Hallo,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und kann nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen werden. Mein Arbeitgeber stellt mir kein Zwischenzeugnis aus, somit habe ich um ein Arbeitszeugnis über meine Aushilfstätigkeiten (ca.9 Monate) gebeten.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass mir mein Betrieb Steine in den Weg legen möchte, weil er sich wenig kooperativ zeigt und auch mein Zwischenzeugnis verweigert (Ende Januar endet meine Ausbildung). Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei der Bewertung helfen könntet, da meine schulischen Leistungen sehr gut sind und ich das Arbeitszeugnis nicht wirklich gut finde.
…
Herr … hatte sich schnell in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und führte seine Tätigkeiten nach Einarbeitung selbstständig und gewissenhaft durch.
Er füllte seine Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus und entsprach stets in jeder Hinsicht unseren Erwartungen.
Er entwickelte viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit, Aktionen durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei der Realisierung einen guten Beitrag zu leisten.
Herr … erledigte seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Er erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Aushilfe, die ihre Aufgaben stets zügig und gut erledigte.
Wegen seiner stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art, war Herr … seinen Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen und Kunden ein geschätzter Partner.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
Vielleicht weiß auch jemand, ob ich als Azubi nicht auch ein Recht auf ein Zwischenzeugnis bei Nichtübernahme habe.
DANKE!!
Hallo Sonitab,
wenn die Ausbildung Ende Januar endet, dauert es doch nicht mehr so lange, bis Sie ein Abschlusszeugnis für Ihre Ausbildung bekommen. Bei Bewerbungen bis dahin schreiben Sie einfach, dass Sie das Zeugnis so schnell wie möglich nachreichen. Das wird jeder Arbeigeber verstehen, dass sechs Wochen vor Ende nicht noch ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird.
Nun zu Ihrem Zeugnis über die Aushilfstätigkeit. Wird im oberen Teil die Tätigkeit beschrieben? Das gehört da nämlich noch rein. Das Zeugnis deutet nicht unbedingt auf einen genialen Überflieger hin, aber es ist keineswegs schlecht. Hinter den Formulierungen „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „entsprach stets in jeder Hinsicht unseren Erwartungen“ verbirgt sich ein „gut“.
Schön wäre noch ein Satz gewesen: „Wir danken … für seinen Einsatz und wünschen Ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute“ oder „Herr … beginnt in unserem Unternehmen seine Ausbildung zum xxx“ - damit man als Leser sieht: Aha, da ging es also irgendwie weiter.
Viele Grüße
Julia Kleine
Hallo Frau Kleine,
vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort!
In dem Zeugnis werden im oberen Teil noch die Tätigkeiten erwähnt. Die schienen mir aber recht stimmig, deshalb habe ich sie nicht mit erwähnt.
Ich denke, ich werde nächste Woche nochmal zum Chef gehen und ihn bitten, einen Abschlußsatz wie „Herr… beginnt in unserem Unternehmen seine Ausbildung zum xxx“ nachträglich einzufügen.
Vielleicht sollte ich ihn auch noch auf die Aussage „Herr … erledigte seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.“ ansprechen, denn das entspricht doch einer Schulnote 3 , oder? Denn schließlich haben sie mir die Ausbildung aufgrund meiner guten Arbeit damals angeboten.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße,
sonitab
Hallo Sonitab,
Vielleicht sollte ich ihn auch noch auf die Aussage „Herr … erledigte seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.“ ansprechen, denn das entspricht doch einer Schulnote 3 , oder?
Nein, der Satz entspricht einer 2. (Bei einer 3 stünde das „stets“ nicht dabei) Wenn Sie eine 1 wollen, müsste er lauten: „stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit“.
Schöne Grüße
Julia Kleine
Hallo Frau Kleine,
ach so, ja dann passt das denk ich
Ich möchte mich jetzt ja so kurz vor Ende eigentlich nicht mit meinen Arbeitgebern in Diskussionen verstricken. Bin ja froh, dass sie mir überhaupt ein Zeugnis für die Aushilfstätigkeit ausgestellt haben.
Also herzlichen Dank!
sonitab