Hallo liebes Forum,
ich habe vor einigen Monaten ordnungshalber von meinem gegenwärtigen AG ein Zwischenzeugnis erbeten und daraufhin auch erhalten.
Den vollständigen Wortlaut füge ich bei, über Meinungen zur Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank im voraus.
Björn72
Zwischenzeugnis
Herr xy, war in der Zeit vom 01.10.1996 bis 31.12.1998 als Steuerfachangestellter und in der Zeit ab 01.07.2001 als Steuerfachwirt für den Bereich Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchführungen sowie steuerliche Beratung für kleinere und mittlere Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie, Handel, Handwerk und Dienstleistung tätig.
Herr xy besitzt umfassende Kenntnisse in den Bereichen Jahresabschlüsse aller Art sowie betriebliche und private Steuererklärungen und Finanzbuchführungen. Die Eignung zur Erledigung der in diesen Bereichen gestellten Aufgaben ist ohne jede Einschränkung sehr gut, insbesondere auch bei der Vermittlung der erbrachten Leistungen gegenüber den Mandanten.
Herr xy hat besonderes Interesse an seinen fachlichen Aufgaben. Seine rasche Auffassungsgabe befähigt ihn, die ihm gestellten Aufgaben stets zuverlässig, gründlich und zeitnah zu erledigen. Darüber hinaus kann Herr xy von mir immer wieder mit besonderen Aufgaben betraut werden, wie das Entwickeln von betriebswirtschaftlichen Lösungen, die Weiterentwicklung der in der Kanzlei eingesetzten EDV etc.
Die Einstellung des xy zur Kanzlei ist positiv. Er fügt sich ohne jede Beanstandung in die betriebliche Ordnung der Kanzlei ein. Als Kollege ist er integer. Gerade bei jungen Menschen, die an den Beruf herangeführt werden, ist er ein guter Berater. In jedem Fall weiß Herrn xy seinen fachlichen Standpunkt zu vertreten und setzt diesen oft auch gegen widrige Umstände durch. In Zweifelsfällen resigniert er nicht sondern führt einen für die Kanzlei vertretbaren Kompromiss herbei.
Herr xy ist ebenso klug wie auch bescheiden. Für sich selbst hat er nie Forderungen gestellt. Er setzt sich jedoch für andere Mitarbeiter ein, sofern ihm dies aus fachlichen Gründen geboten scheint.
Ich hoffe, dass Herr xy auch weiterhin seinen Dienst der Kanzlei zur Verfügung stellt.
W., den 12.12.2003