ich würde gerne wissen, wie man das Anlagevermögen korrekt nach HGB bei einem Teilbetriebsübergang bewertet. Gibt es hier eine besondere Regelung für die steuerliche Wertermittlung? Wird nach Buchwerten bewertet oder erfolgt eine Neubewertung?
Hallo Anne,
danke für deine Rückmeldung. Leider brauche iahf auf jedefall eine rechtlich gültige Antwort. Bei den entsprechenden Buchwerten wäre auch die Frage, ob man abgeschriebenen Güter weiterhin mit dem Buchwert von einem Euro bewertet.