Bewertung Arbeitszeugnis

Hallo… ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis erhalten und kann mich damit nicht richtig anfreunden. Hört sich soweit ganz gut an… bis auf:

„… verfügte über ein solides Fachwissen und hat sich engagiert in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, die ihr dazu verhilft, die anfallenden Arbeiten in einem hohen Pensum, selbständig, zielstrebig und zügig zu erledigen. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte sie im Wesentlichen gute Arbeitsergebisse.“

Habe in der Finanzbuchhaltung eines Biege- und Stahlhandelbetriebes gearbeitet. Komplett neu für mich. War vorher bei einem Steuerberater, der nur Ärzte betreut hat.

Vielleicht kann mir jemand ein Feedback geben, der sich mit Zeugnissen auskennt?!?!

Vielen lieben Dank!
MfG

Ups, das ist tatsächlich nicht so gut.

… Im Wesentlichen gute Ergebnisse, heisst ja im Umkehrschluss, daß es da auch einges gab, was nicht so toll war. Die Beurteilungsteile davor sind schon nicht glücklich formuliert, aber mit dieser Bewertung dahinter wirkt das Ganze doch eher nicht so erfolgreich …

Da sollte man AG nochmal drauf ansprechen … Besser wäre in jedem Fall, wenn er da nochmal eine schönere Formulierung findet.

Er könnte ja z. B. schreiben:

Das Aufgabengebiet XYZ beinhaltete für Frau … in großen Teilen vollkommen neue Tätigkeitsbereiche. Sie war aufgrund Ihres fundierten Fachwissens in der Lage, sich schnell und erfolgreich in Ihre neue Aufgabe einzuarbeiten. Aufgrund der relativ kurzen Tätigkeit in unserem Unternehmen war es Ihr allerdings nicht möglich, alle Bereiche vollumfänglich selbständig zu bearbeiten. In den Ihr anvertrauten Arbeitsbereichen überzeugte sie uns mit stets guten Leistungen.

Geht bestimmt noch besser, aber so oder so ähnlich sollte das aussehen!

Hallo,

Dein Zeugnis ist nicht besonders gut. Würde sagen, dass es bei 3- liegt.

Viele Grüße

ich würde sogar sagen das es leider bei 3- 4 liegt…
danke für dein urteil!

Das komische ist, dass sich dieser Absatz mit dem nachfolgenden Absatz wohl etwas beisst:
„Frau … hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“
Oder nicht? *grübel*

„Frau … hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit erfüllt.“

… das ist ja eine sehr gute Beurteilung. Da aber die Codierung in diesem Bereich des Zeugnisses allgemein bekannt ist, wird hier selten getrickst. Die negativen Informationen werden dann anders weitergegeben, wie in Deinem Fall auch. Sorge dringend dafür, daß dieses „im Wesentlichen“ anders ausgedrückt wird!

Ich habe heute morgen bereits eine E- Mail an meinen ehemaligen AG geschrieben und um Korrektur gebeten.
Bin mal gespannt was kommt :smile:
Vielen herzlichen Dank für deine Bewertung und Hilfe!