Bewertung einer AGB Klausel

Guten Tag,

mal angenommen ein Betreiber eines Webportals bietet kostenpflichtige Dienste an, die mit einem Klick zu abonnieren sind. Das erfolgreiche abonnieren wird nur mit einer Meldung auf dem Portal selbst quittiert. Es wird keine E-Mail mit den Vertragsdaten und der Widerrufsbelehrung zugesendet.

Das angenommen Unternehmen hat laut Impressum seinen Hauptsitz in den USA. Die Webseite selbst läuft unter einer .com Domain, es gibt aber auch eine .de Domain auf der eine Weiterleitung an die .com geschaltet ist. Die Seite wird in deutscher Sprache dargestellt.

Nun möchte ein Nutzer dieser Seite ein bestellten Service kündigen. In den AGB findet sich dieser Passus:
„Wenn in (DOMAIN) im jeweiligen Service nicht die Möglichkeit der Kündigung vorgesehen ist, bedarf jedwede Kündigung der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist per E-Mail, per Fax oder per Post an den Betreiber zu senden. Zur eindeutigen Authentifizierung und zum Schutz vor Missbrauch müssen im Kündigungsschreiben Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung gemacht werden (Name, Vorname, Benutzername, Anschrift, bei (DOMAIN) hinterlegte E-Mail-Adresse, Unterschrift). Die außerordentliche Kündigung hat stets schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen.“

Eine Kündigung per E-Mail wurde nicht akzeptiert, mit Verweis auf diesen Passus. Eine Faxnummer ist weder in AGB, noch im Impressum zu finden. Als Post-Adresse gibt es nur eine Adresse in den USA.

Frage: Ist dieser Passus überhaupt gültig?
A) Ist die Kündigung via (eigenhändig unterschriebenen) E-Mail faktisch so nicht möglich. Oder wäre hier nur eine Unterschrift via Signaturkarte gemeint? Wobei eine Signaturkarte bei einem normalen Verbraucher nicht zu den typischen Vorraussetzungen gehört.
B) Ist die Kündigung via Fax mangels angebender Fax-Nummer auch nicht möglich.

Muss man sich damit abfinden, und den einzig offenen Weg wählen, einen Brief in die USA zu schicken? Am besten noch als Einschreiben mit Rückschein (Keine Ahnung was das kostet)?

Weiter angenommen: Bei DENIC wären für die DE Domain andere Besitzerdaten angegeben. Also Sitz in Deutschland, inkl. Fax und Telefonnummern. Könnte man diesen Besitzer als Ziel seiner Kündigung wählen?

Danke fürs Zuhören, bin gespannt auf Eure Meinungen,
schreiraupe

Hallo,

ich würde mal Tante Google nach Erfahrungen anderer mit dem besagten Portal befragen.

Wenn jemand in seinen AGB ausdrücklich die Kündigung per Email auch vorsieht, dann muss er sie auch akzeptieren. Mit dem Verweis auf die AGB ist der Eingang der Kündigung bestätigt. Ob der Anbieter sie für formal korrekt hält oder nicht kann die egal sein.

Die richtig unseriösen „Abo-Dienstleister“ im Internet haben bisher nie vor Gericht probiert Geld einzutreiben.

Viele Grüße
Lumpi