Bewertung Arbeitszeugnis

Hallo,
ich würde Euch bitten, einen Blick auf mein Arbeitszeugnis zu werfen. Ich habe 2,5 Jahre in einem Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeitern gearbeitet, meine Position war im Bereich Medical Consulting und Customer Service. Ich hatte keine leitende Position und keine Personalverantwortung. Der erste Teil meines Zeugnisses, eine komplette DIN A4 Seite, beschäftigt sich nur mit der äußerst detaillierten Beschreibung meiner Tätigkeit. Da man daraus sehr leicht Rückschlüsse auf die Firma und meine Person ziehen kann (ich war in einer ganz speziellen Branche tätig), kann ich diesen Teil nicht veröffentlichen. Würde ich es so abtippen, wie es drin steht, könnte man es googeln, verändere ich es, bringt es Euch zur Bewertung ja nichts mehr. Ich hoffe Ihr habt dafür Verständnis.
Soweit ich es beurteilen kann, ist dieser Teil aber sehr ausführlich und in meinen Augen in Ordnung. Der Vollständigkeit halber: Oben steht Arbeitszeugnis drüber, unterschrieben wurde es links von einem der Vorstände und rechts von meinem damaligen Abteilungsleiter. Das Zeugnis habe ich vor 4 Jahren bekommen.
Ich hoffe, dass Ihr auch ohne den ganzen Beschreibungsteil eine Bewertung abgeben könnt.
Im Voraus schon mal vielen Dank!!!
Jack

Hier mein Zeugnis:

Herr X verfügt über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, die er souverän sowohl bei telefonischen als auch bei schriftlichen Kundenkontakten einsetzte. Er drückt sich klar und gewandt aus. Hervorzuheben ist seine Fähigkeit, sich optimal auf den Gesprächspartner einzustellen. Dabei stützt sich Herr X auf gründliche, abgesicherte Fachkenntnisse, die er auch bei schwierigen Aufgaben sicher einsetzte.

Herr X versteht es, die ihm gestellten Aufgaben konzentriert und systematisch zu bearbeiten. Er arbeitet zügig, sorgfältig und genau. In neue Aufgabengebiete hat er sich rasch eingearbeitet und sich dabei als belastbar erwiesen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt und loyal.

Zusammenfassend können wir Herrn X als wertvollen Mitarbeiter beurteilen, der zu unserer vollsten Zufriedenheit arbeitete.

Herr X verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, um sich auf die Fertigstellung seiner Dissertation konzentrieren zu können.

Das Arbeitsverhältnis von Herrn X endet am … . Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm auf dem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.

faq2027 beachten
hi y.V.,

  1. lies dir mal faq2027 durch, dann wirst du sicherlich geholfen.
    (auszug: Grundlegend sind Bewertungen von Arbeitszeugnissen im Forum von w-w-w möglich, wenn:
    -der Kontext des Arbeitsumfelds des unkenntlich gemachten Arbeitnehmers genannt wird
    -das Zeugnis inhaltlich vollständig, d.h. als Gesamtwerk wie im Zeugnisgenerator gezeigt, vorliegt
    -die Zeiträume des Beschäftigungsverhältnisses konkret (also tagesgenau) genannt werden)
  1. meines erachtens wäre das posting im arbeitsrecht besser aufgehoben

saludos, borito

Ich weiß, das Zeugnis sollte vollständig eingestellt werden, leider kann ich das aus oben genannten Gründen nicht tun. Ich habe schon so viele Informationen wie möglich angegeben, wenn damit keine Beurteilung möglich ist, bedanke ich mich trotzdem für die Hilfe. Evtl. stelle ich meine Frage im Bereich Arbeitsrecht nochmal ein, meinst Du, dort macht es mehr Sinn?

Vielen Dank,
Jack

hi jack,

ich bin nicht der mod - der entscheidet das.

aber die faq´s wurden aus gutem grund gemacht (wenn man auch nicht immer den sinn dahinter versteht). und ich weiß aus etlichen postings zu zeugnissen, die auch nicht vollständig eingestellt wurden, daß da keine antwort kam/kommen durfte.
im übrigen „gehört“ faq 2027 zum arbeitsrechtsbrett, daher meine vermutung, daß dein posting da besser aufgehoben sein könnte.

saludos, borito

nachtrag
vergiß das mit dem arbeitsrechtsbrett, das war ein nächtlicher irrläufer von mir.
faq2027 bleibt aber.

saludos, borito

hi jack,

wieso soll ein zeugnis, das vor 4 (!!!) jahren erstellt wurde, jetzt erst beurteilt werden? *fragendgügg* aber das nur am rande.

wenn´s denn mit der anonymität gar so wichtig ist, dann wird nichts anderes bleiben, als einen versierten arbeitsrechtler (ra) aufzusuchen, der das zeugnis fachmännisch bewertet und beurteilt. das ist das geld allemal wert, und ein fundiertes ergebnis gibt´s auch noch dazu.

saludos, borito