Bewertung Diagnose

Hallo Experten,

vorab eine Eingangsfrage:
Darf eine Dipl.-Psychologin einen klinsch-psychiatrischen Test durchführen?

Im Rahmen eines psychologischen Gutachtens im Sorgerechtsverfahren führte eine Psychologin einen MMPI-2 Test durch.
Die extern ausgewertete Testinterpretation sprach vom Elternteil als „Patienten“, der keinerlei einsichtsfähigkeit besitzt und seine psychischen Probleme nicht wahrhaben will.
Das Elternteil ist kein Patient der Psychiatrie…
Zudem kommt die Psychologin zu dem Schluss dass das Elternteil paranoide Persönlichkeitszüge hat und empfiehlt eine Psychotherapie.
Kritische Items die zu dieser Analyse führten, lassen sich auf multiple Verfahren nach der Ehetrennung zurückführen (z.B. „Er werden beleidigende Dinge über mich gesagt.“).

Das Elternteil empfindet es als beleidigend, dass behauptet wird „Arbeit sei nicht sein/ihr Ding“, „er habe keinerlei Beziehung zu seinen Kindern“, usw…

Wie ist die „Diagnose“ und das Verhalten der Psychologin zu werten?

Danke und Gruß
Hagen

Hallo Hagen,

zunächst zu Deiner Einstiegsfrage: Ja, eine Dipl. Psychologin darf einen solchen Test durchführen.

Die Benennung als „Patient“ ist sicherlich etwas unglücklich, aber vermutlich auch nicht so selten.

In wieweit die Einschätzung der Psychologin korrekt ist, ist aus der Ferne schwer bis gar nicht zu beantworten. Generell sollte aber eine solchen Einschätzung nicht alleine auf einer testpsychologischen Untersuchung fußen, sondern noch darüber hinaus gehen (psychologisch-psychiatrische Exploration).

LG
Tandrija

Hallo,

das ist korrekt, sie darf den Test durchführen.

Grüße