Bewertung Arbeitszeugniss

Guten Tag allerseits
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand die Mühe machen würde folgendes Arbeitszeugniss zu bewerten, welches in meinen Laienaugen mangelhaft ist.

Arbeitszeugnis

Gerne bestätigen wir, dass XXX, geboren am XXX, vom XX bis XX durch unsere Vermittlung temporär als Konstrukteuer tätig war

Wir freuen uns, XX das Zeugnis eines sehr sorgfältig arbeitenden, gewissenhaften und selbständigen Mitarbeiters auszustellen.

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte XX sowohl quantitativ als auch qualitativ stets zur vollen Zufriedenheit unseres Kunden. Seine angenehme und freundliche Wesenart wurde von Vorgestzten und Mitarbeitern sehr geschätzt.

XX hat seinen Einsatz frei von jeglicher Verpflichtung beendet, ausgenommen von der Diskretions- und Treuepflicht gemäss unserem Rahmenarbeitsvertrag (Art. 38) und OR, Art. 321.

Wir würden XX jederzeit gerne wieder einstellen. Für die geleisteten guten Dienste danken wir und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

das liesst sich wie: unselbständig, nicht immer brauchbar, nicht sorgfältig
nochmal unselbständig + übertragene Arbeiten nur genügend

wir wünschen erfolg (der verwehrt war?)

Ich möchte schonmal im vornherein jedem/jeder danken, der/die sich die Mühe macht dies zu lesen und vielleicht sogar zu antworten.

Mit freundlichen Grüssen

rien

Hallo Rien,

ich kann Dich beruhigen, so schlimm ist das Zeugnis nicht!

Es ist sehr ungewöhnlich formuliert, also vom Aufbau her eher „unorthodox“, aber inhaltlich nicht wirklich schlecht.

Offenbar handelt es sich um eine kurze oder zeitlich befristete Tätigkeit, so daß man da keine langen Romane erwartet. Die Leistungsbeurteilung entspricht einer Schulnote von Gut (2) und die Verhaltensbeurteilung ist durchaus positiv. Da Dir WEITERHIN viel Erfolg gewünscht wird, bescheinigt man Dir also, daß Du bereits welchen hattest. Insgesamt entsprechen die Formulierungen den gängigen Zeugnisfloskeln. Da ist nichts Negatives versteckt.

Ich hoffe, daß irgendwo dazwischen noch ein bisschen mehr dazu gesagt wird, welche Aufgaben Du übernommen hast, oder bei welchem Kunden Du eingesetzt warst. Das gehört hier nicht hin, aber im Zeugnis sollte es auf jeden Fall Erwähnung finden.

Mit diesem Zeugnis kann man sehr gut leben! Ich kann Dich beruhigen :wink:

Guten Tag

Danke Ihnen vielmals, dass Sie sich die Zeit genommen haben mir zu antworten.

Mit freundlichen Grüssen

rien

Hallo rien,

zuerst mal möchte ich anmerken, daß das Zeugnis nicht von Grund auf schlecht ist. Schon der Zusatz „stets zur vollen Zufriedenheit“ ist eine glatte 2. (eine 1 wäre: stets zur vollsten). Das Wort „stets“ ist hierbei am meisten gewichtig ist zwischen 1 und 2 zu bewerten. Also gut - sehr gut.

Lediglich die Schreibfehler: Konstrukteur! würde ich doch sehr bemängeln und den Satz umändern in:
„statt die ihm übertragenen Arbeiten“ in „die Aufgaben für die er verantwortlich war“ und eine möglichst detaillierte Schilderung der „Aufgaben“!!! (Sachkenntnisse!)
Und was ich nicht verstehe „durch unsere Vermittlung“ ? War dies ein Zeitarbeitsbetrieb?

Dann „hat seinen Einsatz frei von jeglicher Verpflichtung???“ - hat er nun gekündigt oder war es befristet, dann wäre die Einbringung der Befristung besser!

„seine geleisteten guten Dienste“ (=3) - besser wäre hier „sehr guten Dienste“ (=2).

Sie bzw. Ihr Bekannter haben jederzeit das Recht auf eine Änderung des Zeugnisses wenn dies nicht den Tatsachen entspricht. Eine Verjährung tritt hier erst nach 10 Jahren in Kraft. Schwierig wird es natürl. wenn die Vorgesetzten gewechselt haben etc…

MFG Octo-Juro

Tut mir leid, das ist nicht mein Fachgebiet … ich bin Versicherungsmakler.

Grüße