieren.

Wir wünschen Herrn Bauer für seine weiteren Lebensweg alles
Gute und beruflichen Erfolg.

„Weiterhin viel Erfolg“

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

ist nicht das Aufführen der vielen Zeiträume in einem Zeugnis ein bissel komisch ?

Aus dem Kontext des Lebenslauf wird allerdings ersichtlich, dass das Studium bis zur Festanstellung 09/2003 weiterbetrieben wurde.

Hat es was zu sagen, wenn das Datum des Zeugnis 1,5 Monate nach Ausscheiden ist ?

m.
Besternung erfolgte !

Hallo

ist nicht das Aufführen der vielen Zeiträume in einem Zeugnis
ein bissel komisch ?

Naja, kann man drüber streiten. Ich finde aber nicht, daß es den guten Gesamteindruck herunter zieht.

Aus dem Kontext des Lebenslauf wird allerdings ersichtlich,
dass das Studium bis zur Festanstellung 09/2003
weiterbetrieben wurde.

Hat es was zu sagen, wenn das Datum des Zeugnis 1,5 Monate
nach Ausscheiden ist ?

Wenn Du die Möglichkeit hast, es ändern zu lassen, dann bitte darum. Würde ich in Deinem Falle aber eher locker sehen. Ich bin nicht der Meinung, daß man hier den Eindruck bekommt, das Zeugnis sei z.B. vor Gericht zu „erfochten“ worden.

Gruß,
LeoLo