Bewertung Arbeitszeugnis

Hallo,
liebe Wissenden bitte bewertet dieses fiktive Arbeitszeugnis.
Für Anregungen und Verbesserungen bin ich dankbar.
Gruß Sunny

Arbeitszeugnis
Frau XXX XXX, geb. am XX.XX.1978, war vom 15.03.2011 – 21.06.2011 in unserem Unternehmen als Info / Kassenerstkraft in Vollzeit beschäftigt.

Die Tätigkeit von Frau XXX umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:
-Das Kassieren sowie die tägliche Kassenabrechnung an unseren Nixdorf – Computerkasse
-Kassenabschluss
-Tresordienste
-Reklamationsannahme und Bearbeitung

  • Reparaturannahme
    -Bearbeitung und Anmeldung von Servicefällen
    -Erstellung und Bearbeitung von Rechnungen
    -Wareneingangsbuchungen
    -Warenumbuchungen
    -Warenbestellung
    -Bedienung der Telefonzentrale
    -Monatsabschlüsse
    -Bearbeitung der abgeschlossenen Finanzierungen
    -Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Verkauf und der Verwaltung

Frau XXX arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit gut in ihr Aufgabengebiet ein und erwarb sich umfassende und fundierte Kenntnisse, die sie stets mit Erfolg einsetzte.
Sie stellte sich rasch auf veränderte Situationen ein, überblickte aufgrund ihrer Auffassungsgabe auch schwierige Zusammenhänge und setzte sich stets für die Lösung aktueller Probleme ein. Frau XXX zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative und bewältigte ihren Aufgabenbereich selbstständig und sicher. Auch unter großer Belastung arbeitete sie stets zuverlässig und gewissenhaft. Frau XXX war stets ehrlich, fleißig und pünktlich.
Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Aufgrund ihres freundlichen und sicheren Auftretens, ihrer Serviceorientierung und ihren hilfsbereiten Wesens war Frau XXX bei Kunden, Vorgesetzten und Kollegen als kompetenter Ansprechpartnerin geschätzt.
Frau XXX XXX verlässt uns zum 21.06.2011. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen Frau XXX für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

XXXXXX den 21.06.2011

Auch hallo

war vom 15.03.2011 –21.06.2011

Alleine schon der knappe Zeitraum konterkariert alle Benotungen besser als 3. Das krumme Enddatum lässt auch nichts Gutes erwarten.
Zum Trennungsgrund steht auch nichts…

Formulierungen wie

mit Erfolg einsetzte.
Frau XXX war stets ehrlich, fleißig und pünktlich.
Frau XXX bei Kunden, Vorgesetzten und Kollegen
weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

dürften an der Benotung wohl nicht viel ändern.

mfg M.L.

Hallo,
da die Firma keine Überstunden und Urlaubsansprüche auszahlen wollte wurde zu diesem Tag gekündigt um keine Zahlungen leisten zu mmüssen.

Wie soll man denn sowas verpacken. Eine Kündigung aus Kostengründen??
Gruß SUnny

I say again
Hi Sunny,

wie schon weiter unten gesagt - das ist kein Fall für einen handgestrickten Vorschlag, dat Ding gehört zum Fachanwalt.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,
da war man schon. Der sagte halt das man ein Arbeitszeugnis selber schreiben soll wenn man möchte das es gut aussieht und schneller zur Verfügung steht. Da die Firmen für solche AZ offen wären solle man das versuchen.
Gruß SUnny

Hi,

da war man schon. Der sagte halt das man ein Arbeitszeugnis
selber schreiben soll wenn man möchte das es gut aussieht und
schneller zur Verfügung steht.

dann wechsle den Anwalt. Ich meine, es spricht in meinen Augen nix dagegen, mit dem Originalzeugnis UND dem eigenen Vorschlag zum Anwalt zu latschen. Aber bevor man mit dem eigenen Vorschlag zum Ex-Arbeitgeber geht, sollte das der Anwalt doch abgesegnet haben - vor allem da das Zeugnis, das uns hier präsentiert wird bestenfalls unbeholfen wirkt. Und wenn man schon den Kontakt zum Anwalt hat, dann soll der das doch zuverlässig verfeinern.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,
natürlich hätte der Anwalt dieses vorher zu sehen bekommen. Denn ein Schreiben vom Anwalt hilft mehr als ein privates Schreiben. Das Zeugnis wurde nach Angaben aus dem Internet geschrieben. Dieser Versuch sollte hier nun bewertet werden mit Tipps und Anregungen damit dieses eben Morgen einem Anwalt vorgelegt werden kann.
Gruß SUnny

Hallo Sunny,

hmm, gut, dann wissen wir das jetzt auch :wink:

Denn ein Schreiben vom Anwalt hilft mehr als ein privates
Schreiben.

Wobei ich durchaus unterscheiden würde:

  1. Sind wir uns ja einig, dass das Zeugnis vom Anwalt abgesegnet sein soll.

  2. Wie das dem Ex-Arbeitgeber jedoch überreicht wird, finde ich eine andere Entscheidung. Da gibt’s ja zwei Möglichkeiten

  • Du tust so als sei der neue Zeugnisvorschlag auf Deinem Mist gewachsen und reichst das beim Ex-Arbeitgeber ein
  • der Antwalt reicht das gleich „im Namen von Mandanten x“ ein.

Das soll Dir der Anwalt empfehlen, wie er das für schlauer hält. Ganz subjektiv würde ich zunächst zur ersten Variante raten, wobei der Anwalt sicher auch beraten kann, wie man das Begleitschreiben formuliert.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,
der Anwalt wird dieses Schreiben mit dem Vermerk des Mandanten versenden denn ohne dem ist kein weiter kommen möglich.
Das beantwortet aber immer noch nicht meine Bitte nach Rat und Tipps.
Gruß SUnny

Hi Sunny,

also, dann wollen wir mal *seufz*

Arbeitszeugnis
Frau XXX XXX, geb. am XX.XX.1978, war vom 15.03.2011 –
21.06.2011 in unserem Unternehmen als Info / Kassenerstkraft
in Vollzeit beschäftigt.

Als „Info“ kann man kaum beschäftigt sein :wink: Und ob die nomale Berufsbezeichnung für solche Leute „Kassenerstkraft“ lautet kann ich nicht sagen.

Die Tätigkeit von Frau XXX umfasste im Wesentlichen folgende
Aufgaben:

das klingt mir sehr viel für jemanden, der grad mal 3 Monate dort war. Könnte man das vielleicht ein wenig zusammenfassen, so dass das nur noch 5 bis 7 Punkte werden? Sind die übrigens nach Wichtigkeit sortiert?

-Das Kassieren sowie die tägliche Kassenabrechnung an unseren
Nixdorf – Computerkasse
-Kassenabschluss
-Tresordienste
-Reklamationsannahme und Bearbeitung

  • Reparaturannahme
    -Bearbeitung und Anmeldung von Servicefällen
    -Erstellung und Bearbeitung von Rechnungen
    -Wareneingangsbuchungen
    -Warenumbuchungen
    -Warenbestellung
    -Bedienung der Telefonzentrale
    -Monatsabschlüsse
    -Bearbeitung der abgeschlossenen Finanzierungen
    -Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Verkauf und
    der Verwaltung

Frau XXX arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit gut in ihr
Aufgabengebiet ein und erwarb sich umfassende und fundierte
Kenntnisse, die sie stets mit Erfolg einsetzte.

Fachkenntnisse hat sie keine mitgebracht?

Sie stellte sich rasch auf veränderte Situationen ein,
überblickte aufgrund ihrer Auffassungsgabe auch schwierige
Zusammenhänge und setzte sich stets für die Lösung aktueller
Probleme ein.

So zum Beispiel jetzt grad für Somalia und die drohende Europleite? Da gehört ein Beispiel rein

Frau XXX zeigte Einsatzbereitschaft und
Eigeninitiative und bewältigte ihren Aufgabenbereich
selbstständig und sicher.

Sie war bereit und wollte - leider nicht zielgerichtet und schon gar nicht erfolgreich.

Auch unter großer Belastung
arbeitete sie stets zuverlässig und gewissenhaft. Frau XXX war
stets ehrlich, fleißig und pünktlich.

Hmm, das mit dem „ehrlich, fleissig und pünktlich“ würde ich mit dem Anwalt besprechen.

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer
vollen Zufriedenheit
Aufgrund ihres freundlichen und sicheren Auftretens, ihrer
Serviceorientierung und ihren hilfsbereiten Wesens war Frau
XXX bei Kunden, Vorgesetzten und Kollegen als kompetenter
Ansprechpartnerin geschätzt.

kompetente

Frau XXX XXX verlässt uns zum 21.06.2011.

Und damit wird das ganze Ding unglaubwürdig. Was Du jetzt getan hast, ist ein „gutes“ Zeugnis zu schreiben. Das glaubt Dir kein Mensch, wenn sie nur 3 Monate dort war UND noch dieses entsetzlich krumme Austrittsdatum hat. UND wenn dann noch der Austrittsgrund fehlt - aber das haben wir Dir doch weiter unten schon gesagt, oder?

Also „aufgrund… müssen wir leider… Beschäftigungsverhältnis fristgerecht beenden…“ aber auch da wird Euch der Anwalt helfen können.

Für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen
Frau XXX für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich
alles Gute.

Auch das ist reine Ironie.

*wink*

Petzi

hallo,

ergänzend zu dem bereits gesagten:
ein krummes austrittsdatum während der probezeit ist anders zu sehen als nach der probezeit. während der probezeit kann jederzeit mit 2 wochen frist gekündigt werden, also auch am 21. eines monats.
ein solches datum bedeutet nicht zwangsläufig ein schweres vergehen, wohl aber unüberbrückbare meinungsverschiedenheiten.
meiner meinung nach braucht das krumme datum hier nicht näher begründet werden.