Bewertung Arbeitszeugnis

Ich bitte um Anmerkungen zum Arbeitszeugnis, das ich unten anhänge. Für die Formatierungsfehler entschuldige ich mich, sie sind im Original nicht enthalten. Die Sprachfehler sollen mal keine Rolle spielen, es geht mir mehr um den Inhalt. Der ehemalige Arbeitnehmer kann auf den Inhalt des Zeugnisses wohl noch Einfluss nehmen, so dass es interessant wäre zu erfahren, was er ändern lassen sollte, um gut dazustehen.

Vielen Dank!

ARBEITSZEUGNIS

Herr XX geboren am 12.01.1976, trat am 07.02.2011 in unserer Wohngemeinschaft,
Straße, Ort seinen Dienst an. Die Bewohner der
Wohngemeinschaft, Straße in Ort sind Menschen mit

Beeinträchtigungen. Ziel der Wohngemeinschaft ist, den Bewohnern der
Wohngemeinschaft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Herr XX wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der persönlichen Assistenz

beschäftigt. Die Tätigkeitsbereiche des Anstellungsverhältnisses umfassten alle Aufgaben,
die im Rahmen des persönlichen Budget bei der persönlichen Assistenz der Bewohner
anfallen, entsprechend der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Zielvereinbarungen.

Herr XX war ein motivierter Mitarbeiter. Er verfügt über gute Fachkenntnisse. Bei der

Erledigung seiner Aufgaben zeichnete er sich durch große Sorgfalt und Umsicht aus. Herr
XX hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Sein Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Gegenüber den Bewohnern der
Wohngemeinschaft hat Herr XX durch sein positives Erscheinungsbild, sowie seine

freundliche Ausstrahlung stets zu einer guten Atmosphäre in der Wohngemeinschaft
beigetragen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich,
teamorientiert und einwandfrei.

Herr XX war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011 angestellt. Wir bedauern
sein Ausscheiden und danken Herrn XX für die engagierte Arbeit, die stets gute

Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und
Lebensweg wünschen
wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, den 29.07.2011
Name Vorname

  1. Vorsitzender

Hallo,

Herr XX geboren am 12.01.1976, trat am 07.02.2011 in unserer[…]

Herr XX war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011
angestellt. Wir bedauern
sein Ausscheiden und danken Herrn XX für die engagierte
Arbeit, die stets gute
Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen
weiteren Berufs- und
Lebensweg wünschen
wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Das hört sich aber verdammt danach an, als wenn man sich innerhalb der Probezeit von ihm getrennt hat, weil er schlichtweg die Erwartungen nicht erfüllt oder silberne Löffel geklaut hat.

Kein Grund, ist immer sehr schlecht.

Ort, den 29.07.2011

Und dass ein Zeugnis erst 6 Wochen nach Ausscheiden datiert ist, lässt erahnen, dass dieses erst nach richtig Stress in dieser Form ausgestellt wurde.

Alarmglocken schrillen…

Gruß

S.J.

Ugh.

Steve Jobs wird wohl sehr recht haben mit seinen Vermutungen. Die Zeitpunkte - das Einstellungsdatum nicht - sind ein deutlicher Hinweis, und das Zeugnis muss unbedingt auf den Tag des Ausscheidens datiert werden, sonst verstärkt sich die vermutung nochmals.

Herr XX wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der
persönlichen Assistenz beschäftigt.

Und das ist schon mal Sch… Die passivische Formulierung wertet das Gesamtbild ab.

Die Tätigkeitsbereiche des
Anstellungsverhältnisses umfassten alle Aufgaben,
die im Rahmen des persönlichen Budget bei der persönlichen
Assistenz der Bewohner
anfallen, entsprechend der mit den Kostenträgern
abgeschlossenen Zielvereinbarungen.

Eijeijei … nach mehrfacher Durchsicht sieht das ao aus, als hätte der Zeugnisempfänger sich um die Finanzen seiner Schützlinge zu kümmern gehabt … man hätte es sicher noch verschwurbelter schreiben können …

Herr XX war ein motivierter Mitarbeiter. Er verfügt über gute
Fachkenntnisse. Bei der Erledigung seiner Aufgaben zeichnete er sich
durch große Sorgfalt und Umsicht aus. Herr
XX hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Direkt aus irgendeinem Ratgeber abgepinnt, denke ich.

Sein Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Gegenüber den
Bewohnern der Wohngemeinschaft hat Herr XX durch sein positives
Erscheinungsbild, sowie seine freundliche Ausstrahlung stets zu einer
guten Atmosphäre in der Wohngemeinschaft beigetragen. Sein Verhalten
gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich,
teamorientiert und einwandfrei.

Wenn das mit der Zuständigkeit für die Finanzen der Bewohner stimmt, dann lese ich hier lange Finger.

Herr XX war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011
angestellt. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herrn XX für die
engagierte Arbeit, die stets gute Leistung sowie die angenehme
Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen
wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es hat zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten gewaltig gerappelt, und man wollte nicht unbedingt darauf hinweisen … oder aber es handelt sich um einen Spitzbrecher und Einbuben, siehe vor.

Der Leistungsteil ist höchstens lauwarm, die Tätigkeitsbeschreibung gibt fast nix her (was die konkreten Anforderungen angeht), das Beendigungsdatum ist krumm. Schlimmer gehts nimmer - ich würde dringend empfehlen, falls meine Vermutungen nicht zutreffen, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, oder aber im anderen Fall ein einfaches Zeugnis schreiben zu lassen.

Aga,
CBB