Bewertung eines Arbeitszeugnisses

Hallo an die Experten in der Runde,

heute würde ich euch gerne um die Bewertung eines Arbeitszeugnisses bitten, das wie folgt lautet:

Zeugnis
Herr ***, geboren am *** in *** trat am 1.August 2003 als Bezirksbeauftragter in unsere Dienste. Er war im Bereich unserer Geschäftsstelle *** eingesetzt.

Zu den Aufgaben des Herrn *** gehörten die Gewinnung, Betreuung und Unterstützung von nebenberuflichen Mitarbeiter/innen und die persönliche Werbung für die *** Krankenversicherung und die *** Lebensversicherung. Im Rahmen der Werbung für die Krankenversicherung übernahm er auch die Vermittlung von Versicherungsverträgen mit der *** Allgemeine Versicherung AG. Seine Tätigkeit für die Lebensversicherung umfasste auch die Vermittlung der Finanzprodukte der *** Bausparkasse AG, der im Auftrag der *** vertriebenen Investmentfondsanteile und von Verträgen mit der *** Pensionskasse AG.

Die Prüfung zum Versicherungsfachmann(BWV) hat Herr *** am 22. Septmeber 2006 erfolgreich abgelegt.

Herr *** hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er zeichnete sich durch ein solides Fachwissen, hohe Einsatzbereitschaft und ein gutes Organisationstalent aus.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.

Die Beschäftigungsverhältnisse endeten auf Wunsch des Herrn *** mit dem 31. Juli 2009.

Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

i.V.
(Unterschrift Büroangestellte)

Danke für eine Bewertung, ich sag mal nicht wie ich es finde, ich will mich überraschen lassen:smile:.

Liebe Grüsse
Michael

Auch hallo

heute würde ich euch gerne um die Bewertung eines
Arbeitszeugnisses bitten, das wie folgt lautet:

Allgemeinplätze, ungünstige Gewichtungen und fehlende Erfolge führen idR schon alleine zu einer Note signifikant schlechter als 3 (FAQ:2027)

Die Beschäftigungsverhältnisse endeten auf Wunsch des Herrn
*** mit dem 31. Juli 2009.

Bedauern fehlt auch

i.V.
(Unterschrift Büroangestellte)

…also wohl keine hochrangige Person

Aber wg. der Dauer des AV wurde es entweder
-nur schlecht beschrieben
-der Aussteller hatte keine Ahnung
-…

mfg M.L.

Hallo,

(…)

Zu den Aufgaben des Herrn *** gehörten (…)

ist ok.

Die Prüfung zum Versicherungsfachmann(BWV) hat Herr *** am 22.
Septmeber 2006 erfolgreich abgelegt.

Die obigen Aufgaben beziehen sich also auf die Lehrzeit.

Herr *** hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt.

Welche denn? Aufgaben nach der Lehrzeit werden nicht genannt.

Er zeichnete sich durch ein
solides Fachwissen, hohe Einsatzbereitschaft und ein gutes
Organisationstalent aus.

Blabla.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden
war stets einwandfrei.

Die Kunden gehören hier in einen eigenen Satz (ich gehe mal davon aus, dass Herr *** sehr kundennah gearbeitet hat)

Die Beschäftigungsverhältnisse endeten auf Wunsch des Herrn
*** mit dem 31. Juli 2009.

Wir haben nix dagegen dass er geht.

Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Bei uns hat er wenig zustande gebracht.

i.V.
(Unterschrift Büroangestellte)

Er ist die Unterschrift eines höheren Mitarbeiters nicht wert.

Interessant ist, dass Herr *** nach der Lehre übernommen worden ist, was ja so schlecht nicht sein kann.
Aber danach ging es vermutlich sofort bergab.

Gruss,
TR

Hallo und danke schon mal

Zu den Aufgaben des Herrn *** gehörten (…)

ist ok.

Die Prüfung zum Versicherungsfachmann(BWV) hat Herr *** am 22.
Septmeber 2006 erfolgreich abgelegt.

Die obigen Aufgaben beziehen sich also auf die Lehrzeit.

Ich wurde eingestellt, und irgendwann wurde die Prüfung gemacht. Es war quasi eine Ausbildung während man dem Job ganz normal nachging. „Training on the job“ nennt sich das doch glaube ich.

Herr *** hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt.

Welche denn? Aufgaben nach der Lehrzeit werden nicht genannt.

Es waren durchgängig die selben Aufgaben: Versicherungsaussendienst

Er zeichnete sich durch ein
solides Fachwissen, hohe Einsatzbereitschaft und ein gutes
Organisationstalent aus.

Blabla.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden
war stets einwandfrei.

Die Kunden gehören hier in einen eigenen Satz (ich gehe mal
davon aus, dass Herr *** sehr kundennah gearbeitet hat)

OK

Die Beschäftigungsverhältnisse endeten auf Wunsch des Herrn
*** mit dem 31. Juli 2009.

Wir haben nix dagegen dass er geht.

OK

Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Bei uns hat er wenig zustande gebracht.

OK

i.V.
(Unterschrift Büroangestellte)

Er ist die Unterschrift eines höheren Mitarbeiters nicht wert.

OK

Interessant ist, dass Herr *** nach der Lehre übernommen
worden ist, was ja so schlecht nicht sein kann.
Aber danach ging es vermutlich sofort bergab.

Gruss,
TR

i.V.
(Unterschrift Büroangestellte)

Er ist die Unterschrift eines höheren Mitarbeiters nicht wert.

Jemand, der Handlungsvollmacht hat, dürfte durchaus ein „höherer Mitarbeiter“ sein.

Gruß

S.J.

Aber klar!

(Unterschrift Büroangestellte)

Er ist die Unterschrift eines höheren Mitarbeiters nicht wert.

Jemand, der Handlungsvollmacht hat, dürfte durchaus ein „höherer Mitarbeiter“ sein.

Natürlich ist die Sekretärin des Abteilungsleiters ein „höherer Mitarbeiter“.

Und einer Sekretärin die Erlaubnis zu geben, ein Arbeitszeugnis zu unterschreiben sehe ich noch ein paar Schritte entfernt von einer „Handlungsvollmacht“.

Wir sehen hier, dass eine „Büroangestellte“ in Vertretung für eine(n) Vorgesetzten gezeichnet hat, da diese® offensichtlich Besseres zu tun hat als sich mit den fundamentalen Anliegen von Herrn **** zu beschäftigen.
Was uns klar verdeutlicht, wie wichtig Herr **** für das Unternehmen ist.

Gruss,
Michael

i.V. = Handlungsvollmacht
Hallo,

Natürlich ist die Sekretärin des Abteilungsleiters ein
„höherer Mitarbeiter“.

Und einer Sekretärin die Erlaubnis zu geben, ein
Arbeitszeugnis zu unterschreiben sehe ich noch ein paar
Schritte entfernt von einer „Handlungsvollmacht“.

wer mit i.V. unterschreibt, hat Handlungsvollmacht. Das solltest Du mit deinen laut ViKa vorhandenen BWL und VWL Kenntnissen eigentlich wissen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht

Wir sehen hier, dass eine „Büroangestellte“ in Vertretung für
eine(n) Vorgesetzten gezeichnet hat, da diese®
offensichtlich Besseres zu tun hat als sich mit den
fundamentalen Anliegen von Herrn **** zu beschäftigen.
Was uns klar verdeutlicht, wie wichtig Herr **** für das
Unternehmen ist.

Nein. Das ist falsch. Siehe oben.

Gruß

S.J.

http://de.wikipedia.org/wiki/IV

* auch für „in Vertretung“ verwendet (siehe -> Vertretung)

http://de.wikipedia.org/wiki/IV

* auch für „in Vertretung“ verwendet (siehe -> Vertretung)

Im üblichen Geschäftsverkehr steht i.V. für die Handlungsvollmacht. In dem von mir verlinkten Wiki Artikle steht auch unmissverständlich

„Personen mit allgemeiner Handlungsvollmacht zeichnen „in Vollmacht“ - i.V.“

Und das wird auch jeder AG so verstehen, der ein solches Zeugnis ließt.

Wenn Du es immer noch nicht glaubst:

http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/korrespondenz/vo…

Unabhängig davon ist es absolut okay, wenn ein Zeugnis von einem hierfür bevollmächtigten unterschreiben wird:

http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/unterschrift.html

Gruß

S.J.

Sehe ich es denn grundsätzlich richtig, dass das Zeugnis eigentlich für die Tonne ist? Zur weiteren Info vielleicht noch: bis vor ca. 2 Jahren lief es eigentlich gut, dann wurde der AN krank und musste den Job jetzt krankheitsbedingt aufgeben.

Hallo,

wenn ich mal deinen zweiten Link zusammenfassen soll

http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/unterschrift.html

dann steht da mehrfach drin, dass AZ Unterschriften von ranghöheren MA zu leisten sind und dass, wenn dies nicht gegeben ist, der neue potentielle AG allein daraus eine geringe Wertschätzung ableiten kann.

Eine Büroangestellte in Vertretung von egal was fällt niemals da drunter.

Gruss,
TR

Es muss sich in den letzen paar Jahren viel getan haben in Sachen Verschlüsselungscodes für Arbeitszeugnisse. Nach meinem Kenntnisstand war die Formulierung für die Bewertung der Arbeit „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ sogar eher eine zwei als eine drei. Auch die Formulierung "wir wünschen Frau/Herrn xy für die Zukunft alles gute, galt noch als wohlwollende und wichtige Schlussformel. Da ich selber im Personalwesen nicht mehr so ganz auf dem Laufenden bin, habe ich einen Link herausgesucht, mit dessen Hilfe Du die Zeugnis-Codes entschlüsseln kannst: http://www.ellviva.de/Job-Finanzen/Zeugnissprache-Sp… Falls du bei deinem Arbeitgeber ein professionelleres Arbeitszeugnis einfordern oder gar einklagen musst, kann es im Vorfeld nur hilfreich sein, sich mit den aktuellen Codes zu beschäftigen. Vielleicht hat sich ja doch nicht so viel geändert. LG hop_frog

Hallo,

Eine Büroangestellte in Vertretung von egal was fällt niemals
da drunter.

nochmals: Jemand, der i.V. unterschreibt, verfügt über Handlungsvollmacht und handelt somit nicht in „Vertretung von egal was“ sondern als „Bevollmächtigter des Unternehmens“.

Aber glaub, was du für richtig hälst.

S.J. (der mehrere Jahre Handlungsvollmacht in einem mittelständischem Unternehmen hatte).

Zurück zur eigentlichen Frage
Hallo,

nochmals: Jemand, der i.V. unterschreibt, verfügt über
Handlungsvollmacht und handelt somit nicht in „Vertretung von
egal was“ sondern als „Bevollmächtigter des Unternehmens“.

Dem kann ich ja zustimmen.
Das ist für den Ausgangsfragesteller aber nicht relevant.
Die von dir herausgesuchte Liste mit kommentierten Gerichtsurteilen (dein 2. Link) sagt gleich mehrfach, dass jemand der hierarchisch gleich oder niedriger gestellt ist, kein adäquater Unterschreiber für Arbeitszeugnisse ist und wenn er noch so befugt dafür ist, bzw. eine solche Unterschrift unmittelbar mit geringer Wertschätzung in Zusammenhang zu bringen ist.

Steht so drin.

Gruss,
TR

Hallo,

Es muss sich in den letzen paar Jahren viel getan haben in
Sachen Verschlüsselungscodes für Arbeitszeugnisse.

Nix was jetzt hier relevant wäre. In dem vorliegenden zeugnis hat es ein paar Hämmer drin.

Nach meinem
Kenntnisstand war die Formulierung für die Bewertung der
Arbeit „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ sogar eher eine
zwei als eine drei.

Oder eine 5 oder 6, je nach Kontext, z.B. wenn die Tätigkeitsbeschreibung oberfaul ist.

Du machst den Fehler, einzelne Phrasen zu bewerten.
Aber genau das geht nicht, und dieser Sachverhalt ist so fundamental, dass er sogar in der Brettbeschreibung verewigt ist.
Dort steht sinngemäss ziemlich deutlich, dass einzelne passagen nicht bewertbar sind, sondern nur das ganze Zeugnis.

Hallo,

Die von dir herausgesuchte Liste mit kommentierten
Gerichtsurteilen (dein 2. Link) sagt gleich mehrfach, dass
jemand der hierarchisch gleich oder niedriger gestellt ist,
kein adäquater Unterschreiber für Arbeitszeugnisse ist und
wenn er noch so befugt dafür ist, bzw. eine solche
Unterschrift unmittelbar mit geringer Wertschätzung in
Zusammenhang zu bringen ist.

ich kann dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass der betroffene MA zum mittleren oder gehobenen Management gehört. Mitarbeiter, die Handlungsvollmacht haben, gehören sehr wohl diesem Kreise an. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie Du oder der potentielle Zeugnisleser und künftige AG auf den Gedanken kommst, dass jemand, der mit i.V. unterschreibt [Zitat]hierarchisch gleich oder niedriger gestellt ist[/Zitat]. Der Argumentation folgend, könnte man den Einwand ja auch einem Prokuristen gegenüber erheben…

Klar ist: Der MA hat keine Handlungsvollmacht, der Unterschreibende aber. Somit ist er sehr wohl ranghöher. Das ist für jeden objektiv ersichtlich. Insofern sehe ich keinen Grund das Zeugnis zu beanstanden.

Offensichtlich wird hier der Titel „Bezirksbeauftragter“ etwas überbewertet. Ich entnehme dem Zeugnis, dass der MA ein simpler Versicherungsvertreter war, der klinkenputzend Versicherungen zu verkaufen versucht hat, sich aber selbst von der Hierarchie irgendwo zwischen Papst und Barack Obama einstuft und natürlich verlangt, von diesen auch das Zeugnis ausgestellt zu bekommen.

Das reicht mir aber auch zu diesem Thema.

Gute Nacht.

S.J.

Frage an Steve Jobs
Hallo,

Offensichtlich wird hier der Titel „Bezirksbeauftragter“ etwas
überbewertet. Ich entnehme dem Zeugnis, dass der MA ein
simpler Versicherungsvertreter war, der klinkenputzend
Versicherungen zu verkaufen versucht hat, sich aber selbst von
der Hierarchie irgendwo zwischen Papst und Barack Obama
einstuft und natürlich verlangt, von diesen auch das Zeugnis
ausgestellt zu bekommen.

Womit habe ich denn diese Äusserungen provoziert? Ich habe lediglich das Zeugnis eingestellt, so wie es halt ist. Dass dann aus der Unterschrift eine seitenfüllende Diskussion wird, konnte ich erstens nicht ahnen, und zweitens habe ich mich nicht aktiv an der Diskussion über die Tatsache an sich beteiligt, weil ich dazu nichts sagen kann. Weder habe ich mich irgendwo eingestuft, noch habe ich hier irgendwo verlangt, das Gott persönlich mein Zeugnis unterschreiben soll. Also kann ich sehr gut auf solche herablassenden Kommentare verzichten. Eine reine Bewertung dessen, was als Zeugnis vorliegt, hätte gereicht.

Schöne Grüsse
Michael

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Hi Steve,

Es handelt sich explizit um eine „Büroangestellte“.

Offensichtlich wird hier der Titel „Bezirksbeauftragter“ etwas
überbewertet.

Nein. Wir stellen nur fest, dass eine „Büroangestellte“ dem Augenschein nach nicht den Eindruck erweckt, der richtige Unterschreiber zu sein. In diesem Fall wäre das der Gruppenleiter, Bezirksmanager oder wie auch immer.

Auch ein Prokurist, um dein Beispiel aufzugreifen, ist alleine aufgrund Prokura kein adäquater Unterschreiber, genausowenig wie der Geschäftsführer eines anderen Geschäftsbereichs oder der Bundeskanzler.

Gruss,
TR

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