Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Übungsaufgabe zum o.g. Thema:
Eine Kapitalgesellschaft hat 2002 Wertpapiere (Umlaufvermögen) erworben:
AK 02: 500 Aktien zu einem Wert von 70.010 Euro.
Am Abschlusssticktag fällt der Kurs unwerwartet:
Zeitwert 02: 500 Aktient zu einem Wert von 62510 Euro.
Lt. Handelsbilanz setze ich aufgrund des Niederstwertprinzips die 62510 Euro in meiner Bilanz an.
Jetzt beträgt der Wert der Aktien am 31.12.2003 67510 Euro.
Bei Kapitalgesellschaften muss ich eine Wertaufholung vornhmen, aber in der Musterlösung hierzu steht, dass ich die Wertaufholung bis zu 67.510 Euro --> also dem Zeitwert von 03 vornehmen muss. Warum nicht bis zu den AHK --> also 70.010 Euro?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Gruß,
Romina